Köderfische -  Aale nicht als Köder verwenden!

Matue

Profi-Petrijünger
Hi, Petrifreunde!

Auf Grund des derzeitigen Problems mit den Aalbeständen habe ich mir folgende Thematik genauer durch den Kopf gehen lassen:
Das Verwenden von Aalen als Köderfische.
Meiner Meinung nach sollten keine Aale mehr als Köderfische missbraucht werden! Gerade in Zeiten, wo über ein Aalfangverbot nachgedacht wird, sollten sich die Angler überlegen, welchen Köderfisch sie an den Haken hängen. Gerade beim Angeln auf Waller werden ja gerne Aale als Köder genommen. Zugegeben: der Aal ist auf Grund seines hohen Fettgehaltes kein schlechter Köder, aber es gibt schließlich genügend - auch sehr fängige - Alternativen (Hering, Makrele...).
Natürlich bleibt es auch weiterhin jedem selbst überlassen, welchen Fisch er auf den Haken spießt, wobei ich für meinen Teil finde, dass mir ein Aal - und sei er auch noch so klein - zu schade zum Aufspießen ist! :nein

Gruß

Marcus
 
Matue schrieb:
Hi, Petrifreunde!

Auf Grund des derzeitigen Problems mit den Aalbeständen habe ich mir folgende Thematik genauer durch den Kopf gehen lassen:
Das Verwenden von Aalen als Köderfische.
Meiner Meinung nach sollten keine Aale mehr als Köderfische missbraucht werden! Gerade in Zeiten, wo über ein Aalfangverbot nachgedacht wird, sollten sich die Angler überlegen, welchen Köderfisch sie an den Haken hängen. Gerade beim Angeln auf Waller werden ja gerne Aale als Köder genommen. Zugegeben: der Aal ist auf Grund seines hohen Fettgehaltes kein schlechter Köder, aber es gibt schließlich genügend - auch sehr fängige - Alternativen (Hering, Makrele...).
Natürlich bleibt es auch weiterhin jedem selbst überlassen, welchen Fisch er auf den Haken spießt, wobei ich für meinen Teil finde, dass mir ein Aal - und sei er auch noch so klein - zu schade zum Aufspießen ist! :nein

Gruß

Marcus

Das sehe ich ein wenig anders,da nehm ich lieber denn aal als köderfisch und lass ihn nach dem angeln wieder schwimmen(wird bei mir immer im schwanzende durch die haut angeködert) als die ganzen kochtopfangler :koch: die selbst 45er schnürsenkel in die räuchertonne hauen nur weil sie ja das "mindestmaß" erreicht haben :heulend:
 
Wo ist das Problem beim lebenden Köderfisch?
So weit ich weiss dürfen lebende Köfis bei schlamigen verkrauteten oder unebenen Gewässergrund mit einer Lippenköderung verwendet werden, das trifft jawohl auf fast jedes Gewässer auser den Kanälen zu !
Die Verwendung von Edelfischen hingegen ist schon lange verboten!
Wer es besser weiss soll mich belehren!

Mfg
 
Dobie schrieb:
Wo ist das Problem beim lebenden Köderfisch?
So weit ich weiss dürfen lebende Köfis bei schlamigen verkrauteten oder unebenen Gewässergrund mit einer Lippenköderung verwendet werden, das trifft jawohl auf fast jedes Gewässer auser den Kanälen zu !
Die Verwendung von Edelfischen hingegen ist schon lange verboten!
Wer es besser weiss soll mich belehren!

Mfg
Lebende Köderfische sind laut tierschutzgesetz in ganz deutschland verboten ohne wenn und aber :mad:
 
Dobie schrieb:
Wo ist das Problem beim lebenden Köderfisch?
So weit ich weiss dürfen lebende Köfis bei schlamigen verkrauteten oder unebenen Gewässergrund mit einer Lippenköderung verwendet werden, das trifft jawohl auf fast jedes Gewässer auser den Kanälen zu !
Die Verwendung von Edelfischen hingegen ist schon lange verboten!
Wer es besser weiss soll mich belehren!

Mfg

Lies dir mal dein geschriebenen Mist selbst durch!! Du solltest mal weniger Zocken und mehr Lesen!
Es gibt Sonderregelungen, aber nicht deine.
 
Lebender Köderfisch.....

Dobie schrieb:
Wo ist das Problem beim lebenden Köderfisch?
So weit ich weiss dürfen lebende Köfis bei schlamigen verkrauteten oder unebenen Gewässergrund mit einer Lippenköderung verwendet werden, das trifft jawohl auf fast jedes Gewässer auser den Kanälen zu !
Die Verwendung von Edelfischen hingegen ist schon lange verboten!
Wer es besser weiss soll mich belehren!

Mfg


@Dobie,

1)
Wo ist das Problem beim lebenden Köderfisch?

