Reißangler -  Reißangler mit Kamera erwischt

Legt doch bei einem so ernsten Thema nicht alles auf die Goldwaage.
Ich denke wir wissen alle, wie es gemeint war und sollten uns nicht selber angesprochen fühlen.
Mit einem hat er aber Recht. Der Fisch wird teilweise verkauft und nicht nur an Verwandte oder Bekannte!!!
Es kann auch schon mal passieren, daß unter den Frevlern ein Hartz 4 Empfänger ist. Deswegen sind noch lange nicht alle Angler die Hartz 4 empfangen Reißangler!
Hört uff mit dem Quatsch und besinnt euch auf das Wesentliche!
Die Reißangler bestanden dort teils aus älteren Herren, teils aus jungen Männern.
Ein Teil sprach Deutsch, ein Teil bediente sich fremder Sprachen.
Deswegen wird hier noch lange nicht verallgemeinert!
Nur dem der die Jacke paßt, der sollte die sich auch anziehen!
Willi
 
Willi ich bezieh mich noch nicht einmal mit Harz4 und den alten Säcken auf König Wusterhausen,was wir erlebt haben,sondern auf die sachen die ich so in Spandau an der Unterhavel erlebt habe.

Naja wie auch immer,drauf ges.........
 
D@nny schrieb:
Hallo D@nny,
bitte erst Gehirn einschalten, dann Schreiben.
Ein Alter Sack, dazu stehe ich. ( auch zum alten Sack )
MFG
Bernie



Bitte gründlich lesen und denn Gehirn einschalten.......... :schrei :schrei


Zitat aus meinem Beitrag:An dieser Stelle möchte ich gerne das sich keine angesprochen fühlt,die alten Säcke meine ich die Fleischmacher aus Spandau mit.

So hoffe das sich das erledigt hat,bevor jemand gleich wieder sich angesprochen fühlt,ohne zu ende zu lesen.Übrigens handelte es sich um ältere Angler,genauso gehören zu junge und Minderjährige,die genauso Mist am Wasser verzapfen.


Bernd nichts für ungut,tatsache kann man nicht alle Hartz4 Empfänger über einen Kamm scheren.Wird gelöscht von mir.

:klatsch hab nichts anderes erwartet
 
War gestern noch mal an der bezeichneten Stelle um zu schauen was sich getan hat und muß sagen, der Fischer hat allen die Luft aus dem Segel genommen.
An starken Stakstangen wurden orangefarbene Seile kurz über der Wasserfläche gespannt und das schön kreuz und quer. Das Fische mit ihren Methoden ist dort jetzt unmöglich geworden.
Applaus und Respekt!!!
 
Jungpionier schrieb:
War gestern noch mal an der bezeichneten Stelle um zu schauen was sich getan hat und muß sagen, der Fischer hat allen die Luft aus dem Segel genommen.
An starken Stakstangen wurden orangefarbene Seile kurz über der Wasserfläche gespannt und das schön kreuz und quer. Das Fische mit ihren Methoden ist dort jetzt unmöglich geworden.
Applaus und Respekt!!!

Für den Fischer schon, die anständigen Angler machen nun auch Nase :(
 
Tja...da sieht man es wieder.
Wegen ein paar Idioten müßen alle leiden...wie im richtigen Leben.
 
...und was passierte danach......?

Moin,
jetzt bin ich genau so gespannt wie Don Rolando im März, welche Folgen diese eklatanten Verstöße nicht nur gegen Bestimmungen des DAV sondern auch gegen tierschutzrechtliche Gesetzeslagen und andere Gesetzesverstöße gehabt haben............oder sollte wirklich alles im Sand verlaufen sein? Das kann doch wohl nicht sein!

Falls von Seiten der Strafverfolgungsbehörden, hier die Polizei, nichts unternommen worden ist, was für mich völlig unverständlich wäre (und ich dies nur auf Unkenntnis der Rechtslage seitens der Beamten zurück führen kann!), dann müßte der DAV doch entsprechende Schritte unternommen haben - und was ist denn danach geschehen? Vielleicht wollen das auch andere Forums-Mitglieder wissen - denn solche Vorfälle kann man doch wohl kaum z.dA. (zu den Akten) legen!

Ohren steif halten und durch

CLIFF

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..Vertrauen ist gut, Kontrolle ist (manchmal) besser!
(frei nach Lenin 1917)
 
Ich habe zu der Sache mal eine allgemeine Frage, gibt es in dem Bereich eine Dienststelle der Wasserschutzpolizei?

