Bundesgesetze -  Freundschaftsangeln mit Preisvergabe

Dietmar

El Barscho©
Hallo Angelfreunde,
mein Name ist Dietmar. Ich bin seit ca 30 Jahren begeisterter Sportfischer und "verscheuche" hauptsächlich in Bayern und Hessen die Fische, die ich eigentlich fangen möchte. Ab und an beisst dann doch mal einer, wahrscheinlich wenn der Köder als Sonderangebot getarnt ist (Lach).
Seit Jahren ist bei meinen Kollegen und mir immer wieder das Thema "Wettkampfangeln" zur Debatte gekommen. Beim "Für und Wider" sind wir letztlich zur Auffassung gekommen dass diese Veranstaltungen sowohl für Vereine als auch letztlich für den Besatz nützlich war. Viele von euch werden es noch wissen,meist war dies für den Verein auch ein Fest dass die Vereinskasse aufbesserte. Letztlich führte dies auch zu einer starken Popularität. Angeln war "in", was sich auch in den Zahlen der Vereinsmitglieder und "Gastangler" widerspiegelte. Nun, diese Art des Angelns ist ja verboten, was aber offenbar beinahe keinen Verein daran hindert, trotzdem solche Veranstaltungen durchzuführen. Obendrein stellt sich uns die Frage wo der Unterschied zwischen einem Geld- oder einem Sachpreis (z.B. Pokal) ist. Man könnte daher nämlich auch getrost beinahe jeden Jagdclub anzeigen weil die ebenfalls Pokale und damit Preise für erfolgreiches Jagdglück vergeben.
"Der Tierschutz" soll im Vordergrund stehen. Schwer nachvollziehbar, betrachtet man die Berufsfischerei auf unseren Weltmeeren die neben ihrem Fang tonnenweise Beifang als "Müll" quälend verenden lassen und wegkippen.
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
Aber aufgepasst: Es gibt in Deutschland bestimmte Regeln, die auch gegen Behörden anwendbar sind, z.B. das Recht der Gewohnheit und Duldung.
Duldet eine Behörde wissentlich und über Jahre hinweg einen Gesetzesverstoß kann sie nur schwerlich gegen andere "sanktionierend oder bestrafend vorgehen". Gesetze gelten nämlich entweder für alle oder für keinen.

Und nun zu meiner Frage: Seit Wochen geht bei uns das leise "Gerücht" um dass ein Privatclub eine legale Möglichkeit für eine solche Veranstaltung gefunden hat. Dieser möchte mit mehreren Vereinen zusammen dieses Vorhaben verwirklichen und hierbei grössere Preise aussetzen. Mit den Startgeldern sollen u.a. die Kassen der teilnehmenden Vereine (auch für Besatzmaßnahmen) aufgebessert werden, die zusätzlich mit der "Bewirtung" der Teilnehmer weitere Einnahmen erzielen. Das ganze soll bundesweit bekannt gemacht und ein Mal im Jahr an jährlich wechselnden Flussstrecken quasi als "Volksfest" stattfinden. Gefangene Fische sollen über die jeweiligen Vereine verwertet werden.
Was haltet ihr generell vom "Preisangeln" und gibt es jemand, der über dieses Vorhaben näheres weis?
Für eine rege Teilnahme an der Debatte wäre ich und sicherlich auch viele andere sehr erfreut.
Greets
Dietmar
 
Anachronismus ... und gesetzlich untersagt

Dietmar schrieb:
Für eine rege Teilnahme an der Debatte wäre ich und sicherlich auch viele andere sehr erfreut.
Greets
Dietmar

Hallo Dietmar,

eine Debatte (Redeschlacht) muss es ja nicht gleich sein ... ein Diskurs auch nicht, diskutieren wir doch einfach. :)

Ich persönlich begrüße das Verbot der Veranstaltung 'Wettkampfangeln' ... insofern wäre ich auch nicht sonderlich glücklich, sollte es einem 'Privatclub' gelingen, das gesetzliche Verbot 'legal' zu unterlaufen ...

