Jungangler -  Hechtfang von 7jährigem Jungangler

Ich finde Thomson hat schon irgendwie Recht.

Wenn z.b ich mit meinen kleinen Cousin zum Angeln gehe würde ich ihm
auch gerne mal die Angel in die Hand geben, ich darf aber nicht.
Am Forellenteich ist daas natürlich was ganz anderes, ich habe auch
schon mit 6 am Forellenteich geangelt bis ich 18 wurde
obwohl ich schon mit 14 meine Prüfung bestanden hatte
nur kannte ich damals keine Erwachsenen mit Prüfung
die mich wie es die Bestimmmungen erfordert hatten
zum Angeln mitnehmen konnten. Ich hätte zwar auch gerne ander Gesetze
aber gegen die Regeln zu verstossen finde ich unfair denen gegenüber
die sich dran halten.

MfG
 
Hallöchen...
Der Junge kann seinen Fisch auch ganz legal gefangen haben !!!!! :schrei
Denn: Bei uns kann man den Jugendfischereischein schon ab 6 Jahren kaufen. ( Nrw; zumindest bei uns in Issum ). Wenn sein Vater den blauen Schein hat (und dass bezweifle ich nicht), hätte er den Fisch fangen dürfen!!!
Ich wollte das nur mal als Anregung auf weitere Posting, von wegen, er hätte diesen Fisch garnicht fangen dürfen, schreiben, denn der Junge hat einen Hecht in so jungen Jahren gefangen und dass hab ich mit 13 noch nicht geschafft. Leute, lasst ihm seinen Spaß!!! :)

Petri, Lucas.

( www.fliegender-fisch.de.be )
 
Landesfischereigesetz Hessen

§ 26 Jugendfischereischein
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben.


Eine Forellenanlage ist übrigens keine gesetzlose Zone, in keinem Bundesland ... ohne Fischereischein kein Angeln in Forellenanlagen. Ob es vom Betreiber kontrolliert wird, ist eine andere Frage ... Polizei und Fischereiaufseher können das jederzeit kontrollieren.
Über mögliche Folgen lasse ich mich jetzt nicht weiter aus ...

Alles klar jetzt?


Thomas

PS: Micha .... passiert mir auch häufig, dass ich beim Gummifischangeln ausrutsche und einem Minderjährigen geistesgegenwärtig die Rute mit dem Raubfisch in die Hand drücke ... klaro.
Mensch Micha, das ist doch 'Blabla' ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Fang legal war ist da nichts gegen zu sagen.
Im Gegenteil Respekt!

Aber darf man in NRW mit dem Jugendfischereischein schon
mit dem Gummifisch angeln?

Mfg
 
Kp....Warum aber nicht. Vllt. Hat der Vater seinem Sohn die angel gegeben weil er eben pinkeln musste und dann hats gekracht. :)
Und auch wenn der Fang illegal war, der Junge hat nichts falsch gemacht... Ist doch toll, wenn er einen Hecht fängt.
Egal...

Lucas
 
Dobie schrieb:
Wenn der Fang legal war ist da nichts gegen zu sagen.
Im Gegenteil Respekt!

Aber darf man in NRW mit dem Jugendfischereischein schon
mit dem Gummifisch angeln?

Mfg


Hallo Dobie,
das ist abhänig vom Verein.Manche Vereine erlauben ihren Mitgliedern erst ab dem 18 Lebensjahr das Spinnfischen (Blauer Schein ist natürlich Vorrausetzung)

Ich kann nur von meinem Verein sprechen,und hier ist das Angeln mit Kunstködern für Jugendliche natürlich erlaubt ! ! !

Auch Jugendfischerreischeinbesitzer dürfen unter der Aufsicht eines Blauscheinbesitzers das Kunstköderangeln praktizieren.

Was ich damit sagen will das es da unter reiner Willkür des Vereins abgestellt werden kann.

Mfg
Pike
 
Es gibt halb Gesetze die Haben keinen Sinn!

aber bei uns ist fürs Spinn und Flugangeln eine zusätzliche Prüfung
für Jugendliche erforderlich ich glaube die kann man erst nach seiner Sportfischerprüfung ablegen also ab 14 .

Damit dieses Thema einen Abschluss findet
nochmal ein Zitat von unserem Jagdangler
Lassen wir es doch gut sein - wir sind keine Gegner sondern Angelfreunde und dies sollte uns allen wichtig sein.

Mfg
 
Altkofer Michael schrieb:
So Aalglöcken, es ist so das meine Tochter mit 6 jahren ihre eigene Handangel haben darf.Weist du aus was für einen Bundesland er kommt?
Hat er in einen Forellen Gewässer geangelt? und und. Wie Spezi schon geschrieben hat laßt den Jungen seinen Spaß.

Gruß Michael


ich sehe das genauso, man sollte die jugend immer mit einbeziehen meiner meinung nach und ihnen nicht wegen so etwas den spass versauen, und woll möglich den jungangler damit verschrecken :nein und ihn dan nie wieder an einem gewässer zu sehen :trost :winkehand
 
Jagdangler schrieb:
Aber Thomas??? Blabla??? Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du unbedingt aus einem tollen und erfolgreichen Vater und Sohn Angeltag einen Rechtsverstoss "zimmern" willst. Beweise doch das Gegenteil! Das Blabla ist absolut schlüssig und rechtskonform - ob Du nun willst oder nicht.

