Fischereischein -  Prüfung auch in anderem Bundesland möglich?

Der Betreffende soll sich schön auf den Allerwertesten setzen, damit er durch die Prüfung kommt.

Und dann ... viel Spaß beim gemeinsamen Angeln. ;)


Gruß, Thomas
 
Angelprüfung in anderem Bundesland möglich ?

Hi Leute !

also ich wollte mich mal erkundigen ob sowas möglich ist .

ich komme aus NRW und wollte meinen "angelschein" in Rheinland Pfalz machen wo ich ihn dann auch nutzen möchte .

Also ich bin nicht scharf darauf in NRW zu angeln sondern nur in Rheinlandpfalz oder ggf. in Niedersachsen.

da ich heufig in rheinlandpfalz bin aber dort keinen wohnsitz habe bin ich mir nicht sicher ob das so möglich ist !

aber ich möchte gern dort die prüfung ablegen wo ich dann auch letztenendes auch angeln gehe !

hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen !

Lg Manni83
 
Hallo Manni,

grundsätzlich ist es so möglich, ABER:

1. nach dem Landesfischereigesetz RP § 5 (2) wirst Du zur Prüfung nur zugelassen, wenn Du eine 35-stündige Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung vorweisen kannst.

2. Du dürftest dann nach § 31 (4) Landesfischereigesetz NRW nicht hier angeln, da Du zum Zeitpunkt der Prüfung nicht Deinen ständigen Wohnsitz in RP hattest. Die Prüfung wird hier demnach nicht anerkannt.

Wenn ich Dir einen Rat geben kann. Mache die Prüfung in NRW. Hier musst Du keinen Kurs besuchen (ist aber in jedem Fall förderlich) und Dein Schein wird in jedem anderen Bundesland akzeptiert.

Gruß
Bono
 
Das ist gut zu wissen Danke ersteinmal !

Wie ist es denn kann ich den schein denn in jeder x beliebigen stadt machen also wohne Bsp: in dortmund und kann den schein dann in köln aachen oder düsseldorf machen ? oder gibt es da auch unterschiede ?



Lg Manni83
 
bonobo schrieb:
Hallo Manni,

grundsätzlich ist es so möglich, ABER:

1. nach dem Landesfischereigesetz RP § 5 (2) wirst Du zur Prüfung nur zugelassen, wenn Du eine 35-stündige Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung vorweisen kannst.

2. Du dürftest dann nach § 31 (4) Landesfischereigesetz NRW nicht hier angeln, da Du zum Zeitpunkt der Prüfung nicht Deinen ständigen Wohnsitz in RP hattest. Die Prüfung wird hier demnach nicht anerkannt.

Wenn ich Dir einen Rat geben kann. Mache die Prüfung in NRW. Hier musst Du keinen Kurs besuchen (ist aber in jedem Fall förderlich) und Dein Schein wird in jedem anderen Bundesland akzeptiert.

Gruß
Bono

Wenn er beispielsweise in Brandenburg die Prüfung ablegen würde, könnte er auf den Lehrgang verzichten. Ich als Berliner habe es so gemacht und anstandslos gegen Vorlage der Prüfungsurkunde den Fischereischein in Berlin bekommen.

Arbeiten die bei euch "strenger"...?
 
Dr.Esox schrieb:
Arbeiten die bei euch "strenger"...?
Keine Ahnung - jedenfalls sorgen die dafür, dass die Prüfungsgebühren im eigenen Land bleiben.

Manni83 schrieb:
Wie ist es denn kann ich den schein denn in jeder x beliebigen stadt machen also wohne Bsp: in dortmund und kann den schein dann in köln aachen oder düsseldorf machen ? oder gibt es da auch unterschiede ?

Da schau mal unter die jeweiligen Seiten im Netz, z.B. www.koeln.de.
Für Dortmund war ich mal so nett, und hab Dir nen Link rausgesucht.

Stelle Dir die Prüfung nicht zu leicht vor. Ist vergleichbar mit der Theoretischen Fahrschulprüfung. Ohne Pauken kein durchkommen.
 
Wo Du in NRW die Prüfung ablegst ist eigentlich für den Fischeischein egal. Fraglich ist nur ob die jeweiligen Behörden die Prüfung auch von nicht artsansässigen abnehmen.

Den Schein bekommst Du dann in Dem Rathaus der Stadt, in der Du lebst.
 
Hey danke euch allen für Eure Unterstützung !

@ bonobo : ist klar das die Prüfung nicht so leicht ist , denn sonst bräuchte man sie ja auch nicht machen ;-)

ich denke aber schon das ich das hinn bekomme denn schließlich habe ich auch einen Sportbootschein gemacht und erfolgreich bestanden , da glaube ich der war schwerer wie ein angelschein oder *grübel* ???

was wird eigendlich alles verlangt ?

beim Auto Führerschein benötigt man ja einige unterlagen zb. sehtest erste hilfekurs ect . beim bootsführerschein ist sogar ein führungszeugnis vorgeschriben ... benötige ich soetwas auch beim angelschein ????
oder reicht da die vorlage des personalausweises und dann die anmeldung zum lehrgang und danach die Prüfung ???

Lg Manni
 
Lehrgang, Prüfung...fertig ;)

@Bono

In unserer Region scheint es echt Wurst zu sein woher man kommt und wo man geprüft wird. Daher war ich etwas verwundert...
 
Also kann man jetzt davon ausgehen das ein ca 10 Jahre alter Fischereischein der in Bremen gemacht wurde dann "vergessen" bzw. nur brach lag, jetzt, nach Umzug vor ca. 8 Jahren nach Sachsen, immer noch seine Gültigkeit besitzt und da er ja auf lebenslang ausgestellt war, auch in Sachsen nicht umgeschrieben werden braucht, da er ja anerkannt wird in Sachsen!?!
 