Der Sonderfall Wettkampfangeln stimmt nicht mit meiner Vorstellung vom Angeln überein ... ich will mich nicht mit anderen Menschen messen, wer mehr oder größere Fische fängt. Ich will mich entspannen, das Naturgefühl dabei nicht missen und dies ggf. mit anderen gemeinsam betreiben, die diese Einstellung teilen, eben meine Angelkollegen.

Als Biologe bin ich der Ansicht, dass nicht vergessen werden darf, dass Angeln ein Sport an lebenden Organismen ist.
Als Angler liebe ich diesen Sport, will ihn aber auch von unangenehmen Auswüchsen freihalten ...

Jeder, der seine Kräfte oder sein Vermögen mit anderen messen will, kann auf beliebig viele Sportarten ausweichen: Kegeln, Armdrücken, Skat, 1000m-Lauf ... und und und.

Am Gewässer möchte ich solche Kollegen und einen solchen Wettkampf allerdings nicht sehen ... dies sind wir darüber hinaus dem Lebewesen Fisch an Respekt schuldig.

Soweit meine Meinung ...


Thomas
 
In der Tat gibt es keine festen Definitionen für die Begriffe Wettkampfangeln und Freundschaftsangeln. Im umgangssprachlichen wird von Wettkampfangeln gesprochen sobald ein Wettbewerbscharakter vorhanden ist. Eine Angelveranstaltung hat Wettbewerbscharakter wenn eine Wertung von Gewicht, Länge oder Anzahl der gefangenen Fische in Verbindung mit einer Platz- und Preisvergabe vorhanden ist. Derartige Veranstaltungen in Deutschland verstossen laut aktueller Rechtsmeinung gegen das Tierschutzgesetz.

Auszug aus dem Tierschutzgesetz:

§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
einem Wirbeltier
a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

§ 18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,
...
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22, 25 und 27 und des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Das heißt nicht generell, dass alle Angelveranstaltungen / Angelevents verboten sind. Wichtig dabei ist der vernünftige Grund des Angelns. Wenn eine Angelevent veranstaltet wird um die Fischpopulation in einem vernünftigen Masse zu regulieren - sogenannte Hegefischen - ist die Veranstaltung rechtens. Steht bei so einer Veranstaltung jedoch im Vordergrund einen Preis zu gewinnen bzw. einen Platz zu belegen, sehen die gültige Rechtsvorschriften keinen vernünftigen Grund des Angelns und somit ist ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz gegeben.

Alles klar? :)
 
ewaldsee schrieb:
Was ist denn der Unterschied zwischen Wettkampfangeln und Freundschaftsangeln????

MFG
Bernie

Hallo Bernie,

allzu häufig ist ein Begriff wie 'Freundschafts- oder Gemeinschaftsangeln', leider sogar auch 'Hegeangeln' (alles anmeldepflichtig), nur eine begriffliche Worthülse, um eine Veranstaltung mit Wettbewerbscharakter bei den Behörden erklärerisch genehmigbar zu halten ... trotz aktueller Rechtsmeinung - wie -sprechung.

Ich zitiere hier (wie ich meine wiederholt) das Beispiel eines Vereines, den ich kenne: kein Mindestmaß, keine Schonzeit für Rotaugen ... Angelkarte: Verbot, ein gefangenes Rotauge zurückzusetzen (entsprechend dem Erlass der Unteren Fischereibehörde).

Besatzmaßnahmen: u.a. kapitale Rotaugen (bei der genehmigenden Behörde nicht angemeldet), auf die dann bei einem sog. Hegefischen angesessen wird ... :demo: :advokat: :erledigt: ... zur Freude der Stipper, die in diesem Verein in der Überzahl befindlich sind.
Zusätzlich werden übermaßige (!) Zander in rauhen Mengen eingesetzt, seit mehreren Jahren ... :fechtend:

Solche Gewässerwarte kann kein Verein gebrauchen, nein: sich nicht einmal leisten ... können wir solche Vereine in Verbänden überhaupt gebrauchen oder uns leisten?


