Spezielle Techniken -  Beifänger beim Süßwasserfischen

Dirk.Saar

Der, der am Wasser sitzt
Hallo an Alle,

warum nutzt eigentlich kaum jemand beim Fischen auf Süßwasserfische den Beifänger ??

Was im Meer auf Dorsch und Kollegen alltäglich ist, wird am See oder im Fluss nicht oder kaum beachtet !!

Ich habe schon oft am Fluss an der Grundmontage mit Tauwurm oder Mais einen Seitenarm mit T-Wirbel (30-40 Cm über dem Hauptköder) mit einem kleinem Mistwurmn bestückt und war anfangs erstaunt, wie oft der Biss auch in der oberen Etage kam.

Oder beim Spinnfischen auf Raubfische:
Einen halben Meter vor dem Wobbler ein klitzekleines Gummifischen an einen 2er Einzelhaken (Seitenarm nur ca. 15 cm) aufgezogen wirkt oft Wunder.
Das System simuliert dann eine Räuber-Beute-Verfolgung, was bei einem eingefleischten Jäger natürlich sofort den Futterneid weckt. Ob dann das Köderfischen oder der vermeintliche Konkurrent attackiert wird, zeigt oft erst die Landung.
Aber Vorsicht beim Esox macht sich u. U. das fehlende Stahlvorfach am Seitenarm negativ bemerkbar - aber gerade auf Barsche wirkt es immer wieder.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Beifängern im Süßwasser ??
 
Beifänger.....

Dirk.Saar schrieb:
Hallo an Alle,

warum nutzt eigentlich kaum jemand beim Fischen auf Süßwasserfische den Beifänger ??

Was im Meer auf Dorsch und Kollegen alltäglich ist, wird am See oder im Fluss nicht oder kaum beachtet !!

Ich habe schon oft am Fluss an der Grundmontage mit Tauwurm oder Mais einen Seitenarm mit T-Wirbel (30-40 Cm über dem Hauptköder) mit einem kleinem Mistwurmn bestückt und war anfangs erstaunt, wie oft der Biss auch in der oberen Etage kam.

Oder beim Spinnfischen auf Raubfische:
Einen halben Meter vor dem Wobbler ein klitzekleines Gummifischen an einen 2er Einzelhaken (Seitenarm nur ca. 15 cm) aufgezogen wirkt oft Wunder.
Das System simuliert dann eine Räuber-Beute-Verfolgung, was bei einem eingefleischten Jäger natürlich sofort den Futterneid weckt. Ob dann das Köderfischen oder der vermeintliche Konkurrent attackiert wird, zeigt oft erst die Landung.
Aber Vorsicht beim Esox macht sich u. U. das fehlende Stahlvorfach am Seitenarm negativ bemerkbar - aber gerade auf Barsche wirkt es immer wieder.

Wie sind Eure Erfahrungen mit Beifängern im Süßwasser ??


Hallo Dirk,

wie dir vieleicht bekannt sein dürfte, ist es in sehr vielen Deutschen Binnengewässern (ausser wenn mit der "Hegene"gefischt wird in Seen) ist es erlaubt mit Beifängern zu fischen, aus diesem Grund habe ich noch nicht auf deinen Beitrag geantwortet...

Seitenarme wie du sie ansprichst sind auch nicht erlaubt, bei der normalen Grundangelei in Binnengewässern, genau so wenig wie das auslegen von bestimmten Schnürren (jeder weiß bestimmt von was die Rede ist)u. auch bei der Raubfischangelei, so ist nunmal das "Bundesfischereigesetz" u. diese ist in fast allen "Bundesländern" gleich, ausser halt in den freien Fischereizonen (offene Gewässer / Nord u. Ostsee)...das heißt ab der gewissen " 12 Meilenzone" welche man in jedem "Fischereiamt" erfragen kann...Dort darfst du "Angeln" wie du Lust u. Laune hast...

In diesen Bereichen, ist noch nicht einmal ein "Fischereischein" erforderlich...
 
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Hallo Achim,

das mit dem vorgeschalteten Gummifisch beim Raubfischangeln mit Wobbler ist nicht auf meinem Mist gewachsen - das habe ich als Tipp aus einem bekannten deutschen Angel-Magazin entnommen und einfach mal ausprobiert.
Leider weiss ich nicht mehr ob's Blinker, Fisch&Fang oder Raubfisch war.
Lässt sich aber mit etwas Fleiss meinerseits bestimmt recherchieren.

Ansonsten gibt es meines Wissens nach kein "Bundesfischereigesetz" sondern die Fischerei ist Sache der Länder in den Landesfischereiverordnungen.

Für das Saarland steht dort nichts überBeifänger oder ahnliche Praktiken sondern nur:

§ 9 Unzulässige Angelmethoden
(1) Verboten ist
1. das Fischen bei Nacht
2. das Reißen, Stechen und Harpunieren sowie die Anwendung anderer nicht waidgerechter Maßnahmen und Angelmethoden,
3. der Gebrauch von gefärbten Maden und gefärbtem Anfütterungsmaterial,
4. das Angeln mit lebenden Köderfischen,
5. das gleichzeitige Angeln mit mehr als 2 Ruten.
(2) Als Nachtzeit gemäß Absatz 1 Nr. 1 tgba.org gilt:
vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr und vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr.
(3) Diese Verbote gelten auch für geschlossene Gewässer.
(4) Die oberste Fischereibehörde kann in begründeten Ausnahmefällen das Nachtfischverbot aufheben.


Weist Du da mehr ??

Gruß
Dirk
 
Anbisstellen

Das muss nicht verboten sein ...

Ihr müsst recherchieren, wieviele sog. 'Anbisstellen' beim Raubfischangeln im betreffenden Bundesland erlaubt sind.
(Beispiel: Wobbler mit 3 Drillingen= 1 Anbisstelle)


Thomas

PS: Häufig wird der Begriff verwendet, um den weiteren Begriff 'Handangel' zu definieren ...
 
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