Bundesgesetze -  Angeln auf Betriebsgelände

TS1304

Petrijünger
Hallo und Petri Heil an alle,

habe seit April meinen Fischereischein. Bin 36 Jahre alt und habe schon früher mit dem Jugendfischereischein geangelt. Habe die wichtigsten Sachen zum Thema Angeln und Gesetze im Kopf,anderes frage ich nach. Daher meine aktuelle Frage: Darf man dort Angeln,wo ein Schild mit folgendem Inhalt steht: Betriebsgelände des Wasser und Schiffahrtsamtes, Benutzen strompolizeilich verboten.So in der Art.
und in welchem Umkreis dieses Schildes ist ein Verbot gültig, bzw. in welche Richtung wenn das Schild schräg in eine Richtung zum Ufer steht.
Danke für euere Hilfe.

Gruss
Tim
 
Hallo Tim

Das Betriebsgelände solltest Du nicht betreten da Du damit Eigentumsrecht verletzen würdest, in diesem Falle des Schifffahrtsamtes.
Sollte das Gelände abgezäunt sein, so kannst Du direkt am Zaun weiterangeln.
Ist dies nicht der Fall dann solltest Du beim Schifffahrtsamt anrufen und Dich erkundigen wo das Gelände zu ende ist.

Petri FM Henry
 
Danke für die erste Antwort. Das "Gelände" ist bei uns am Main und ist "öffentlich" begehbar. Das ist ein Rad und Wanderweg dort entlang. Wie sieht es da aus? Eingezäunt ist nichts.

Gruss
Tim
 
Wenn dieses Gelände "öffentlich" ist, hast du auch nicht zu befürchten, achte aber mal auf Hinweisschilder des "Schifffahrtamtes" ob "Angeln" in diesem Bereich erlaubt u. nicht verboten ist...

PS: In deinem Erlaubnisschein, müsste auch aufgeführt sein wo du Angeln darfst u. in welchen Abschnitten die Angelei generell verboten ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr seid ja flink mit den Antworten. Danke Achim. Es ist ausser dem einen Schild nichts weiteres zu sehen. Darauf heisst es,dass das benutzen des Geländes verboten ist. Von Angeln usw. steht da nichts. Da werde ich wohl mal beim zuständigen Amt anrufen müssen. Gebe euch dann Bescheid was dabei rauskommt.

Petri
Tim
 
Hi Tim,

wäre glaube ich auch besser, bevor du dich in Nesseln setzt u. dein mühevoll erworbener Fischereischein verloren ist, wegen Angeln in verbotenen Bereichen...

Wir warten auf deine Infos...
 
Also im Erlaubnisschein steht,dass Betretungsverbote und Brutgebiete zu beachten sind. Ausser der üblichen Sache mit den Staustufen und Kraftwerken ist kein spezielles Gebiet angegeben, dass nicht beangelt werden darf. Natürlich will ich meinen Schein behalten und frage deshalb vorher. Es gibt dort eine tolle Stelle,wo man kapitale Rotaugen zu Genüge im Wasser sehen kann. Na wie gesagt berichte ich dann mal wie es ausgeht und ob demnächst mal wieder ein Rotauge von mir in der Angelwoche zu finden sein wird :)
 
Guten Morgen und ein fröhliches Petri an alle. Habe nun die Info vom Wasser und Schifffahrtsamt Schweinfurt. Also man darf Angeln sofern es nicht ausdrücklich verboten ist,d.h. auf den Schildern steht. Was eigentlich nie der Fall ist. Ansonsten ist der Erlaubnisschein zu beachten und die darin im Regelfall aufgeführte Einschränkung an den Kraftwerken und Staustufen. Als Fischereischeininhaber darf man sich Zugang zum Ufer verschaffen (ohne was zu Beschädigen und ohne Fahrzeug). Die üblichen gesetzlichen Regeln sind halt zu beachten. Machts gut und nochmals Danke für euere schnellen Antworten.
Gruss aus Würzburg
Tim
 
TS1304 schrieb:
Guten Morgen und ein fröhliches Petri an alle. Habe nun die Info vom Wasser und Schifffahrtsamt Schweinfurt. Also man darf Angeln sofern es nicht ausdrücklich verboten ist,d.h. auf den Schildern steht. Was eigentlich nie der Fall ist. Ansonsten ist der Erlaubnisschein zu beachten und die darin im Regelfall aufgeführte Einschränkung an den Kraftwerken und Staustufen. Als Fischereischeininhaber darf man sich Zugang zum Ufer verschaffen (ohne was zu Beschädigen und ohne Fahrzeug). Die üblichen gesetzlichen Regeln sind halt zu beachten. Machts gut und nochmals Danke für euere schnellen Antworten.
Gruss aus Würzburg
Tim


Hallo Tim,

ohne große Diskusion hat sich die Sache fast von alleine geklärt... :klatsch
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Achim,auch wenn mir mein Beitrag nun fast etwas überflüssig vorkommt. Wobei ich glaube,dass diese Frage sich schon andere Anfänger stellten. Also nochmals Danke für euere Hilfsbereitschaft. :winkehand
Petri an alle
Tim
 
Jo Flo ;-)

wohl wahr,aber bei manchen Sachen weiss man halt nicht genau. Nachdem auf dem Schild "benutzen verboten" stand, habe ich halt mal nachgeforscht. In der Erlaubniskarte steht ja man soll Betretungsverboten beachten. Aber hat sich ja zum guten geklärt.
 
Flo_Main-VHH schrieb:
Der Beitrag ist zwar schon alt, aber ich habe von der Fischerprüfung noch den Begriff "Uferbetretungsrecht" im Kopf..


Die allgemeinen Betretungsrechte sind so auszuüben, dass die Rechte der Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten nicht beeinträchtigt und andere Erholungssuchende nicht gestört werden .
 
Zurück
Oben