Thomas
 
Ich hab das hir gerade interessiert gelesen aber irgendwie ist mir da was unlogisch, Wettkampfangeln ist verboten aber was ist mit dem Königsfischen de Vereine?????
Das ist doch nichts anderes, wer den größten fängt ist "König" das ist doch auch eine Art Wettkampfangeln, warum ist das nicht Verboten???? :confused:
 
Wie Ralf schon ausführte:

~~~
Eine Angelveranstaltung hat Wettbewerbscharakter wenn eine Wertung von Gewicht, Länge oder Anzahl der gefangenen Fische in Verbindung mit einer Platz- und Preisvergabe vorhanden ist.
~~~

Den Rest kannst Du Dir selbst zusammenreimen ...


Gruß, Thomas
 
Ich habe mir hier nun einige Antworten durchgelesen, ich frage mich ob überhaupt noch jemand weis warum und weswegen Angelveranstaltungen gemacht wurden?
Bestimmt nicht um Preise zuverteilen oder die besseren Angler zuermitteln, denn das könnte man auch so.
Früher hatten die Fischer die Auflage vom Staat Weißfisch abzuschöpfen und zuentsorgen um den Bestand an Edelfischen zufördern oder das hochkommen zuermöglichen.Dafür wurde der Fischer pro Tonne entlohnt.Auch die Nachfrage nach Fischmehl ist nicht mehr so hoch wie früher und lohnt nicht.

Und der Weißfisch wandert aus den Reusen wieder zurück ins Wasser. Aber der Staat muß reagieren wenn er das Ökologische Gleichgewicht der Heimischen Gewässer halten will, deswegen wurde und wird nichts gegen Hegefischen gesagt, auch zwangsanlandungen werden verordnet um die Hege zu sichern, kostenlos ist das aber für Angler nicht!

Ich verstehe das ganze hickhack nicht,geht es euch nur darum ganz öffentlich alles so weiter zu machen wie bisher, oder wollt ihr nur was gegen neue verbote tun die keine sind!
Wer sich an anderen messen will kann das doch! Meldet eure Hege oder Gemeinschaftsfischen an, wiegt wie vorgeschrieben die Fische und geht zum Vereinshaus zur Siegerehrung, da kann euch keiner was! Der beste Heger bekommt ebend für seine Mühe einen Preis.
Oder wie will man die Leute zum angeln bewegen?
Gruß Pitti
 
ewaldsee schrieb:
Was ist denn der Unterschied zwischen Wettkampfangeln und Freundschaftsangeln????
Hier die Googleseiten zum Feundschaftsangeln
http://sucheaol.aol.de/suche/web/search.jsp?q= Freundschaftsangeln
und hier zum Wettkampfangeln
http://sucheaol.aol.de/suche/web/se...eln&langRestrict=1&famFilter=on&lr=&x=23&y=10

MFG
Bernie


Hallo Bernie,

Wettkampfangeln ist für mich wenn nur aus dem Grund geangelt wird um möglichst viele Fische oder den schwersten Fisch zu angeln.

In den den Angelvereinen werden auch verschiedene Events angeboten. Gemeinschaftsangeln, Raubfischangeln, Nachtangeln und Jugend und Senioren Angeln.

Aber im Gegensatz zu Wettkampfangel steht bei diesen Aktionen das gemeinsame Angeln im Vordergrund, es wird ein paar Stunden geangelt und hinter her wird noch ein bissen pallabert.

Oder wer ist nicht schon mit ein paar Kumpels zum Angeln gegangen und der jenige der den Tag nichts ist fängt, wird nachher bei der gemeinsamen Runde verkohlt, wenn man mit 5 bis 6 Leuten gemeinsam Angelt ist ab und zu jemand dabei der nichts fängt.

