Bundesgesetze -  Staatsanwaltschaft: Königsfischen mit Plazierungen Straftat

Guten Morgen

Also es ist wirklich traurig.

Ich habe dieses Thema auf von Anfang an verfolgt und
glaube, Spezi und Dietmar, Ihr habt eigentlich den selben
Standpunkt, nur hat man (n) etwas in den falschen Hals
bekommen.
Man sollte sich lieber überlegen was man in Zukunft gegen
solche Urteile und Vorurteile unternehmen kann und ich
glaube dieses Forum mit über 10000 Mitglieder kann mehr
erreichen als jeder einzelne Angelverein.
Das Problem ist die Öffentlichkeit, Richter, usw. müßte mehr
über das Sportfischen aufgeklärt werden.
Auch darüber das Angler nicht nur Fische fangen sondern welche
Hege und Plege der Gewässer dahinter steht. Mit Verlaub kann
man behaupten das unsere Gewässer total vermüllt wären,
gäbe es die Fischer nicht.
Sicher habt Ihr beiden schon Kontakt zu versch. Medien,
denn nur mit Diesen kann man Aufklärungsarbeit leisten.
Nur so kann div. Organisationen entgegengetreten werden.
Nur gemeinsam sind wir stark.

Gruß

Driller
 
Hallo Dietmar,

ich fürchte, Du hast gerade ein Verständnisproblem.

Wenn Du Dir nochmal in aller Ruhe die von Peter weiter oben zitierten Auszüge aus der Landesfischereiverordnung durchliest, müsstest Du bemerken, dass diese für Angelveranstaltungen gelten.

Eine Angelveranstaltung ist ein (anmeldepflichtiges) gemeinsames Treffen an einem definierten Ort, das sich über ein klar definiertes Zeitintervall erstreckt.

Auf diese Auszüge stützt sich die Staatsanwaltschaft, denn sie hat für die Einhaltung von Vorschriften zu sorgen. Sie ist aber nicht die Legislative, sondern gehört zur Iudikative.

Pardon, Dietmar, es steht Dir nicht zu, die postulierte Sichtweise der Staatsanwaltschaft so zu entstellen und zu verdrehen, bis sie in Dein eigenes (empörtes) Weltbild passt.

Ralf hat Dich gebeten, Deine auf Vermutungen basierende Exegese zu unterlassen und nur bereits hieb- u. stichfeste Urteile und Entscheidungen zur Sache zu zitieren.

Und die gibt es nicht bisher ... alles klar? Also: Abkehr von der Panikmache und Hinwendung zu sachdienlicher Betrachtung!

Warum Du Dich jetzt beleidigt aufführst, verstehe ich übrigens nicht ... es gibt hier weder Zensur noch Einschränkung der freien Meinungsäußerung.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.


Gruß, Thomas

PS: Im Fall geht es auch um ein Königsfischen, nicht um ein Hegefischen ... lass' bitte etwas mehr Sorgfalt walten in Zukunft (Titelthema).
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomas,
du bist doch Biologe, wie du sagst. Es käme mir nicht in den Sinn deine Meinung als Biologe zu einem Thema anzuzweifeln oder irgendwie in Mißkredit zu bringen wenn und weil ich eben kein Biologe bin.
Ebenso verhält es sich mit Richter und Staatsanwalt. Nicht jeder Richter und Staatsanwalt geht Angeln oder wäre gar Biologe. Deshalb vertrauen die im Falle eines Falles Gutachtern, die auch nicht immer das Gelbe vom Ei wiedergeben.
Jedenfalls gibt es sicherlich wenn überhaupt, dann nur wenige, die , ohne dass sie sich vorher über eine Sache rechtskundig gemacht hätten, zum Beispiel das Lesen einer Akte zu einem Fall, die Rechtsauslegung eines anderen so darzustellen als sei dies Unsinn.
Sicherlich gibt es hier jede Menge Rechtsgelehrter, die den Fall sehr genau kennen um sich diese Argumentation zu Eigen zu machen und sicherlich habt ihr auch die entsprechende Rechtskenntnis (vieleicht Jura studiert oder so etwas) um die entsprechenden Rechtsfolgen aufzuzeigen oder zu behaupten dass dies eben nicht so sei.
Ich würde jedenfalls in meinem Amtsgerichtssaal nicht einfach gegen dich Urteilen wenn ich keine Ahnung von Biologie habe.
Jedefalls ist das hier bei mir so. Du hättest also gute Chancen falls ich dein Richter wäre. Übrigens: Auch wenn du es nich wahrhaben willst: Der Herr Staatsanwalt hat damit HEGEFISCHEN als rechtswidrig angesehen, und zwar auch OHNE PREISVERGABE.
Steht da, muss nur gelesen werden wollen.
Und damit ist dieses Thema dann für mich auch abgehakt.
MfG
Dietmar
 
Zuletzt bearbeitet:
Dietmar schrieb:
Auch wenn du es nich wahrhaben willst: Der Herr Staatsanwalt hat damit HEGEFISCHEN als rechtswidrig angesehen, und zwar auch OHNE PREISVERGABE.
Steht da, muss nur gelesen werden wollen.
Und damit ist dieses Thema dann für mich auch abgehakt.
MfG
Dietmar

Für mich aber noch nicht, Dietmar, sorry ... Du bist auf dem Holzweg und lässt Dir nicht in Richtung Verstehen helfen, bisher jedenfalls.

