Salzburg - Golling: Bluntauseen

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Ausgabestellen für Erlaubnisscheine, Infos und Tipps (alle Angaben ohne Gewähr):

Tourismusverband Golling
A-5440 Golling
Markt 51
Telefon: +43 (0)6244 4356
Fax: +43 (0)6244 7766
E-mail: office@golling.info
Internet: www.golling.info

Bergspezl Ges.mbH
Schifferplatz 3
5400 Hallein
Tel.: 06245/73000
Fax.: 73000-40
Email: office@bergspezl.at
Interner: www.bergspezl.at

Tourismusverband Golling

Tourist Office Golling

ACS Angelcenter Salzburg

Gasthof Göllhof ab 08.30 Uhr,
Dienstag Ruhetag (beim Parkplatz bei den Bluntauerseen)

Wallmann Kuchl (Fischergeschäft)

Fisherman`s Partner in Seekirchen

Mayrhofer in St. Johann im Pongau (Fischergeschäft)


Zweigeteilter See

bei 5440 Golling an der Salzach.


Hauptfischarten: Bachforellen, Regenbogenforellen, Seeforellen, Saiblinge und versch. Weissfischarten

Gewässerdaten gesucht (hier klicken)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Bluntauseen werden von der
Fischerei Ulli Bayrhammer in Adnet
bewirtschaftet. Dort werden auch die Lizenzen
ausgegeben. Die Bluntauseen sind zwei hintereinanderliegende Seen im
Salzachtal.Sie besitzen eine hervorragende Wasserqualität.

Lizenzen : Tageskarte 27.-€
10er Block 243.-€ & 1 Karte Gratis

LIZENZAUSGABE : Firma Putz Hallein
Sport Mayerhofer St. Johann,
 

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Zuletzt bearbeitet:
Die Bluntauseen sind für nächstes Jahr zur Neuverpachtung von den österreichischen Bundesforsten ausgeschrieben. Es kann sich also im nächsten Jahr mit den Lizenzen etwas ändern. Wenn ich Informationen darüber habe werde ich sie reinstellen.

Lg. Peter
 
Bluntauseen wieder befischbar

Seid April 2013 ist der große Bluntausee wieder befischbar. es gibt einen neuen Pächter und zwar den Fischereiverein Bluntausee.

Hier die neuen Bestimmungen
LIZENZBESTIMMUNGEN:​
Oberer Bluntausee 2013
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Der Vereinsvorstand