Ich gehe hier von eigenen Erfahrungen mit Polizei und Wasserschutzpolizei aus.
Nach meinen Feststellungen haben Benachrichtigungen der normalen Polizei keine guten Erfolge gebracht, entweder sie kam erst garnicht oder erst Stunden später. Zwar sind Dienstaufsichtsbeschwerden möglich, aber was nutzt das im akuten Fall.
Wenn die Polizei dann doch mal erschien, so zeigten sich die Kollegen in Belangen Angel-und Fischereirecht als recht unzureichend geschult.

Seit dem erfolgen Meldungen in solchen Fällen hier bei uns grundsätzlich nur noch bei der Wasserschutzpolizei, die zumindest hier bei uns in dieser Beziehung gute Arbeit leistet, erstens kommen die Kollegen recht schnell zum Ort des Geschehens und sind zweitens mit der Gesetzeslage sehr gut vertraut.
 
Henry schrieb:
Hallo Cliff und Wolfgang

Ich stehe weiterhin in Kontakt mit verschiedenen Behörden und dem betroffenen Fischer Herrn Loewendorf und zu gegebener Zeit werde ich diese Seite aktualisieren wenn ich über neue Infos verfüge.

Gruß FM Henry

Moin, Wolfgang und Henry,
danke für Eure Beiträge - es wäre schön, wenn man sich solche unfeinen Vorgänge nicht so einfach aus dem Gedächtnis streicht sondern "dran bleibt"!

Ich denke auch, dass viele Beamte der (uniformierten) Schutzpolizei die bestehende Gesetzeslage bei fischereilichen Verstößen gar nicht kennen und bestenfalls die Personalien aufnehmen, um sich auf der Dienststelle zu informieren. Damit wird aber das rechtswidrige Handeln, in diesem das Reißen der Fische, nicht unterbunden, weil die Beamten offensichtlich unsicher sind und nicht aus dem reinen Gefühl entscheiden wollen/können.

Die Wasserschutzpolizei wird nur auf Bundeswasserstraßen und Küstengewässer sowie manchmal auf größeren Seen tätig, ist also auch für kleinere Gewässer gar nicht zuständig. Hier kontrolliert die Wasserschutzpolizei (WSP) entlang der Hunte und des Küstenkanals auch die Angler, teilweise bei Streifenfahrten mit dem PKW oder vom Boot aus. Aber das war´s schon...

Da ich bis zu meiner Pensionierung vor einem Jahr selbst bei 110 war, hätte ich noch einen guten (?) Vorschlag: Der örtliche Sportfischerverein könnte der Polizeileitung anbieten, im Rahmen der polizeilichen Fortbildung einen Vortrag über fischereiliche Problemstellungen zu halten. Dabei könnten die entsprechenden Fischereierlaubnisscheine gezeigt werden, über Mindestmaße konnte ebenso wie über die wichtigsten Bestimmungen der jeweiligen Landes-Fischerei-Gesetze gesprochen werden. Dies könnte z.B. durch den Referenten, der die Beschulung zur Sportfischerprüfung im Verein durchführt, geschehen. Ganz wichtig ist, dass man sich kennt und Kontakt hält.....

Munter bleiben, Ohren steif halten und durch
CLIFF
 
Zum Zuständikeitsbereich der Wasserschutzpolizei, kann ich jetzt aus den Stehgreif nichts sagen, die Fälle in denen ich die geschilderten guten erfahrungen gemacht habe, betrafen alle eine Bächlein von 6 m Breite und einer Durchschnittstiefe von 60cm, also eigentlich ein recht kleines Gewässerchen, welches viele Kilometer weiter unten allerdings eine Bundeswasserstraße ist.
Was ich nun(zumindest jetzt) nicht weiß ist, ob es da eine Absprache zwischen Landesverband und Wasserschutzpolizei gibt, da werde ich mich mal schlau machen.
Fakt ist zumindest hier jedenfalls, daß die Zusammenarbeit gut klappt!
Die Idee, den Polizeikräften die fischereirechtlichen Grundlagen näher zu bringen finde ich nicht schlecht.
Eventuell könnte man sich auch mal Gedanken machen bestimmte Kontrollen in Zusammenarbeit von Polizei und Fischereiaufsicht zu machen, was den rechtlichen Spielraum deutlich erweitern würde und sich bestimmte Dinge besser durchsetzen ließen.
 
Im nächsten Frühjahr werden wir ja sehen ob sich was geändert hat oder ob wieder soviel Reißangler dort ihr Unwesen treiben.
 
Schützt die Staatsanwaltschaft ihre Beamten?

Hallo Usergemeinde

Wie Ihr sicherlich alle wisst, hat der Fischer Herr Loewendorf versucht, gegen das Fehlverhalten zweier Polizeibeamten vorzugehen als es um die Kontrolle der Reißangler in KW ging.

Er hat eine Anzeige wegen Strafvereitlung im Amt gestellt und diese Woche kam die Antwort der Staatsanwaltschaft die ich Euch nicht Vorenthalten möchte.

