**Interessante Diskussionen zum Thema....
Guten Morgen,
mit Interesse habe ich die (nächtlichen) Diskussionen zum bekannten Thema verfolgt. Natürlich ist es für alle Beteiligten und Unbeteiligten leicht, "Hurra" zu schreien, aber man sollte solche Dinge auch bis zum Ende durchdenken.....
Abmahnungen von RA werden heutzutage immer öfter versandt, weil es bekanntlich einfach ist, daraus eine sprudelnde Geldquelle zu fabrizieren. Hier tummeln sich viele schwarze Schafe, die sogar Massenabmahnungen, rechtsmissbräuchliche Abmahnungen bis hin zu Abmahnungen, die jeglicher konkreter Basis entbehren, immer wieder gerne versenden. Nicht nur, dass die Abmahnung zusammen mit den RA-Kosten insgesamt kostenpflichtig ist, sondern dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung diese 30 Jahre gültig ist. Das ist dann wie ein Vertrag!
Das hört sich ziemlich heftig an, ist es im Prinzip aber gar nicht, denn der Abgemahnte braucht sich gar nicht in diese "Opferrolle" zu begeben. Er kann seinerseits klären lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Das heißt dann "Negative Feststellungsklage". Außerdem kann er die Höhe der gegnerischen RA-Kosten vor dem Amtsgericht klären, in dessen Bezirk er wohnt.
Wenn dann noch der Tatbestand der Abmahnung so "haarig" und unsicher ist, wie vermutlich in diesen Fällen, dann dürfte es zu einer Abmahnung vermutlich nicht kommen - wage ich mal die Prognose!
(Ich habe selbst ´mal eine Abmahnung bekommen - die Sache ist ausgegangen wie das HORNBERGER SCHIESSEN!
Munter bleiben, Ohren steif halten und durch;
es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird!
CLIFF