Allgemein -  Bin ich nun ein schlechter Mensch?

Frankarpf

Neuer Petrijünger
hallöchen und nen schönen Tag,
Kann mir mal jemand sagen was nun passieren wird? Nämlich folgendes ist geschehen:
am Elbe-Havel-Kanal in einem der ruhenden Kanalnebenarme in den frühen Morgenstunden, ich froh sitzend am Wasser, 3 beringte Wurfruten im Wasser (iss nat. verboten), übrigens,: mein Angelplätzchen befand sich zu dem noch in einem Naturschutzgebiet, standen da aufeinmal zwei Wasserschutzpolizisten und baten mich um Fischereischein und Berechtigungsschein (Angelkarte). Lange Rede - kurzer Sinn, Fischereischein-ja, B-Karte-nein.
>>ich habe ein ganz schlechtes Gewissen, mir iss echt zum .....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte nicht in deiner Haut stecken,
die Papiere sind schnell weg nach solchen Aktionen

Petri
 
Zuletzt bearbeitet:
Einige Sachen die auf dich zu kommen.Papiere sind erst einmal weg,was schwieriger sein dürfte diese Papiere irgend wann mal wieder zu bekommen.Angelgeräte dürften ebenfalls weg sein,in den meisten Fällen werden sie über Auktionen,die ab und an sind,versteigert.

Und sollte das nicht unbedingt vom Staatsanwalt fallen gelassen werden,möglich ist das nämlich,wenn du noch nicht aufgefallen bist,oder aber nicht starfmündig bist( sprich unter 14Jahren),kannst du auf jeden Fall mit einer Geldstrafe rechnen.Die Geldstrafe rechnet sich immer nach dem Vergehen,je schlimmer das Vergenen, desto höher die Geldstrafe.Fischen ohne Angelerlaubniss und dann noch in einem Naturschutzgebiet...........hmmmm sehr heikel!!!!!

Ich für deinen Teil,würde vor ab, selbst ne Stellungnahme schriftlich verfassen und dem Staatsanwalt zu kommen lassen,von einem Bekannten weiss ich,das diese Stellungnahme ihm das leben gerettet hatte.Er bekamm seine Papiere,sein Gerät wieder und die Anzeige ist fallen gelassen worden.Eines war anders,er hatte sämtliche Papiere bei,fischte aus Unwissenheit in einem Naturschutzgebiet,Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor..........

Ich hoffe du hast hierbei fürs Leben gelernt,Verbrechen lohnt nicht!!!!!!!!

Auf deinem weiteren Weg,wünsche ich dir viel Glück!!!!
 
wenn du es weißt warum machst du es denn ?!?!!?!?!?? man sollte sich vorher inf. ......... wo man angeln geht
fischer90
 
Da hast du dir keinen Gefallen getan! :nein

Du hast doch deinen Schein gemacht. In der Gesetzeskunde hast dann gehört was auf dir zukommen kann! "Kann" muß nicht!
Fischwilderei etc. Hoffe nun mal das du es mit einen netten Staatsanwalt zu tun bekommst! :(
 
Um Deine Frage zu beantworten, ich glaube nicht das Du nun gleich ein böser Mensch bist.

Da Du aber den Schein hast, muss ich Dir leider sagen, :schrei ganz schön Dumm von Dir!
Die Gesetze sind Dir geläufig.

Ich wünsche Dir dennoch ein milden Staatsanwalt, falls es soweit kommt.
 
Frankarpf schrieb:
hallöchen und nen schönen Tag,
Kann mir mal jemand sagen was nun passieren wird? Nämlich folgendes ist geschehen:
am Elbe-Havel-Kanal in einem der ruhenden Kanalnebenarme in den frühen Morgenstunden, ich froh sitzend am Wasser, 3 beringte Wurfruten im Wasser (iss nat. verboten), übrigens,: mein Angelplätzchen befand sich zu dem noch in einem Naturschutzgebiet, standen da aufeinmal zwei Wasserschutzpolizisten und baten mich um Fischereischein und Berechtigungsschein (Angelkarte). Lange Rede - kurzer Sinn, Fischereischein-ja, B-Karte-nein.
>>ich habe ein ganz schlechtes Gewissen, mir iss echt zum .....
 
