Frischhalten von Fisch am Wasser...

Tomek

Petrijünger
Frischalten von Fisch am Wasser...

Hi Leute, vielleicht könnt ihr mir mal ein paar Tipps geben, wie ich am Wasser meinen gefangenen Fisch frischhalten kann...
Am Wochenende möchte ich nämlich gerne mit einem bekannten von fr bis di angeln gehen, aber wie bleiben die am freitag gefangenen Fische am di noch frisch...???

Grüße aus Huchting.....
 
Hast du keinen Gefrierschrank in der Nähe? Ist nicht vielleicht in der Nähe ne Gaststädte oder nette Leute wo du mal fragen kannst ob du den Fisch so lange in deren Gefrierschrank legen kannst (hab ich auch mal gemacht)?!
Sonst fällt mir da nur der Setzkescher ein.
Aber von Freitag bis Dienstag im Setzkescher, da sind die armen Fische ja schon verhungert.
 
** Hältern ist nicht so das Richtige!

Also, Tomek,
wenn Du am Wochenende am Werdersee oder an der Weser angeln willst, dann ist das doch gar kein Problem. Wenn Du etwas gefangen hast, ausnehmen, irgendwo kühl hinstellen (es wird wohl nicht mehr so heiß) und dann rufst Du abends mit deinem Handy zu Hause an, einer aus deiner Familie kommt, damit der Fisch gewaschen und verpackt in den Gefrierschrank kommt.

Den lebenden Fisch die ganze Zeit im Setzkescher hältern, ist Tierquälerei - bei uns im Oldenburger Verein ist die Setzkescherei ohnehin verboten - da könntest Du in Bremen auch Ärger mit der Polizei oder Euren Fischereiaufsehern bekommen - was nicht nötig ist.

Munter bleiben
CLIFF
 
Cliffhänger schrieb:
Also, Tomek,
bei uns im Oldenburger Verein ist die Setzkescherei ohnehin verboten - da könntest Du in Bremen auch Ärger mit der Polizei oder Euren Fischereiaufsehern bekommen - was nicht nötig ist.

Munter bleiben
CLIFF

Das hatte ich ganz vergessen, aber bei mir ist das erlaubt.

P.S:mit der Tierquälerei hast du natürlich recht Cliff. War außerdem nur ne Notlösung von mir, wenn Tomek dass nicht anders machen könnte.
 
Hi!!!

Um Fische absolut frisch zu halten, ist der Setzkescher unumgänglich!
Außerdem besteht kein generelles Verbot mehr! Wenn eine bestimmte größe und Maschenweite eingehalten werden! Auch sollte er gestreckt ausgebracht werden und fest fixiert sein! Wo sich der gebrauch von selbst verbietet, ist an Flüssen/Spundwänden/Schiffsverkehr! So langsam ist es ohnehin so, das die internen Verbote Hirnrissiger sind, als die welche unsere Obergurus uns auferlegen!
Tierquälerei!??? Bei absolut sachgerechter Anwendung konnte keine Streßsituation nachgewiesen werden und dies belegt eine Studie renomierter Wissenschaftler! Auf Grund dieser Studien und Ergebnisse, wurde ein generelles Verbot auch aufgehoben!
Solange Legebatterien/Kettenhaltung/Tagelange Tiertransporte ohne Wasser u. Platz zum stehen/Das Schächten per Urteil Deutscher Gerichte/Kommerzielle Mastbetriebe usw. "Legal" sind, sollte mich besser niemand einen Tierquäler nennen, nur weil ich einen ausreichend großen Setzkescher benutze, um meinen Fang frisch zu halten und ihn nach dem Angeln einer sinnvollen Verwertung zuzuführen!!!

Das ist wie mit dem Zurücksetzen!: "Jeder" aber auch "Jeder" hat schon gegen dieses Gesetz verstoßen! Sei es das Rotauge, dass nicht verwertet werden möchte, od. die ungeliebte Brasse usw. usw.!!!

