DAFV - Neue Verbandsvertragsgewässer

FM Henry

Super-Profi-Petrijünger
KAV Prenzlau

V 05-01
Dammsee bei Fürstenwerder

V 05-02 Großer Parmensee bei Fürstenwerder

V 05-03 Pinnower See bei Pinnow

V 05-04 Rats-See bei Prenzlau

V 05-05 Kleiner Rats-See bei Schmachtenhagen

V 05-06 Oxenpfuhl bei Sternhagen

V 05-07 Großes Rotes Meer bei Sternhagen

V 05-08 Schulzensee bei Sternhagen

V 05-09 Kleiner See bei Sternhagen

V 05-10 Stiersee bei Potzlow

Wichtige Hinweise

1. Bei der Ausübung der Angelfischerei gilt das Mitgliedsbuch des LAVB mit Vollzahler - oder Jugendbeitragsmarke als Angelberechtigung entsprechend BbgFischG § 17 Absatz 4.

2. Es gilt die Ordnung zur Ausübung der Angelfischerei auf den Verbandsgewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. (Gewässerordnung).

3. Entsprechend der Gewässerordnung des LAV Brandenburg e. V. sind durch die Mitglieder des LAVB Fangnachweise zu führen. Die Veröffentlichung der Gewässerbezeichnung einschließlich der Gewässernummern erfolgt im "Märkischen Angler".

Das Beangeln des Dammsees vom Boot aus ist nicht gestattet. Die Erteilung von Genehmigungen zur Nutzung eines Bootes bei der Ausübung der Angelfischerei auf dem Großen Parmensee und dem Pinnower See regelt die Seefischerei Trellert eigenverantwortlich. Das Bootsbenutzungsentgeld für nicht im LAVB organisierte Angler beträgt mindestens 50,- Euro.

In diesem Sinne Petri Heil FM Henry
 
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