Das Problem ist wie ein Anglerkollege schon beschrieben, das dieses in fast allen EU - Ländern verboten ist...

2)
So weit ich weiss dürfen lebende Köfis bei schlamigen verkrauteten oder unebenen Gewässergrund mit einer Lippenköderung verwendet werden, das trifft jawohl auf fast jedes Gewässer auser den Kanälen zu !

Dafür gibt es spezielle Montagen, damit diese nicht im schlammigen Grund einsinken!!
Woher ist die Info, bzw. wo hast du solch eine Verordnung od. Gesetz gelesen/gesehen??

Da bitten wir dich alle um Aufklärung!!

3)
Die Verwendung von Edelfischen hingegen ist schon lange verboten!

In diesem Punkt gebe ich dir recht, das Anködern zum Zwecke des Raubfischfanges mit Edelfischen, war schon immer verboten u. wird es auch bleiben!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier:
"Merkblatt Zur Verwendung Lebender Köderfische"
herausgegeben vom Fischereikundlichen Dienst des Landes Niedersachsen

Auszug:
II. Ausnahmen
Aus fachlicher Sicht erscheint beim Fang von Raubfischen einschließlich Aalen die Verwendung lebender Köderfische unter Berücksichtigung der hegerischen Belange nur in folgenden Fällen vertretbar:
1. Extrem starker Pflanzenbewuchs (.....)
2. Erheblich unterschiedliche Wassertiefen (...)
3. Starke Schlammablagerungen (...)
Bei der ausnahmsweisen Verwendung von lebenden Köderfischen ist auf eine möglichst schonende Köderung zu achten.

III. Verfahren
Der Fischereiausübende hat aufgrund der vorgenannten Kriterien (siehe Ziffer II) selbst zu beurteilen, ob
ein Ausnahmefall gegeben ist.

Empfehlung: Generell sollte auf die Verwendung Lebender Köderfische verzichtet werden!!!!

Auskunft eines Gewässerwarts meines Vereins
Mfg
 
Merkblatt Zur Verwendung Lebender Köderfische.....

Dobie schrieb:
Hier:
"Merkblatt Zur Verwendung Lebender Köderfische"
herausgegeben vom Fischereikundlichen Dienst des Landes Niedersachsen

Auszug:
II. Ausnahmen
Aus fachlicher Sicht erscheint beim Fang von Raubfischen einschließlich Aalen die Verwendung lebender Köderfische unter Berücksichtigung der hegerischen Belange nur in folgenden Fällen vertretbar:
1. Extrem starker Pflanzenbewuchs (.....)
2. Erheblich unterschiedliche Wassertiefen (...)
3. Starke Schlammablagerungen (...)
Bei der ausnahmsweisen Verwendung von lebenden Köderfischen ist auf eine möglichst schonende Köderung zu achten.

III. Verfahren
Der Fischereiausübende hat aufgrund der vorgenannten Kriterien (siehe Ziffer II) selbst zu beurteilen, ob
ein Ausnahmefall gegeben ist.

Empfehlung: Generell sollte auf die Verwendung Lebender Köderfische verzichtet werden!!!!

Auskunft eines Gewässerwarts meines Vereins
Mfg


Hallo,

wie du sicher Wissen dürftest, besitzt unser Forum eine große Datenbank der "Landesfischereiverordnungen"...

Würde mir diese aber mal schnellstens durchlesen...

Achja, der "Gewässerwart" eures Vereines sollte lieber einem anderen Hobby nachgehen, als irgend etwas zu interpretieren, was nicht der Realität entspricht...

Klick mal hier auf den Link:Landesfischereiverordnung / Niedersachsen
 
Habt ihr schon mal auf das Datum eurer tollen Verordnung geguckgt 1989 war das Fischen mit Köfi noch erlaubt wurde erst 1993 durch die grünen (verboten?)
unter Vorbehalt gestellt und es steht nicht ein Wort über Köfis dadrin!
So über unseren Gewässerwart her zu ziehen ist ne Sauerei,
aber ihr wisst es ja eh besser!

Mfg
 
Dobie schrieb:
Habt ihr schon mal auf das Datum eurer tollen Verordnung geguckgt 1989 war das Fischen mit Köfi noch erlaubt wurde erst 1993 durch die grünen (verboten?)
unter Vorbehalt gestellt und es steht nicht ein Wort über Köfis dadrin!
So über unseren Gewässerwart her zu ziehen ist ne Sauerei,
aber ihr wisst es ja eh besser!