"Leben"!!!
Und
"Leben" lassen!!!
Bad Boy
 
Hallo Tomek,

dazu fallen mir drei Sachen ein,ein grossen geräumigen Setzkescher,ein grossen Karpfensack oder aber ein Fischgalgen.Zum Fischgalgen, hört sich schlimmer an als es ist,es handelt sich hier bei ,um ein paar Klammern aus Plastik oder Metall,die man den Fischen durch die Kiemen durch fädelt.
Mit einem etwas längerem Seil,entlässt du die Fische wieder in die Freiheit,sie überstehen es unbeschadet,wie man in manchen Welsvideos schon gesehen hatte.
Ansonsten würde ich auch sagen,am besten ,irgend jemand holt die Fische bei euch ab.
 
bad boy ist es verboten Fische wieder zurückzusetzen :confused:

ich habe mal davon gehört das das irgendwie was mit dem einstich des hacken zu tun hat oderso aber darf man sie deswegen nicht mehr zurücksetzen? Und ausserdem ist es doch eigentlich egal ob man die Fische im Setzkescher hat oder ob man sie gleich killt,Ich meine sterben müssen sie doch sowieso oder?

Aber naja wen man die Fische echt nicht mehr zürücksetzen darf höre ich wohl lieber auf damit :)
Den fische ((quälen)ist das richtig geschrieben?) ist ja auch nicht in Ordnung oder? :nein
 
KarpfenFan2007 schrieb:
bad boy ist es verboten Fische wieder zurückzusetzen :confused:

ich habe mal davon gehört das das irgendwie was mit dem einstich des hacken zu tun hat oderso aber darf man sie deswegen nicht mehr zurücksetzen? Und ausserdem ist es doch eigentlich egal ob man die Fische im Setzkescher hat oder ob man sie gleich killt,Ich meine sterben müssen sie doch sowieso oder?

Aber naja wen man die Fische echt nicht mehr zürücksetzen darf höre ich wohl lieber auf damit :)
Den fische ((quälen)ist das richtig geschrieben?) ist ja auch nicht in Ordnung oder? :nein

Man darf die Fische natürlich wieder zurücksetzen!
 
Hi Karpfenfan!!!

Es ist in Deutschland verboten Fische zurückzusetzen!
Betone in "Deutschland"!!!
Sollte der gefangene Fisch in der Schonzeit gefangen werden, oder ist er Untermaßig, dann darfst ( mußt ) Du ihn zurücksetzen!!!
Mit dem Untermaßig mußt Du wiederrum aufpassen!: Wenn Du in einem Gewässer ne´ Forelle mit 25 cm mitnehmen darfst, kannst´e in nem´ anderen schon Ärger bekommen, weil das Mindestmaß bei 30 cm liegt! So irre ist das mit Vereinen und internen Regelungen, zusätzlich zu den Gesetzlichen! Der Gesetzgeber hat seine eigenen Schonzeiten und Mindestmaße! Zu entnehmen auf der Rückseite des Staatlichen Fischereischein´s!!! So kann es schon mal vorkommen, dass Du dich an 3 od. 4 verschiedene Mindestmaße und Schonzeiten für ein u. die gleiche Fischart halten mußt! Nicht Nachdenken! Das lohnt nicht!!!
Das mit dem Zürucksetzen, ist auf die Lobby der pseudo Tierschützer zurückzuführen!!! Das hat sicherlich nicht´s mit dem Haken im Maul zu tun! Der Unterschied zwischen Setzkescher und sofort Totschlagen, besteht darin, dass Du beim nach Hause gehen, eben nen´frischen Fisch mitnimmst!!! Denn beim sofort Totschlagen, kannst Du garantiert davon ausgeh´n, dass der Fisch nach wenigen Stunden nicht mehr Verwertet werden sollte! Keime u. Bakterien, bilden sich nämlich bereit´s nach 2 Stunden und das bei weitaus niedrigeren Temperaturen, als die meisten glauben möchten!!!

Wegen all dem Irrsinn mit dem Angeln aufören, dass solltest Du wirklich nicht tun! Denn das ist genau das, was diese irrational Denkenden Personenkreise erreichen möchten!!!!!!!!!!!!!!

Bleib am Ball!!!
Bad Boy
 
Bei uns ist es wirklich verboten Fische zurückzusetzen!
Ich glaub man will sicher gehen das keine Verpilzten (Fische hervorgerufen
durch beim Fang verursachte Verletzungen (falsch geharkt oder Versogt))
andere Fische anstecken!
Es hält sich aber kaum einer dran!

