DAFV - Frage zum Nachtangeln...

DDR_Rutenfan

Friedfischer
Hy erstmal,
Ich habe den großen Fischereischein und bin 14 Jahre alt, darf ich nachtangeln????????????????????????????????????? Ich strete mich schon mit meinen Freunden, Micha sagt nein, ich muss mindestens 16 sein , der andere sagt man muss 18 sein und ich bin der Meinung dass ich Nachtangeln darf, da ich ja den großen Angelschein hab! Im Fischereigesetz habe ich schon nachgeschaut, doch nichts gefunden... HELP!!!
Danke für ewntuelle Antworten! :confused:
 
Ich sag mal ganz frech, Du darfst Nachtangeln........................aaaaber, und hier bin ich mit der Gesetzeslage nicht ganz auf dem Laufenden, beißt sich die Sache mit anderen Gesetzlichkeiten, die sich mit dem Aufenthalt Jungendlicher in der Öffentlichkeit beschäftigen....sprich : Es könnte sein, daß man erst ab einem bestimmten Alter allein durch die Gegend toben darf.............

Das würde dann bedeuten, daß Du zwar Nachtangeln darfst, aber nicht ohne Aufsicht(Erziehungsberechtigter), weil Du dich eben nicht allein draußen aufhalten darfst, was mit dem Angeln an sich nichts zu tun hat.
 
6.1. Nachtangeln

In der Nacht, d.h. in der Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang, darf von den Inhabern eines Fischereischeines "A" in den Angelgewässern des LAVB, mit Ausnahme der Salmonidengewässer, zu den gleichen Bedingungen geangelt werden, wie am Tage. Inhabern eines Jugendfischereischeines ist das Angeln in der Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang unter Aufsicht eines volljährigen Inhabers des Fischereischeines "A" oder eines Erziehungsberechtigten gestattet.


Das sagt die Gewässerodnung Brandenburg ( DAV ).
Aber wie das mit 14 ist kann ich im Mom. nicht sagen.
 
Hallöchen,
an sich ist mir das ganze schon klar zwecks dem Nachtsangeln, wie ist es jetzt mit denen die diese seit letztem jahr neue Friedfischgenehmigung besitzen, glaube die heißt Fischereiabgabe??

gibt es dort eine Sonderregelung?
 
Mosche aus Hanau...

Nachtangeln darfst du nur mit einem Verantwortlichen, der schon 18 Jahre alt ist. (Wie schon erwähnt) ...weil du erst ab 18 bis uhrus strunzen darfst, laut Gesetz zumindest!!! Das wolltest du ja wissen...

Was die Gewässerordnung vorschreibt weiß ich nicht, kenne sie ja nicht! Also ob nun Nachtangeln an deinen Vereinsgewässern erlaubt ist oder nicht schreibt dir dein Verein vor.
 
genau so siehts aus der große fischereischein erlaubt dir ledigilich das angeln in der nacht aber nicht das umgehen anderer gesetze die sogar deutschlandweit gleich sind
wie es eben im Grundgesetz steht das du als 14jähriger nur bis 22 uhr rausdarfst
ebenso die von 16-18 nur bis 24uhr rausdürfen er mit dem erreichen des 18ten lebensjahr ist dir das erlaubt auch länger als 24uhr zu fischen
ausnahme wenn du jemand dabei hast der auf dich aufpasst und über 18 ist
der trägt dann die verantwortung für dich
 
Hallo,
Wenn man an seinem vereinsee nachtangeln will,
müsste das doch eigentlich erlaubt sein weil es ja so geshen ein privatgrundstück vom verein ist und da man ein teil vom verein ist man auf seinen privatgrundstück.
oder nicht??
lg Marcel
 
wenn der verein die verantwortung für dich über nimmt ja
was dieser ohne betreuer zu 99% nicht machen wird
 
ALSO!!
Vom Dav recht sollte das kein Problem sein mit dem Nachtangel, doch jeder normale Aufseher würde dich nach Hause schicken mit einem gutem Grund, denn du darfst laut Gesetz nicht länger als 22Uhr ohne Aufsichtsperson dich im Freien bewegen.
Da kriegen dann deine Ellis einen auf den Kopf wegen Verletzung der Aufsichtspflicht!
Kann dir das genau sagen, da ich damals auch mit 14 schon meine Nachtangelsession gemacht habe!
Erst mit 2 Kollegen dann mit 2 Kollegen und einem Vater von uns dreien, weil wir von der Polizei nach haus gebracht wurden.

MfG OtTi
 
Arclite schrieb:
Hallöchen,
an sich ist mir das ganze schon klar zwecks dem Nachtsangeln, wie ist es jetzt mit denen die diese seit letztem jahr neue Friedfischgenehmigung besitzen, glaube die heißt Fischereiabgabe??

gibt es dort eine Sonderregelung?


Guten morgen, wenn das die Touristenkarte oder wie die heißt, oder Friedfischkarte ist, darfst du nur bis eine Stunde nach Sonnenuntergang angeln, und dann nur auf Friedfisch. Hoffe die Leute halten sich daran, weil der Aal ja auch auf´n Wurm in der Dämmerung beißt.... Würde mich,glaub ich etwas ärgern wenn solche nen Aal oder schönen Barsch oder irgend nen anderen Raubfisch fangen und ihn mitnehmen. Weil dann ist die Regelung mit der Friedfischkarte glatt für´n Popser.... :schrei

MfG Micha und allseits Petri Heil
 
Ich hatte zu dem Thema bereits woanders schonmal was geschrieben:

Zeige mir bitte mal jemand, wo steht, dass ein Jugendlicher sich ab 22:00 Uhr nicht mehr im freien alleine bewegen darf!

Im Grundgesetz stehts auf jeden Fall schonmal nicht.
 
Hi!!

Jau wenn man fehler macht sollte man sie zugeben!!
Also es ist nicht geregelt zu welcher Zeit man sich zu hause befinden muss, nur ab wann man bestimmte Lokalitäten verlassen muss!
Wenn man sein Kind nach 24 uhr noch draußen sitzten lässt ist das Sache der Erziehungsberechtigten!

Laut Jugendschutzgesetz kannst du also draußen bleiben und mich haben sie damals umsonst nach hause geschickt oder weiß einer ob und wann das Gesetz geändert wurde?

MfG + Sorry

Sandro
 
Darin gebe ich Dir natürlich vollkommen Recht! Ein Verein hat für sein Gewässer eine eigene Verantwortung und ich denke, dass 14-jährige nicht alleine Nachtangeln sollten.

Mir ging es nur um gesetzliche Vorschriften und da kann ich beim besten Willen keine finden! Es hat solche Paragraphen mal im Jugendschutzgesetz gegeben. Die scheinen aber verschwunden zu sein. Zumindest habe ich sie in der aktuellen Ausgabe nicht finden können.
 
Habe ein Friedfischschein bin im DAV eigetreten und habe die Jahreskarte für Brandenburg darf ich nun Nachtangeln und bin natürlich volljährig.Habe bei mehren A
 
rapfen300 schrieb:
Habe ein Friedfischschein bin im DAV eigetreten und habe die Jahreskarte für Brandenburg darf ich nun Nachtangeln und bin natürlich volljährig.Habe bei mehren A

warum stört es mich das du einen friedfischschein hast und auf deinem Benutzer-
bild ist ein Aal zu sehen....... :) :engel :)
 
Zuletzt bearbeitet:
kann ich dir genau sagen,da ich immer auf karpfen mit einer rute mit naturköder gehe und mit der der anderen auf mais, boiley kann das mal passieren
 
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