Bundesgesetze -  Können Schwerbehinderte auf andere Angelberechtigungsscheine mitangeln?

Sportexmaster

Petrijünger
Hallo,

ein Fischereiaufseher in Mecklenburg sagte mir letzte Woche, dass ich als Inhaber des Schwerbehindertenausweises mit 60% selbst gar keinen Gewässerberechtigungsschein für das jeweilige Gewässer benötige sofern ich mit einem Angelkollegen mit gültiger Gewässerberechtigung unterwegs bin. Auf die Gewässerberechtigung meines Kollegen dürfte ich also immer mitangeln. Er sagte sogar, dass dort eine Gesetzeslücke besteht die nicht mal vorschreibt mit wie viel Angeln der Schwerbehinderte mitangeln darf!? Demnach könnte ich dann beruhigt mit bspw. "10 Angeln" mitangeln und dabei straffrei ausgehen.

Mir selbst geht es nicht um die „10 Angeln“ sondern grundsätzlich die Möglichkeit des Mitangelns.

Es wäre nett, wenn ich hierzu mal etwas erfahren würde.
Und wenn ja, dann würde mich interessieren warum dies nicht in der Fischerprüfung beigebracht wird. Muss man denn in diesem Land auf alles selber kommen?

beste Grüsse und Petri Heil
 
Im Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V)
steht dazu folgendes im §7 Absatz 7

Zitat:
Behinderte oder kranke Menschen, die Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind oder durch amtsärztliches Attest nachweisen können, dass sie am Ablegen der Fischereischeinprüfung gehindert sind, sind von der Fischereischeinpflicht befreit, wenn sie unter Aufsicht einer volljährigen Person angeln, die im Besitz eines Fischereischeins ist. Der Nachweis der Schwerbehinderung oder das amtsärztliche Attest ist beim Angeln mitzuführen.
 
Also brauche ich mir, sofern ich immer einen Angler mit Gewässererlaubnis dabei habe nie wieder eine Gewässerkarte kaufen? Nur noch wenn ich alleine unterwegs bin?

Gilt das für ganz Deutschland?
Und kann man da was zur Angelruten-Menge sagen?
 
Also Gewässerkarte und Fischereischein sind zweierlei! :nein
Wenn du an der Prüfung zum Fischereischein wegen einer Behinderung nicht teilnehmen und das auch belegen kannst brauchst du den Fischereischein nicht. Das erlaubt dir aber noch lange nicht ohne Angelerlaubnisschein (Gewässerkarte) zu angeln. Ich denke mal das du eine Angelerlaubnis für ein Gewässer kaufen musst.
Was mit der Anzahl der Ruten ist weis ich nicht, denke aber das du dich nach den Angaben der Gewässerkarte (Angelerlaubnis) richten mußt. :augen
 
ich mach einfach was ich will.
Denn Prüfung, Zeitung, Angelladen, Kontrolleure etc. sagen/machen das ja auch!
Der Kontrolleur der mich vom Gewässer verscheuchte erzählte ja auch im selben Atemzug, dass er alles wieder reinschmeisst was er fängt ....
Wenn der lange Arm des Gesetztes das schon vormacht .....
Danke für die Info!
 
Sportexmaster schrieb:
ich mach einfach was ich will.
Denn Prüfung, Zeitung, Angelladen, Kontrolleure etc. sagen/machen das ja auch!
Der Kontrolleur der mich vom Gewässer verscheuchte erzählte ja auch im selben Atemzug, dass er alles wieder reinschmeisst was er fängt ....
Wenn der lange Arm des Gesetztes das schon vormacht .....
Danke für die Info!

Bis eines Tages ein ganz verbissener kommt und Du vorm Kadi stehst.
 
ja das passiert denn auch noch!
Möchte am liebsten mein gutes Geld, was ich für die Angelprüfung bezahlt habe zurück!
Will es einfach nicht glauben, dass Kontrolleure nur Misst erzählen und auch noch gegen das Gesetz verstoßen! Bin mal wieder von Deutschland schwer enttäuscht!
Hab den NRW Kurs mit 0 Fehler bestanden und muss mir dann so was anhören.
Ich fühle mich erneut vom Staat betrogen! Wir sind doch nur Melkkühe für die Behörden!
 
Sportexmaster schrieb:
ja das passiert denn auch noch!
Möchte am liebsten mein gutes Geld, was ich für die Angelprüfung bezahlt habe zurück!
Will es einfach nicht glauben, dass Kontrolleure nur Misst erzählen und auch noch gegen das Gesetz verstoßen! Bin mal wieder von Deutschland schwer enttäuscht!
Hab den NRW Kurs mit 0 Fehler bestanden und muss mir dann so was anhören.
Ich fühle mich erneut vom Staat betrogen! Wir sind doch nur Melkkühe für die Behörden!

Die Angaben die ich gemacht habe sind nur für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Ob es in anderen Bundesländern oder gar Deutschlandweit ähnlich oder gleich ist weis ich nicht! Das allerbeste wäre wenn du dich bei deiner zustäntigen Behörde mal informieren würdest was du darfst und was nicht!
 
Jedes Bundesland in Deutschland hat andere Gesetze, auch fürs Angeln.
In Brandenburg ist es nicht Strafbar einen Maßigen Fisch wieder zurückzusetzen.
Und ansonsten mußt Du dich eben erkunigen, dann erfährst Du bestimmt alles was Du Wissen willlst und mußt.
 
ich bin schwerbeschädigt wo muss ich mich wenden wenn man ein Schlauchboot mit E Motor verwendet an DAV Gewässer das man sich eine Genehmigung holt dafür wo muss man sich wenden
 
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