MfG
 
Dobie schrieb:
Bei uns ist es wirklich verboten Fische zurückzusetzen!
Ich glaub man will sicher gehen das keine Verpilzten (Fische hervorgerufen
durch beim Fang verursachte Verletzungen (falsch geharkt oder Versogt))
andere Fische anstecken!
Es hält sich aber kaum einer dran!

MfG

Stimmt! Bei mir kenne ich auch keinen Angler der davon schon mal was gehört hat (ich selber hab davon auch noch nichts gehört das man die Fische nicht mehr zurücksetzen darf). Das steht nicht mal in meinem Angelschein oder Jahreskarte drin.
Dann dürfte man die Fische unter dem Mindestmaß oder in der Schonzeit eigentlich auch nicht mehr zurücksetzen. Damit würden sich die Schonzeiten und Mindestmaße aber aufheben.
Wer sich das von den Tierschützern wieder einfallen lassen hat, muss nicht viel Grips in der Birne haben.
 
Nochmal zum zurücksetzen der Fische.
In Angelsendungen lassen die Profis die Fische doch auch immer alle wieder frei, und die sagen auch immer: Catch&Release ist immer wieder gerne gesehen. Mit diesem komischen Gesetz Fische nicht mehr zurücksetzen zu dürfen, würde es ja, das gern gesehene Catch&Release ja garnicht mehr geben.
 
Ahoi!!!

Wie ich bereit´s sagte!:
Nicht darüber Nachdenken! Macht ne´ weiche Birne!!!

Fakt!: Zurücksetzen ist verboten!
Jeder welcher es praktiziert ( Catch and Release ) tut dies in eigener Verantwortung!

Wollte man allen Irrsinn Ausdiskutieren, müßte man nen´ Buch schreiben!!!!!

Rock On!!!
Bad Boy
 
Bad Boy schrieb:
Fakt!: Zurücksetzen ist verboten!

Ich wiederspreche ungern, aber das stimmt so leider nicht! Am besten formuliert hat diese Sache meiner Meinung nach der DAV. Hier ein Auszug aus der DAV-Webseite, den Ihr mal gemütlich durchlesen solltet: ;)

Zur Frage des Fangens und Zurücksetzens von Fischen vertritt das DAV-Präsidium folgenden Standpunkt:

Das Tierschutzgesetz führt aus, dass einem Tier nur Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen, wenn dies aus vernünftigen Gründen geschieht. Einer dieser Gründe ist der Verzehr des gefangenen Fisches. Daneben gibt es jedoch weitere Gesetze, denen zu folgen ist. Solche Gesetze sind z. B. die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer. Diese weisen den Fischereiausübenden z. B. an, untermaßige Fische, Fische, welche in der Schonzeit gefangen wurden oder einer bedrohten Fischart angehören, zurückzusetzen. Der Angler käme in Konflikt mit dem Gesetz, wenn er dies nicht einhielte. Eine ausdrückliche Mitnahmepflicht ist in keinem der deutschen Gesetze festgeschrieben!

Wissenschaftliche Untersuchungen zum genetischen Potenzial von Fischen lassen sogar vermuten, dass das systematische Entnehmen von großen Fischen im Endeffekt zu einer Veränderung der genetischen Architektur der Fische führt, d. h., dass das genetische Potenzial verarmt. Fischpopulationen würden durch die Negativselektion (gezielte Entnahme der kapitalen Fische) kleinwüchsiger, krankheitsanfälliger etc. Ganz abgesehen davon ist es manchem Angler auch nicht möglich, kapitale Fische selbst zu verwerten, sodass er den gefangenen Fisch wieder zurücksetzen möchte.

Aus unterschiedlichen Gründen wird das Tierschutzgesetz von Vertretern verschiedener Verbände missinterpretiert. Es wird von einigen Tierschutzvertretern in der Art ausgelegt, als ob das Zurücksetzen von Fischen eine strafbare Handlung wäre.

Der DAV erklärt deshalb noch einmal ausdrücklich seinen Standpunkt zum catch and release. Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!