Zur Erinnerung:

Ca. 10 Angler rissen mit verbotenen Fangmitteln ( Pilker, Gufis und Twister mit diversen Drillingen bestückt ) in einem Meter Wassertiefe alles was vor die Rute kam und teilweise wurden die gerissenen Fische in Behältern ( Maurertuppe ) vom Produktionsgewässer aus dem sie stammten in ein angrenzendes DAV-Gewässer gebracht und dort so verletzt wie sie waren eingesetzt.
Das alles spielte sich am 21.03.06 ab und zwar mitten in der Schonzeit der Zander.
Die von einem aufmerksamen Angler herbeigerufenen Polizeibeamten walteten ihres Amtes, aber leider nicht so, wie es das Gesetz vorsieht.
4-5 Reißangler wurden kontrolliert ( der Rest der Angler nicht ) und trotz vorliegender Kopie einer aktuellen Angelkarte mit den gesetzlichen Schonzeiten
wurde das verbotene Treiben nicht Unterbunden.
Unter den Augen der Beamten wurden sogar Zander Abgeschlagen und wanderten in die Tüte.
Den leider nicht vorliegenden abenteuerlichen Aussagen der Reißangler zu ihrem unerlaubten tuen glaubten die Beamten und trotz vorliegender gesetzlicher Bestimmungen ( Angelkarte mit Angelarten und Schonzeiten ) verließen die beiden Beamten den Ort des Geschehens ohne gegen die Gesetzesverstöße einzuschreiten mit der Begündung, dass sie sich in der Dienststelle erst einmal über die gesetzlichen Bestimmungen informieren müssen.

Der Fischer ließ sich so etwas natürlich nicht gefallen und erstattete Strafanzeige gegen die Beamten.

Hier jetzt gut 1,5 Jahre später die Antwort der Staatsanwaltschaft die einem Freibrief für Reißangler sehr nahe kommt.



Staatsanwaltschaft Potsdam
Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten ****** und ****** wegen Verdacht der Strafvereitelung im Amt am 21.03.06

Sehr geehrter Herr Loewendorf,

aufgrund Ihrer vorbezeichneten Strafanzeige konnten die eingesetzten Polizibeamten namhaft gemacht werden, ein für eine Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht konnte indes nicht mit der erforderlichen Gewissheit festgestellt werden.

Aufgrund der Bekundungen des Zeugen Herrn *****, der am Tattag aufgrund seiner Feststellungen auch die Polizei wegen des Verdachts der Fischwilderei verständigt hatte, wurden die beiden Beschuldigten zum Nottekanal geschickt, wo sie gegen 13 Uhr eintrafen.

Aufgrund der Schilderungen des Zeugen kontrollierten die Beamten sodann einige Angler und die dort befindlichen Behälter mit Fisch.
Die Fische wären jedoch nach Aussage der Beschuldigten weder verletzt noch tot gewesen.

Soweit sich kleine Raubfische darunter befunden hätten, hätten die Betroffenen glaubhaft versichert, dass diese Fische oberhalb der Schleuse wieder ins Wasser gesetzt werden würden.

Nach Auffassung beider Beschuldigten sei alles in Ordnung gewesen, so dass sie keinen weiteren Handlungsbedarf vor Ort gesehen hätten.

In der Polizeiwache hätten sie dann nochmals die Rechtslage gprüft und nach einer fernmündlichen Nachfrage bei Herrn ***** von der Angelschule Bestensee keinen weiteren Handlungsbedarf gesehen.

Bei dieser Beweislage kann den Beschuldigten kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden.

Vorraussetzung für das Vorliegen einer Strafvereitelung im Amt nach § 258 a StGB ist, dass die Beschuldigten wissentlich und willentlich vereiteln wollten, dass ein an deren strafrechtlich nicht verfolgt wird.

Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen.

Die Beschuldigten haben den Sachverhalt geprüft und sind nach ihrer Einschätzung zu dem Ergebnis gelangt, dass kein dienstliches Einschreiten erforderlich ist.

Selbst wenn diese Einschätzung objektiv falsch gewesen sein sollte, führt dies nicht zu einer Strafbarkeit, da der Vorsatz, d. h. das Wissen und Wollen um die tatsächliche Sachlage nicht nachweisbar ist.

Ich habe daher das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Hochachtungsvoll

Oberstaatsanwältin



Wenn Ihr mich fragt, FRECHHEIT

Gruß FM
 
Hallo Henry !
Stimme Deinem abschließenden Satz zu 100% zu.
Die Einstellung des Verfahrens ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden ordentlichen Anglers und jedes Fischereiaufsehers.
Ja, ja, wir sind alle gleich, nur Einige sind halt gleicher !!!!!!!!
Gruß
der Alte Däne
 
Hallo Henry .
Erstmal Danke das du uns über den weiteren werdegang Informiert hast.
ist ja Unglaublich was ich da Lese kanns einfach nicht Glauben.Ja wo leben wir denn.
Die Statsanwältin soll mal zu Mir in Pflege kommen.
 