Mfg

Hallöchen Dobie,

erstmal muss ich Dir mitteilen, dass dies nicht "unsere tolle Verordnung" ist sondern das ist die rechtsgültige "Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern im Bundesland Niedersachsen ". Und zum zweiten bitte ich Dich - bevor Du hier kritisierst - mir eine neuere Version zukommen zu lassen und ich werde diese umgehend bei uns aktualisieren. Meines Wissens ist die Version auf unseren Seiten nach wie vor gültig (oder hältst Dich auch nicht an Grundgesetze nur weil sie z.B. von 1954 sind?). Das was Du oben zitiert hast, trifft nur bei behördlicher Ausnahmegenehmigungen zu, welche in der Regel nur durch Berufsfischer und Wissenschaftler zu erhalten sind und somit nicht generell für uns "normale Angler" gilt.

Ansonsten muss ich meinen Vorrednern recht geben. Der von Dir besagte Gewässerwart sollte dringend seine Unterlagen auf den aktuellen Stand bringen, bevor hier noch irgendwelche Angler dieses zum Anlaß nehmen eine Ordnungswiedrigkeit bzw. Straftat begehen. Da möchte ich nicht in Deiner Haut stecken...
 
Ich wurde auch schon beim Köfi angeln von Aufsehern gesehen
und die haben nichts gesagt .weil es ebend erlaubt ist aber , die tollen Mods wissen es ja eh besser fragt mal bei jemanden nach der sich damit auskennt anstatt euer Halbwissen hier zu verbreiten!

Mfg
 
tach dobie, ich glaube ja der einzige der hier halbwissen verbreitet bist du um ehrlich zu sein. ich mein ob das verbot sinnvoll ist steht auf nem andern blatt aber das das angeln mit lebendem köfi nicht nur deutschlandweit sondern in den meisten eu ländern verboten ist ist nun mal ein fakt. und dieser fakt wird nicht an der meinung irgend eines gewässerwartes gemessen sondern an der offiziellen fischereiverordnung
 
ich sage nur Merkblatt zur Benutzung lebender Köderfische
haerausgegeben vom Land Niedersachsen sucht mal danach bei Google.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dobie,
schalt mal nen Gang zurück!Das kannst du auch anders kundtun!Musst doch net direkt persönlich werden!Hier hat dir niemand etwas getan!

Mfg
Pike
 
Da bin ich anderer Meinung ich und mei Gewässerwart werden zu Lügnern hingestellt!
Und Leute aus Timbukto wissen mehr über die Bestiimmungen in Niedersachsen als mein ganzer Fischereiverein!
 
Dobie,
ich habe dich net als Lügner dargestellt! Ich bitte dich totzdem einen anderen Ton anzuschlagen!

Dein Merkblatt gibts:

"Merkblatt Zur Verwendung Lebender Köderfische"
herausgegeben vom Fischereikundlichen Dienst des Landes Niedersachsen

Auszug:
Zitat:

II. Ausnahmen
Aus fachlicher Sicht erscheint beim Fang von Raubfischen einschließlich Aalen die Verwendung lebender Köderfische unter Berücksichtigung der hegerischen Belange nur in folgenden Fällen vertretbar:
1. Extrem starker Pflanzenbewuchs (.....)
2. Erheblich unterschiedliche Wassertiefen (...)
3. Starke Schlammablagerungen (...)
Bei der ausnahmsweisen Verwendung von lebenden Köderfischen ist auf eine möglichst schonende Köderung zu achten.

III. Verfahren
Der Fischereiausübende hat aufgrund der vorgenannten Kriterien (siehe Ziffer II) selbst zu beurteilen, ob
ein Ausnahmefall gegeben ist.

Aber du musst hier niemanden beleidigen um auf dein Recht zu bestehen! Ein einfacher Beweis hätte genügt und du hättest dir ein paar weniger "Feinde" gemacht!

Aber meiner Meinung nach ist dieser Beschluss absoluter "Bullshit" und sollte mal schnellstens abgeschafft werden!Das ist in diesem Fall alles eine persönliche Ermessungssache,aber ich wette das mit dieser Verordnung sehr viel "Schindluder" getrieben wird!

Ich denke wenns in dieser Sache mal vor Gericht geht,haben die Angler öfters mal das Nachsehen wenn sie einen "Naturbedachten-Richter" erwischt haben dem das Wohl der Tiere am Herzen liegt!

Mfg
Pike
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinen Beweiss habe ich oben schon aufgeführt,ich hatte auch nicht vor jemanden zu beleidigen aber in Anbetracht einiger Sprüche hier sind meine Beleidigungen nett!
von Spike
Lies dir mal dein geschriebenen Mist selbst durch!! Du solltest mal weniger Zocken und mehr Lesen!
Es gibt Sonderregelungen, aber nicht deine
Zitat von Achim Pichel Achja, der "Gewässerwart" eures Vereines sollte lieber einem anderen Hobby nachgehen, als irgend etwas zu interpretieren, was nicht der Realität entspricht...

Wenn sich jemand beleidigt fühlt tut es mir Leid
doch ich fühle mich nicht anders!

Mfg
 
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