Du hast ganz richtig auf die Gesetzeslage hingewiesen und ich glaube, dies ist von allen verstanden worden.

Lassen wir es doch gut sein - wir sind keine Gegner sondern Angelfreunde und dies sollte uns allen wichtig sein.

Micha ... wenn Du richtig liest, sollte Dir klar sein, dass ich nicht etwas 'zusammenzimmere', sondern die Rechts- wie Beweislage durch die Darstellung der Fänger bereits hinreichend geklärt ist.

So würde ich es als Richter beurteilen ... natürlich kämen die beiden bei mir mit einem blauen Auge davon, aber: eine evtl. Rechtsprechung für den vorliegenden Fall lässt sich auch durch 'Märchenerzählerei' nicht verhindern oder abändern.
Recht und Unrecht gehören klar voneinander abgegrenzt ... hier liegt eindeutig eine Übertretung geltender Vorschriften vor, die im Ernstfall geahndet gehört.

Im übrigen ist das hier kein Streit oder eine überflüssige Auseinandersetzung ... das ist eine harte wie faktenbezogene Diskussion unter (eben) Angelfreunden.

Ich mahne erhöhte Sensibilität bei solchen Fragen an ... vor allem bei der selbstgesuchten und gewollten Darstellung in der anglerischen Öffentlichkeit.


Thomas
 
Hallo,
jetzt geb ich auch mal meinem Senf dazu.
Ich kann mir den Fang so hier gut vorstellen:

Vater und Sohn waren zusammen angeln. Während der Junge mit einer Handangeln vieleicht auf Rotaugen gefischt hat wollte der Vater ein bisschen den Raübern nachstellen (Wenn ich mich nicht irre wurde der Hecht in Hessen gefangen und da endet die Schonzeit für Hecht am 15.02 und dann ist das Spinnfischen auf Hecht auch legal !!). Den ganzen Tag haben sie vieleicht nicht einen Fisch gefangen und der Junge guckte schon leicht trauig. Auf einmal bekam der Vater einen Biss und gab um dem Jungen eine Freude zu machen unter Aufsicht die Angel die er womöglich noch mitgehalten hat. Sie fingen den maßigen Hecht und nahmen ihn mit um ein Foto zu machen und ihn noch zu Verspeisen. Um dem Jungen nicht die ganze Freude wegzunehmen sagte er natürlich der Junge hätte den Hecht ganz alleine gefangen und so kam es dann zu dieser Fangmeldung.

Ich habe auch schon oft gesehen das ein Vater, wenn er mal einen großen Fisch am Haken hat seinen Sohn die Angel halten lässt aber selbst noch eine Hand an der Rute lässt.
 
Hallo liebe Anglerkollegen,

eigendlich hatte ich nicht vor mich zu diesem Thema zu äussern, aber habe jetzt mal einige der Beiträge aus diesem Treat gelesen, kann nur den Kopf über manche Ausführungen schütteln, keiner will dem "kurzen" seinen "Fisch" nicht gönnen, ich kann euch genauso gut verstehen wie Thomas, es ist ein für u. wieder, in erster Linie möchten u. wollen wir auch die Jugend fördern, dann wiederum steht auf der anderen Seite unser "Fischereigesetz der Länder"...

Und auch die Augen der Peta, die nur darauf wartet u. lauert das sie irgend
etwas im Netz finden, an dem sie sich wieder hoch ziehen u. anderen einen Strick daraus drehen können...

1) Kindern u. Jugendlichen, die das 10 bzw. 14 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (auch wenn im Besitz eines Jugendfischereischeines), ist das Angeln mit Köderfischen u. Kunstködern auf Raubfisch nicht erlaubt...( das war u. ist der Punkt um welchen sich alles gedreht hat)...

Nehmt mir es bitte nicht für Übel, das ist meine Meinung dazu...

Jetzt so glaube ich, hat fast jeder seinen Standpunkt klar gemacht, jetzt sollte es auch genug sein...

Der "kurze" ist stolz u. Papa noch mehr...
 
Zuletzt bearbeitet:
Flori...ich verweise mal auf ganz klare und einfache Regeln im Miteinander von Menschen in Internetforen....
Gedanken fassen, Gedanken formulieren...ÜBER DEN GEDANKEN NOCH MAL NACHDENKEN und dann erst den Gedanken posten.