Quelle: http://www.anglerverband.com/DAV/de/standp/zuruecksetzen/index.php

P.S.: Zur Hälterung in Setzkeschern, habe ich vor zweieinhalb Jahren mal ein Thema verfasst: hier klicken ;)
 
Hi!!!

Dies ist ein äußerst Lobenswerter Standpunkt des DAV!!!
Außerdem ist es äußerst Löblich, welches Recht der DAV sich vorbehält in sachen Catch and Release!!!
Aber es gibt in Deutschland noch nen´ zweiten Verband und der sieht bekannter Weise einige Dinge ander´s und vertritt bedauerlicherweise nur sehr bedingt die Interessen des Angelnden Volkes!!!
Auch das Nachtangelverbot, haben wir diesem Verband zu verdanken! Dieser Verband kassiert zwar Fürstliche Beiträge aber die Interessen der zahlenden Angler, scheren denselben eher wenig! Ist fast wie in der Politik mit dem Volk!!!

Sicherlich können sich noch einige von Euch an die Schlagzeilen der Fachpresse erinnern, worin darüber Berichtet wurde, dass ein Angler zu 800 Euro Geldstrafe von einem Deutschen Gericht verurteilt wurde, weil er einen Großkarpfen zurückgesetzt hatte!!!???

Also bis nicht eindeutig ein Gesetz existiert, welches Catch and Release legitimiert, würde ich vorsichtig sein!

Ein Bekannter von mir, wurde am Neckar bei Poppenweiler beim Catch and Release beobachtet, nach erfolgter Anzeige, war er um 500 Euronen leichter!

Also ich kann hier jedem nur wirklich den guten Rat geben, seht Euch dreimal um, bevor Ihr Catch and Release betreibt!!!

Keinen Stress!!!
Bad Boy
 
Nachtrag!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Eine ausdrückliche Einverständniserklärung zu Catch and Release ist in keinem Deutschen Gesetz eindeutig festgeschrieben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
also darf ich in der weser keinen setzkescher benutzen, da es ein fluss ist und weil dort verkehr herrscht.........

Darf ich eigentlich fische in größeren Behältern aufbewaren???? oder zählt dies zu Fischquälerei????
 
**Bremer Stockangelrecht!

Hallo Tomek,

Alles was Du zum Angeln in der Unteren Weser (Freies Gewässer, nicht vereinsgebunden) wissen willst, kannst Du entweder bei der Hafenbehörde Bremen oder im Bürgerzentrum in der Pfälzer Straße in HB erfahren. Die Behörden und die entsprechenden Telefon-Nummern sind entweder im Internet oder im Telefonbuch herauszufinden. Dort bekommst Du auch gegen Gebühr die Fischereierlaubnis, die allgemein als "Angelschein" bezeichnet wird.

Ob Du einen Setzkescher benutzen darfst, wird man Dir dort auch sicher sagen können. Ansonsten ist das Hältern z.B. von Köderfischen bei uns nur bedingt erlaubt, 10 kleine KöFis auf einen 20 Ltr.-Eimer, am besten noch eine Köderfischpumpe in Betrieb nehmen, das ist erlaubt.

Wenn Du noch Fragen hast, schick mir eine PN, zumal ich auch noch einen Anglerkumpel in HB-Huchting habe, der Dir weiterhelfen könnte.

Munter bleiben, Ohren steif halten und durch;
in der Weser gibt´s schöne, dicke Aale!
CLIFF
 
Bad Boy schrieb:
Nachtrag!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Eine ausdrückliche Einverständniserklärung zu Catch and Release ist in keinem Deutschen Gesetz eindeutig festgeschrieben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hallo Bad Boy,

Du vermengst da ein paar Begriffe miteinander, die nicht unbedingt zueinander gehören ...

C&R bedeutet das ausschließliche Fangen von Fischen, um sie wieder zurückzusetzen (Beispiel: Trophäenjagd) ... und das ist verboten (Tierschutzgesetz).

Nicht verboten dagegen ist Selektive Entnahme ...

In diesem Thema hier kannst Du Dich ausführlich informieren:
https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=9301&highlight=c&r


Gruß, Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
ging es hier am anfang nicht um etwas ganz anderes als dieses stängige hin und her der eine sagt man darf der andere sagt man darf es nicht so hört das doch nie auf oder??? :confused:
 
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