Hi Henry,

auch von mir Danke für die Info. Aber zum Sachverhalt:
Ein altes deutsches Sprichwort sagt "Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus".
Wer jetzt die Krähen sind kann sich jeder selber denken.

Und folgender Satz "Selbst wenn diese Einschätzung objektiv falsch gewesen sein sollte, führt dies nicht zu einer Strafbarkeit, da der Vorsatz, d. h. das Wissen und Wollen um die tatsächliche Sachlage nicht nachweisbar ist." bedeutet doch nichts Anderes als: bin ich nur hinreichend dumm, mache ich mich (im Sinne von Strafvereitlung im Amt) nicht strafbar...

Gruß Thorsten
 
was glaubst du den wo du lebst?als wenn die staatsanwaltschaft gegen ihre beamten wegen sowas vorgeht.
hinz und kunz werden knallhart bestraft für jeden bloedsinn
den glauben an gerechtigkeit habe ich schon lange verloren in dieser wunderbaren demokratie.

anzeige bei den polizisten an ort und stelle zu stellen wäre besser gewesen und zwar verstoss gegen das tierschutzgesetz oder sowas,dann wäre dabei was rausgekommen,den bei tierschutz kann sich jeder staatsdiener lorbeeren verdienen.
 
Auha ... spätestens jetzt bekommt die Sache meines Erachtens die Qualität zu einem richtig dicken Hund.

Denn: auch die Oberstaatsanwaltschaft beging nun u.U. Strafvereitelung im Amt ... und diese dürfte nun wesentlich schwerer wiegen.

Die Vorschriftslage war zum einen über die vorgelegte Angelkarte klar, zum anderen über die nicht geheimnisumwitterte Rechtslage des Fischereigesetzes und der Fischereiordnung von Brandenburg.

Wenn nachweislich Raubfische (hier: Zander) während der Schonzeit gefangen wurden, können sich weder Polizeibeamte noch Oberstaatsanwaltschaft im folgenden exkulpieren.

Und dann gibt es noch 'weiche' Kriterien:

Zitat:
Soweit sich kleine Raubfische darunter befunden hätten, hätten die Betroffenen glaubhaft versichert, dass diese Fische oberhalb der Schleuse wieder ins Wasser gesetzt werden würden

BbgFischO
§ 11 (4): Gehälterte Fische dürfen nicht in das Gewässer zurückgesetzt werden.

In der Polizeiwache hätten sie dann nochmals die Rechtslage gprüft und nach einer fernmündlichen Nachfrage bei Herrn ***** von der Angelschule Bestensee keinen weiteren Handlungsbedarf gesehen.

Klar, ich rufe auch Onkel Kurt aus Schilda an, wenn ich als Beamter eine Rechtslage zu überprüfen habe ... und zu faul bin, die auf der Wache befindlichen Gesetzestexte durchzulesen.

Die Beschuldigten haben den Sachverhalt geprüft ... nein, nachgewiesen eben nicht.

Ich sage nur: damit ist das letzte Wort beileibe noch nicht geschrieben oder gesprochen ... es gibt Widerstände, die waren aber sicherlich ohnehin bereits im Vorfeld zu erwarten.

Meine Empfehlung: Strafanzeige gegen die Oberstaatsanwältin (ebf. Strafvereitelung im Amt) beim Justizministerium Brandenburg ... verbunden mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeibeamte und Oberstaatsanwältin.

Für letztere dürfte sich das zumindest in der Vita nicht sonderlich gut machen und sie durchaus nicht für höhere Aufgaben empfehlen ... ;)

Also ... unbeirrt am Ball bleiben.


PS: Stivo, sei so gut und lösche Deinen Beitrag ... wenn Du einem anderen wirklich einen Gefallen tun willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, so siehts aus in unserem ach so schönen Rechtsstaat. Wenn Du einem nen
Vogel zeigst biste ruck zuck mit nem Hunni oder mehr dabei und bei echt krassen
Rechtsverstössen verläuft alles im Sand.
Wenn man die Begründung so liest kann man wirklich schon fast von Schutz
der Polizisten reden.
Wenn ich die faulen Ausreden der Herren Polizisten so lese? Unwissenheit?
Faulheit?
Oder lernt man auf der Polizeischule nur wie man im Dienst die Zeit totschlägt?
Und die Frau Staatsanwalt hat wohl eher ihre Berufung verfehlt.
Als Strafverteidiger würde sie eine bessere Figur machen.
 
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