Ein bissen Spass gehört auch beim Angeln dazu dafür ist ein Hobby!

Gruß

Hansi
 
Wie man sieht, irgendwie hat jeder recht und alle unrecht. Knüppel raus und druff!! *lach* Eines jedenfalls steht fest: Unsere Nachbarn lachen uns aus..ich denk da nur an Holland- und den Rest der Welt. Naturschutz hin- Naturschutz her, ich kann da nur nochmal sagen: Wer einerseits das Angeln wegen dem "Schmerz des Fisches" ect begrummelt aber sich selbst das "Fischstäbchen" vom Grossmarkt gönnt sollte lieber nichts sagen. Und wenn 100 Angler bei Wettfischen 1000 Weissfische fangen (daraus kann man geile Frikadellen machen,Beispielsweise) dann ist das allemal Tierfreundlicher als wenn ein Kutter bei nur einem Fischzug 10.000 "Beifänge" verenden lässt.
Das ist meine Meinung. Wie gesagt: Früher hatten Angelvereine Zulauf und Geld! Das hatte auch was mit Wettkampf zu tun ! Heute? Naja, reden wir nicht drüber, lohnt sich nicht. Jeder hat seine Meinung. Ich bin für Wettfischen und zwar aus den von mir dargestellten Gründen, da bin ich nicht der einzigste in Deutschland.
Natürlich respektiere ich die Meinung andersdenkender. An die hab ich aber dann mal eine Frage mit der Bitte um (Er)klärung: Einerseits ist Wettfischen verboten, andererseits sitzen an kleinen Tümpelchen, in die man vorher ein paar Forellen geschubbst hat, hunderte von "Superangler" (bitte, es sollten sich mit "Superangler" nur die angesprochen fühlen auf die das auch zutrifft) , die dann mit Ommas Stecken und ner Wurstkordel dran mit "Null Ahnung" vom Angeln und Töten der Tiere auf die Fischleins losgelassen werden. (Kein Wort vom "Sachgerechten Umgang mit Tieren" ! Kein Wort von "Tierschutz") Aber Hallo !! kann ich da nur sagen und hoffen, dass mir ein Verfechter des Tierschutzes in diesem Bereich mal diese Art von Definition von dürfen und nicht dürfen erklärt, am besten so dass das auch jeder versteht.
Ich bin mir sicher, es wird hierauf keine vernünftige Antwort geben. Armes Deutschland.
Greets
Dietmar
 
Dietmar schrieb:
Eines jedenfalls steht fest: Unsere Nachbarn lachen uns aus..ich denk da nur an Holland- und den Rest der Welt.

(Kein Wort vom "Sachgerechten Umgang mit Tieren" ! Kein Wort von "Tierschutz") Aber Hallo !! kann ich da nur sagen und hoffen, dass mir ein Verfechter des Tierschutzes in diesem Bereich mal diese Art von Definition von dürfen und nicht dürfen erklärt, am besten so dass das auch jeder versteht.

Greets
Dietmar

Hallo Dietmar,

ich versuche mal, eine verständliche Antwort zu geben ...

Wie Dir bekannt ist, läuft die Angleichung von staatlichem Recht auf EU-Recht auf Hochtouren ... somit stellt sich die Frage, wielange holländische Angler überhaupt noch zu lachen vermögen.
Ich erwarte nicht, dass sich die Lage für die deutschen Angler verschärfen wird ... u.U. aber für z.B. die holländischen.

Zu den Forellenanlagen: jeder Betreiber darf eine Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) nur dann ausgeben, wenn er sich vorher versichert hat, dass der angelnde Gast im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist ... der die Fähigkeit zu einem waidgerechten Umgang mit Fischen versichert.

Davon Abweichendes bedeutet Unrecht, eventuell auch geduldetes Unrecht, auch nicht schöner.
Unsere eigene Praxis gewinnt aber nichts, wenn wir uns mit Berufsfischern vergleichen ... sie wird weder besser noch schlechter dadurch ... das haben wir selbst zu regeln.