Hier ist erstmal der Link zum Artikel:
http://www.lfvbayern.de/index.php?page=aus_der_Rechtsprechung&node=5146&root=5050&level1=5146

Ich kopiere noch einmal die interessanten Passagen heraus:

~~~
Ein Fischereiverein in Niedersachsen hatte das traditionelle Königsfischen veranstaltet. Die Königswürde erhielt, wer den schwersten Fisch geangelt hatte. Daneben wurde der erfolgreichste Angler prämiert; nähere Angaben dazu liegen nicht vor.
(...)
Die Staatsanwaltschaft vertritt in ausdrücklicher Abweichung von ihrer bisherigen Ansicht den Standpunkt, dass jede anglerische Gemeinschaftsveranstaltung, bei der „in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte ermittelt werden sollen“, tierschutzwidrig sei. Dabei komme es nicht darauf an, ob zur Prämierung Preise vergeben werden oder nicht. Somit wäre jede Angelveranstaltung, die nicht allein dem Nahrungserwerb, sondern daneben auch dem „sportlichen Wettkampf“ dient, rechtswidrig.
(...)
Damit wäre auch für die „Schutzbehauptung“, es habe sich um ein sogenanntes Hegefischen gehandelt, kein Raum. Ebenso könne das Argument, es handle sich um eine Traditionsveranstaltung, an der Rechtswidrigkeit nichts ändern.
(...)
„Vernünftig“ sind aber auch Intentionen wie die Fischhege und die fischereiliche Bewirtschaftung; so der Tierschutzbericht 2003 der Bundesregierung. „Wettfischveranstaltungen“, auf die noch näher einzugehen ist, sind grundsätzlich nicht mit dem TierSchG vereinbar.
(...)
Die verantwortungsvolle Fischerei erkennt in Übereinstimmung mit dem Tierschutzbericht 2003 an, dass „Wettfischveranstaltungen“ keine Rechtfertigung durch einen vernünftigen Grund beanspruchen können, sondern mit dem TierSchG unvereinbar sind. Zur Abgrenzung von den zulässigen Gemeinschaftsfischen verweist der Tierschutzbericht 2003 ausdrücklich auf das Informationspapier des Verbands Deutscher Sportfischer e. V. (VDSF) aus dem Jahr 1994. Dieses Papier hat der VDSF in Abstimmung mit den Tierschutzreferenten der Bundesländer erarbeitet. Inhalt und Ziel ist eine klare Unterscheidung zwischen verbotenen Wettfischen und tierschutzrechtlich zulässigen Gemeinschaftsfischen.
~~~


Ich fasse zusammen:

1) Veranstaltet wurde ein Königsfischen, kein Hegefischen (bei diesem werden im Vorfeld die zu hegenden Fischarten von der Unteren Fischerei vorgegeben, das sog. Hegeziel, ein Fang anderer Fischarten ist nicht gestattet)
2) jede anglerische Gemeinschaftsveranstaltung, bei der „in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte ermittelt werden sollen“, ist tierschutzwidrig und somit Straftatbestand

d.h.:
Gemeinschaftsfischen ohne Ermittlung v. Siegern u. Platzierten: zulässig
Hegefischen ohne Ermittlung v. Siegern u. Platzierten: zulässig


ebenso:
Gemeinschaftsfischen mit Ermittlung v. Siegern u. Platzierten: Straftatbestand
Hegefischen mit Ermittlung v. Siegern u. Platzierten: Straftatbestand


Begründung:
In den letztgenannten Fällen handelt es sich nicht mehr um Gemeinschafts- oder Hegefischen, sondern um Wettfischen. Grund ist die Ermittlung von Siegern u. Plazierten, nicht die Preisvergabe. Der Wettbewerbscharakter überwiegt ...

Dietmar, das steht alles da ... man muss nur lesen und, weitere Grundlage, verstehen!
Eigentlich ist es doch gar nicht so schwer, oder?


Thomas
 
@Dietmar

Irgendwie verstehst Du mich völlig falsch. Natürlich kann und soll man hier frei seine Meinung äußern, jedoch sollte man dies auch deutlich als eigene Meinung kennzeichnen. Du hast von richterlichen Entscheidungen gesprochen und direkt danach folgendes geschrieben. Ich zitiere nun zum dritten Mal: "Prinzipiell ist danach auch jede Veranstaltung wie z.B. die Fanglisten und Platzierungen in den Angelzeitschriften oder wie hier in der "Fisch-Hitparade" ein strafrechtliches Vergehen."

So wie Du es geschrieben hast, könnte man meinen, dass dies eine offizielle Aussage ist. Jedoch hat niemand bisher über die Fisch-Hitparade nur ein Wort verloren. Ich habe Dich lediglich gebeten, klarzustellen, dass dies Deine persönliche Auslegung ist, um unsere Mitglieder - die uns viele Fangmeldungen zuschicken - nicht unnötig zu verunsichern. Das hat mit Zensur überhaupt nichts zu tun! Daher verstehe ich Dein "Gepolter" hier nicht...!? :confused:
 
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