Du hast eben einfach mal ganz viel Glück gehabt.
Dieses könnten durchaus aber auch andere Kiddies nicht haben und das sind dann welche, die gegen die geltenden Gesetze verstoßen.
Klar macht Angeln Spaß...sollte sich aber immer an den vorgegebenen Rahmenbedingungen einigermaßen halten.
Sicherlich bin ich nicht frei von Jugendsünden und auch heute setze ich mich das ein oder andere mal über unsinnige Gesetze hinweg.
Werde aber tunlichst vermeiden, dazu aufzufordern und schon gar nicht in der Öffentlichkeit davon allzu lauten Gebrauch machen.
Wie sagte schon ein bekannter deutscher Humorist:" Man kann seine Meinung äußern...man kann...man muß es nicht zwangsläufig ;) ;) ;)
Willi
 
Und wenn wir alle Ehrlich sind? Den Hecht von meinem Sohn habe ich gelandet!
Der Hecht Biss eben nur als der Zwerg eine Rute einleierte die mit Frolic beködert war, aber ich sagte ihm es sei sein Hecht.
Und das Strahlen meines Sohnes ist schöner, wie jedes Danke von sonst wem.
Das ist meine Meinung, mehr nicht.
 
Jagdangler schrieb:
Es tut mir aufrichtig Leid, dass Du dies "Outen" mußtes! Hoffentlich bekommt Dein Sohn, dies alles nicht zu lesen.

Mir war klar, dass kein Vater, seinen 7-jährigen, an einem Fließgewässer wie der Lahn, selbständig und gesetzeswidrig angeln läßt - leider war dies nicht allen klar!

Reines Wissen ersetzt weder "Fingerspitzengefühl" noch menschliche Erfahrung.

"PETA-freundliche" Erklärungen ("Straftat" zur Abwendung eines Schadens an einem höheren Gut - oder so ähnlich), werden als Märchenerzählerei abgetan und es wird immer wieder, mit schönster Beharrlichkeit, auf den mutmaßlichen "Gesetzesverstoss" hingewiesen - und dies hier im "Junganglerforum".

Ich bin nicht der Vater des 7 jährigen.
Aber mein Sohn hat mit knapp 5 Jahren einen 55 cm Hecht gehakt, worauf gleich die Rute in meinen Händen landete!
Wenn ich das Frolic eingeleiert hätte wäre nie ein Hecht ran gegangen.
Und da sich viel noch junge Leute darüber empören, kann ich nur zu sagen, werdet Älter, werdet Vater, und nehmt euren Sohn / Tochter mit zum Angeln :) :) und dann werden wir mal sehn ob nicht auch solche Bilder im Forum erscheinen.
So ein Hecht oder jeder andere Fisch sieht in den Händen eines Kindes besser aus, wie in den Pranken eines Erwachsenen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde zwischen kurz einholen auswerfen usw ist noch ein risen Unterschied zum ganzen Fisch fangen, wenn keiner guckt lasse ich auch mal meinen kleinen Cousin kurz auswerfen dann ist aber gut das ist mir schon fast zu krimminell, obwohl da kaum ein Kontrolleur was sagen würde.

Petri
 
@ Dobie
Geht bei dem kurzen noch nicht, 3,60m Rute und der kurze ist erst 1,17m! Der hat noch mit einkurbeln genug zu tun, schon das ist Arbeit für ihn, er Stippt aber schon wie ein alter :)

So, dies für alle Gegner - mein Neffe ist 5 Jahre alt und wenn er einkurbeln will und fängt dabei was, so stehe ich daneben und stütze die Rute so das ich sofort eingreifen kann! :schrei Sollte da einer was sagen oder Meckern, hat er 115 sehr wütend werdende Kilos vor sich, bei einer Grösse von knapp 1,90m. :mad:
Der kleine Sch... ist der Angler von Morgen!
Dies ist meine Meinung
 
Hallo liebe Angelkollegen,

schade das ich hier keinen Zugriff habe als Moderator, ansonsten hätte ich persönlich das Thema schon lange geschlossen, das keiner mehr darauf antworten kann, jetzt wird schon in alle Richtungen abgeschweift, es macht wirklich keinen Spaß mehr auf manche Themen zu Antworten...
 
Dobie schrieb:
Ich finde zwischen kurz einholen auswerfen usw ist noch ein risen Unterschied zum ganzen Fisch fangen, wenn keiner guckt lasse ich auch mal meinen kleinen Cousin kurz auswerfen dann ist aber gut das ist mir schon fast zu krimminell, obwohl da kaum ein Kontrolleur was sagen würde.

Petri

Hallo Dobie,

da befindest Du Dich grundlegend im Irrtum.

Es genügt absolut, ein fangfertiges Gerät nur in der Hand zu halten ... damit ist der Tatbestand des Angelns bereits erfüllt.

Äquivalent dazu darfst Du auch kein drittes montiertes Fanggerät bei Dir haben, wenn nur 2 Ruten erlaubt sind ... das gilt so, als wären alle 3 Ruten auch in Einsatz gebracht worden.

Es ist natürlich wünschenswert, dass Fischereiaufseher ein gewisses Augenmaß während ihrer Kontrollen walten lassen ... das sollte aber jeder vorher schon wissen, der angelt.

Den Problemen kann natürlich auch aus dem Weg gegangen werden: niemand kann etwas dagegen sagen, wenn der Sprößling mit einer hakenlosen Angel Wurfübungen auf einer Wiese durchführt .... oder, noch besser: Familienurlaub in Skandinavien, da kann der Steppke regulär (mit)angeln.


Thomas
 
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