Thomas
 
Hallo Thomas,
sicher, das EU Recht und die Angleichung. Indes, trotz PETA usw, Preisfischen gibt es nahezu in ganz Europa, legal, Ausnahme Deutschland - nur interessiert das hier kaum einen Verein, auch keinen Jagtclub. Wie auch immer....was die Forellentümpel angeht...kann mich nicht dran erinnern dass dort jemals nach einem Fischereischein gefragt wurde und wird.
Allerdings, eines fällt mir jetzt doch noch zu Gesetz,Preisfischen und Forellentümpel ein:

Es ist schon einmal so, dass in verschiedenen Bundesländern so genannte "Touristenfischereischeine" verschachert werden, und zwar von den jeweils zuständigen Behörden!!! Der gilt dann bis zu 40 Tage.
Kein Wort von Tierschutz, Fischerprüfung ect..
Was also, soll von diesem Tierschutzgesetz, was die Fischerei angeht, zu halten sein, wo der Gesetzgeber selbst dieses gerade mal überall so hinbiegt wie er das braucht um Kohle zu machen?
Aber Preisfischen, ja DAS muss verboten sein. In meinen Augen ist dies absolut lächerlich und unglaubwürdig wie nur was, zumal das Gesetz bislang in Deutschland kein Preisfischen verhindert hat.
Greets
Dietmar
 
Ich möchte heut ein Beitrag aus www.aalfreunde.de zur Diskussion stellen in dem Beitrag wurde unter Gesetze ,Ab 2006 Angeln ohne Fischereischein zur Diskussion gestellt.Was sagen Sportfreunde zu diesem Beitrag? Ich würde mich freuen Eure Meinung dazu zu hören.
 
Hallo lieber Walter,
der von dir angesprochene Bericht zeigt in beeindruckender Weise was in Deutschland vom ewigen Gesetzesgequaake im Fischerei- und Tierschutzrecht zu halten ist. Allerdings- Brandenburg ist da nun wirklich kein Vorreiter, "Touristenscheine" gibts bereits seit längerer Zeit in anderen Bundesländern und- wie der Name schon sagt - dienen diese Erlaubnisscheine den Einnahmesäckel der Gemeinden, wogegen ja nichtmal was zu sagen ist. Es zeigt aber was der Gesetzgeber tatsächlich beabsichtigt. Es ist ihm offenbar "wurscht" was mit Tieren passiert, hauptsache, er kann damit irgendwie Geld machen. Womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären. Preisangeln verboten? Weils gegen das Tierschutzgesetz verstösst? ***Narhallamarsch***
Greets
Dietmar
 
Hallo Leute, ich will mich mal auten, also ich bin rein vom Gefühl her gegen das Wettfischen deswegen nehme ich auch nicht mehr teil, was andere dabei so gerne machen ist mir egal, aber wie sie dann mit dem Gewässer umgehen, um besser wie der Nachtbar zusein, ist mir dann wieder nicht mehr egal. Im Grunde müßte angeln in Deutschen Gewässern, für Deutsche und in Deutschland lebende Menschen kostenlos sein! Hege- oder Gemeinschaftsfischen sind förderlich für die Gemeinsamkeit und des Edelfischbestandes warum also nicht eine Art ?????fischen mit Belohnung für den besten machen? Gruß Pitti
 
Dietmar schrieb:
Allerdings- Brandenburg ist da nun wirklich kein Vorreiter, "Touristenscheine" gibts bereits seit längerer Zeit in anderen Bundesländern und- wie der Name schon sagt - dienen diese Erlaubnisscheine den Einnahmesäckel der Gemeinden, wogegen ja nichtmal was zu sagen ist.
Greets
Dietmar

Hallo Walter, hallo Dietmar,

kurzer Einwurf von meiner Seite: unser Thema heißt (immer noch) 'Wettkampfangeln' ... nicht 'freier Fischereischein / Angeln ohne Fischereischein' oder 'Touristenfischereischein unter besonderer Berücksichtung der Prüfungspflicht von Allzeit-Anglern' ...