[/FONT]
[/FONT]Fischereivorschriften:
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Das [/FONT][/FONT]Salzburger Fischereigesetz [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]sowie die [/FONT][/FONT]Vereinsvorschriften [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]sind unbedingt einzuhalten! Sämtliche gesetzlich erlaubten Natur- und Kunstköder sind gestattet. [/FONT][/FONT]ANFÜTTERN VERBOTEN !
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Erlaubt ist das Fischen vom [/FONT][/FONT]1.März bis 31.Oktober zwischen 06:00 Uhr und Einbruch der Dunkelheit max.20:00 Uhr [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]mit [/FONT][/FONT]1 Angelrute [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]und [/FONT][/FONT]1 Haken [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]vom Ufer aus am [/FONT][/FONT]oberen Bluntausee. [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Das befischen des [/FONT][/FONT]unteren Bluntausees ist verboten!
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Tagesausfang: [/FONT][/FONT]4 Edelfische. [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Gefangene [/FONT][/FONT]massige Fische sind unmittelbar nach dem Fang mit Kugelschreiber in die Fangliste auf der Lizenz einzutragen und dürfen nicht zurückgesetzt werden[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]. [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Hat der/die Fischer/in den zulässigen Tagesausfang erreicht ist das Fischen in diesem Gewässer einzustellen (gilt auch für mitfischende Kinder). Fische unter dem vorgeschriebenen Mindestmaß oder in der Schonzeit sind waidgerecht zurückzusetzen, oder wenn tot zerteilt ins Gewässer zu werfen.
[/FONT]
[/FONT]Mitfischen von Kindern:
Jeder großjährige Lizenznehmer darf ein Kind im Alter vom 6. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit eigenem Angelgerät mitfischen lassen
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial].[/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Das Kind muss sich in unmittelbarer Nähe des Lizenzinhabers aufhalten und darf für andere Lizenzinhaber keinen störenden Einfluss haben. Der Lizenzinhaber haftet uneingeschränkt für das mitfischende Kind. [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Vom mitfischendem Kind gefangene Fische werden dem Lizenzinhaber zugerechnet.
[/FONT]
[/FONT]Aufsichtsorgane:
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Den beeideten Wachorganen zum Fischereischutz sowie den Vereinsaufsichtsorganen ist unaufgefordert die amtliche Jahresfischerkarte (Steuerkarte) die Tageslizenz(bei Mitgliedern der Mitgliedsausweis) sowie der Ausfang vorzuweisen. Deren Anordnungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass Übertretungen der gesetzlichen und Vereinsbestimmungen mit dem unwiderruflichem Entzug der Lizenzkarte und einer befristeten oder dauernden Sperre für die Vereinsgewässer des Fischereivereins Bluntauseen geahndet werden können. Eine Rückvergütung der Lizenzkarte wird generell ausgeschlossen. Auch strafrechtliche Verfolgung ist zu erwarten.
[/FONT]
[/FONT]Angelgerät und Angelplatz :
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Das Befischen des Gewässers, das Betreten der Uferanlagen und Vereinseinrichtungen geschieht auf EIGENE GEFAHR . Es sind unbedingt ein [/FONT][/FONT]ordentliches Angelgerät , Maßband , Hakenlöser Unterfanggerät und Kugelschreiber [FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]( Eintragungen mit Bleistift sind verboten ) mitzuführen. Der Angelplatz und dessen Umgebung sind stets sauber zu halten. Außerordentliche Verunreinigungen sind unverzüglich bei der Vereinsleitung oder den Aufsichtsorganen anzuzeigen. Das Abbrennen von Feuer (unabhängig von dessen Quelle) Campieren und Lärmen ist verboten. Erlaubt sind Fischerunterstände ohne Boden welche ohne Behinderung anderer Passanten platziert werden. Ausweiden der Fische am Gewässer ist erlaubt . [/FONT][/FONT]Achtung[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]: Halteverbot zwischen Parkplatz nähe Gasthof Göllhof und Bärenwirt. Gehzeit vom Parkplatz ca.15min.
[/FONT]
[/FONT]Lizenz und Anwesenheit.
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Die gültige amtliche Jahresfischerkarte ( Sbg. mit Umlage-Nachweis) oder Tagesgastfischerkarte die Lizenz und bei Mitgliedern der Mitgliedsausweis sind unbedingt mitzuführen. Es sind beim Angeln die landesgesetzlichen und vereinsinternen Bestimmungen einzuhalten. Jede Übertragung von Lizenzkarten ist verboten. Auf Fang ausgelegtes Angelgerät darf nicht verlassen werden[/FONT][/FONT]. Die Lizenz ist nach Beendigung des Fischens in einen der dafür vorgesehenen Postkästen , Nähe der Infotafel oder nördliches Seeufer , zu werfen!
MINDESTMASSE siehe Rückseite der Lizenz!
Krebse und Köderfische dürfen nicht entnommen werden !
 

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Preise

Tageskarte 28.-/20.-

Jahreskarte 450.-


Sonstige Karten

keine Angabe
Kartenausgabe-Stellen:

Tourismusverband Golling

Tourist Office Golling

ACS Angelcenter Salzburg

- Gasthof Göllhof ab 08.30 Uhr,
Dienstag Ruhetag (beim Parkplatz bei den Bluntauerseen)

- Wallmann Kuchl (Fischergeschäft)

- Fisherman`s Partner in Seekirchen

Mayrhofer in St. Johann im Pongau (Fischergeschäft)
 
Neuverpachtet und seid heuer wieder befischbar -

Oberer Bluntausee in Golling!
Seit diesem Jahr wird er vom Werfener Hof bewirtschaftet.
Für nächstes Jahr werden eine geringe Stückzahl an Jahreskarten ausgegeben.
Informationen erhält man bei Franz Rettenbacher unter der Telefonnummer +43 (0)664 1000803.
 
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