Achim Pichl schrieb:
Hallo mein Freund,

soll das ein allgemeiner Test sein, ob wir über Fachlich-Rechtliches Wissen über Fischereigesetze verfügen, oder willst du uns an der Nase herumführen, meines Erachtens kann doch niemand der den Fischereischein gemacht hat u. auch noch bestanden, sagen ich bin Unwissend: Bevor man an ein Gewässer geht u. dort seine Angel auswirft, informiert man sich diesbezüglich was darf ich, was brauche ich an Scheinen, was ist nicht erlaubt...

Langsam hören die Späße auf, die manche uns hier im Forum aufbinden wollen/möchten...

Vielen Dank für Deine Aufrichtigkeit und ehrlich gesagt es war dumm von mir.
Aber die Tatsache ist nun da und ich möchte eigentlich nur das mir mal jemand ehrlich seine Meinung darüber sagt und danke dafür.
Aber das was ich schreibe ist kein Test oder so was, das ist hier nicht die versteckte Kammera! Und mit einer Quote? Na wenn Dich der Mist nicht interessiert, warum dann Dein Kommentar?
 
OK, Du hast das Problem also tatsächlich ... nicht schön für Dich.

Sehr sehr leichtsinnig von Dir ... meine Papiere würde ich mit solchen Aktionen niemals in Gefahr bringen.

Vielleicht verrätst Du uns zuerst mal, wie alt Du bist ... das ist bei der Beurteilung der Geschichte nicht ganz unwesentlich.


Thomas

PS: Bist Du DAV-Mitglied?

PPS: Da Du Fischereischeininhaber bist, lautet der Tatbestand nicht Fischwilderei ... Du hast mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen:
- Angeln ohne gültigen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte)
- Angeln mit 3 anstelle der 2 gestatteten Ruten
- evtl. noch die NSG-Geschichte; es kommt aber auf den genauen Status an (z.B. evtl. Betretungsverbot)

---> 2, evtl. 3 Ordnungswidrigkeiten ... die WASPO hat Deine Personalien an die Untere Fischereibehörde weitergeleitet, von dieser wirst Du hören ... wahrscheinlich läuft es auf Strafgelder hinaus, nicht auf den Entzug des Fischereischeines.

Ich hoffe, wir müssen Dich nach dieser Geschichte nicht nochmal beraten ;) :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
:nein :mad: bleib ersteinmal ganz ruhig. wenn du glück hast wird das verfahren eingestellt.wenn es das erste mal war. andernfalls kann es eine geldstrafe
od :mad: er gemeinützige stunden geben.wünsch dir viel glück. und weiter petri-heil.
 
hallo, also dumm war die aktion wirklich. :hauen aber das weißt du ja selber und i denke das passiert dir nicht nochmal. hoffe für dichdas de halbwegs schonend wegkommst.
 
Ich kann jetzt nur für Bayern sprechen. Die Verfahrensweise müsste aber in allen Bundesländern gleich sein.
Kommt darauf an, wem der Teil des Flusses gehört. Mindestens ne Diebstahls-Anzeige musst Du in Betracht ziehen.
Bei dem örtlichen Verein wirst Du vermutlich ins schwarze Buch eingetragen und dann kann es schon mal passieren, dass Du beim Kauf von Tageskarten keine erhälst.
Ich glaub nicht, dass Du den Schein gleich wieder verlieren wirst.
Es wäre auch möglich, dass der Staatsanwalt den Fall einstellt.
 
re:

Florian Heimgartner schrieb:
Hallo,

wollt einfach nur mal fragen was dich zu diesen Aktionen getrieben hat?
...die pure Neugierde, weil ich war soo überzeugt gewesen, dass an dieser Stelle noch nie ein Angler saß..... kennst Du diesen Blick, diesen Schnappschuß von einem Plätzchen..? und das Ende v. Lied kennst Du ja
 
Thank

digdouba schrieb:
hallo, also dumm war die aktion wirklich. :hauen aber das weißt du ja selber und i denke das passiert dir nicht nochmal. hoffe für dichdas de halbwegs schonend wegkommst.


na da hab echt mal herzlichen Dank !!!!
 
Zurück
Oben