Beide Themen, die ihr, Walter und/oder Dietmar, gerne eröffnen und dann argumentativ 'beackern' könnt, hängen meines Erachtens wesentlich damit zusammen, welche Richtung unser gemeinsames EU-Recht nehmen wird.

Das von Dietmar eröffnete Thema heißt 'Wettkampffischen ('Pro und Contra')' ... lasst uns hart am Thema bleiben.


Thomas
 
Wettfischen...(Hegefischen)..

Thomsen schrieb:
Hallo Walter, hallo Dietmar,

kurzer Einwurf von meiner Seite: unser Thema heißt (immer noch) 'Wettkampfangeln' ... nicht 'freier Fischereischein / Angeln ohne Fischereischein' oder 'Touristenfischereischein unter besonderer Berücksichtung der Prüfungspflicht von Allzeit-Anglern' ...

Beide Themen, die ihr, Walter und/oder Dietmar, gerne eröffnen und dann argumentativ 'beackern' könnt, hängen meines Erachtens wesentlich damit zusammen, welche Richtung unser gemeinsames EU-Recht nehmen wird.

Das von Dietmar eröffnete Thema heißt 'Wettkampffischen ('Pro und Contra')' ... lasst uns hart am Thema bleiben.


Thomas



Hallo Petrifreunde,

habe mich schon lange nicht mehr zu Wort gemeldet, bezüglich angesprochener Themen...

Muß Thomas uneingeschränkt Recht geben, ihr schweift vom angesprochen Thema unweigerlich ab...

Möchte auch diesbezüglich nicht näher auf diese Thematik eingehen, da es für mich in meinem "Aktiven" Zeitraum sehr schön u. auch sehr "nützlich" war u. ich sie auch niemals missen möchte...

Hier noch einmal zur Erinnerung:


Bitte beim Thema bleiben...
 
Thomsen schrieb:
Hallo Dietmar,

ich versuche mal, eine verständliche Antwort zu geben ...

Wie Dir bekannt ist, läuft die Angleichung von staatlichem Recht auf EU-Recht auf Hochtouren ... somit stellt sich die Frage, wielange holländische Angler überhaupt noch zu lachen vermögen.
Ich erwarte nicht, dass sich die Lage für die deutschen Angler verschärfen wird ... u.U. aber für z.B. die holländischen.

Zu den Forellenanlagen: jeder Betreiber darf eine Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) nur dann ausgeben, wenn er sich vorher versichert hat, dass der angelnde Gast im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist ... der die Fähigkeit zu einem waidgerechten Umgang mit Fischen versichert.Davon Abweichendes bedeutet Unrecht, eventuell auch geduldetes Unrecht, auch nicht schöner.
Unsere eigene Praxis gewinnt aber nichts, wenn wir uns mit Berufsfischern vergleichen ... sie wird weder besser noch schlechter dadurch ... das haben wir selbst zu regeln.


Thomas

Das macht nicht eineinziger!!!
Dort zählt das Kapital, Kohle soll kommen´, mehr nicht.
Frag doch mal in den Forellenanlgen wer einen Schein hat. :confused:
Da wirst Du entsetzt sein.
 
Ekel Alfred schrieb:
Das macht nicht eineinziger!!!
Dort zählt das Kapital, Kohle soll kommen´, mehr nicht.
Frag doch mal in den Forellenanlgen wer einen Schein hat. :confused:
Da wirst Du entsetzt sein.


Hallo "Ekel Alfred"

in Landesbergen am Kleinen Maschsee muss jeder der dort Angel geht auch die Fischereiprüfung abgelegt haben, das auch vom Betreiber Kontrolliert wird.

Also ausnahmen gibt es auch bei den Forellenseen!

Gruß

Hansi
 
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