Hi Schenz ,

wenn du den Fischereischein auf Lebenszeit besitzt , interessiert der Umzug und wo der Schein gemacht wurde eigentlich nicht , das heißt er hat nachwievor seine Gültigkeit .

mfg Jacky1
 
Ist eigentlich fürmich als Österreicher unverständlich wenn ich in einem Bundesland die Prüfung ablege und bestehe das sie dann in einem anderen Bl. nicht akzeptiert wierd ?:confused:
Ich weiß andere Länder andere Sitten aber wenn ich den Fischereischein für Salzburg habe kann ich damit in ganz Österreich fischen und so viel ich weiß in Bayern auch.
 
ne,der schein ist dann natürlich auch in anderen Bl. gültig
mann muss sich dann aber natürlich den gewässerschein vom gewässer holen gehen.

is in deutschland ja oft auch kompliziert.
in holland braucht mann nur einen schein(der dann so c.a 50-60 € kostet) und mann kann an allen gewässern in holland angeln(außer an gepachteten).
 
Wer in Bayern wohnt der hat die Prüfung in Bayern abzulegen - vorher ist ein Vorbereitungskurs zu besuchen!
Diesbezüglich steht auch etwas in der neuesten Ausgabe von Bayerns Fischerei da dies gesetzlich geregelt ist!!!

Da gibt es keine Diskussionen!!!

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Jetzt zum Umzug:
Hast du deinen Schein in einem anderen Bundesland gemacht und dort deinen Hauptwohnsitz gehabt (über mehrere Jahre) und ziehst dann nach Bayern, so kannst du diesen Schein umschreiben lassen.

Ist eigentlich fürmich als Österreicher unverständlich wenn ich in einem Bundesland die Prüfung ablege und bestehe das sie dann in einem anderen Bl. nicht akzeptiert wierd ?:confused:
Die wird akzeptiert, aber du darfst nicht deinen Hauptwohnsitz in Bayern haben und dann in einem anderen BL die Prüfung ablegen - dieser Schein gilt dann hier in Bayern nicht!
Hast du den Schein länger, den du in dem BL gemacht hast wo du deinen Hauptwohnsitz hattest, dann zählt dieser bzw. muss man ihn umschreiben lassen wenn man z.B. nach Bayern zieht und nun in Bayern seinen Hauptwohnsitz hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich umgezogen bin brauche ich also den Schein nicht umzuschreiben lassen da ja in Sachsen die Scheine anerkannt werden aus anderen BL und (da Schein lebenslang ausgestellt ist) auch nicht umgeschrieben werden muß. Ist das richtig? :angler:
 
Am besten liest du dir mal die PDF von hier durch:
http://lfvbayern.de/gesetzl-bestimmungen/ausfuehrungsverordnung/

Interessant ist hier der §1 Abs.(2) (der Absatz vor §2) und §2 Gleichstellung anderer Fischereischeine...

Es steht zwar da:
Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer.
Ich würde aber nachfragen wegen dem Umschreiben!
Du ziehst ja nicht nur für 1 Jahr nach Bayern sondern ggf. für länger/immer.;)
Ziehst du von Bayern oder einem anderen BL nach Sachsen, dann gilt das Fischereirecht diesen BL'es!!

Edit:
Ich kann euch jetzt sogar eine PDF von der Quelle geben zu Gültigkeit außerbayerischer Fischerprüfung
http://lfvbayern.de/media/files/ausserbyFischerpruefung.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe ich kann es grob geschrieben wiedergeben , was im letzten VDSF
Verbandsheft drinne stand.
1.So wie ich es verstanden habe, ist es nicht möglich, wenn ein Bayer einen Zweitwohnsitz in einem anderen BL anmeldet und dort den Schein macht und diesen dann in Bayern umzuschreiben.

2. Kurzfristig den Hauptwohnsitz in einen anderen BL anzumelden ( auch wenn nur schriftlich mit theoretischer postalischer Anschrift bei einem Kumpel ) so klappt das nicht.

Aber warum die Prüfung scheuen ? In der Forum - Angelprüfung hab ich 81% der Fragen geschaft, und das ohne auf den aktuellen Stand zu sein.
Bitte was kann da so schwehr sein, wenn man sich mal auf sein Hosenpoppers setzt und lernt.

Was ich für eine schweinerei halte, ist die Tatsache das man abgezockt wird, um den Schein auf den neuesten Stand zu halten / 5 Jahresschein oder Lebenszeit. Lehrgangsgebühr, Prüfung , am Amt eine Ausstellungsgebühr von angenommen 20.-€ bezahlen und Gut ist.
Oder gibt es sowas vom Gesellenbrief oder PKW Führerschein ?
Frechheit was man mit uns Anglern macht :schrei
 
Hier geht es doch nicht darum einer Prüfung zu umgehen sondern darum das man von den Behörden nicht doppelt zur Kasse gebeten wird. Der lebenslange Schein kostet in Sachsen über 200€. Der Schein den ich habe gilt ja schon lebenslang wurde nur in Bremen ausgestellt und nicht in Sachsen. Da kauf ich mir lieber neues Zubehör oder ähnliches. Es gibt keine Behörde die nur einen Pinselstrich umsonst macht. Also. Wenn es rechtlich mögölich ist alten Schein behalten und Geld sparen wenn rechtlich machbar.

Petri heil:prost
 
Ich wohne mit Erstwohnsitz in Bayern, mit Zweitwohnsitz in Berlin. In Kürze werde ich in Berlin die Prüfung machen. Es sollte dann kein Problem sein, den Fischerschein in Berlin zu erhalten. Allerdings kann ich damit nicht in Bayern angeln. Na egal, bin am Wochenende eh fast immer in Berlin.
 
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