Fischereischein -  Fischereiprüfung und Anerkennung

Ellazia

Neuer Petrijünger
Hallo ihr Lieben:winkehand

Habe ein riiiiiesiges Problem. Komme aus Sachsen Anhalt, Wohnsitz auch dort und arbeite viel in Brandenburg. Da es sich dort gerade terminlich angeboten hat, habe ich meine Fischereiprüfung dort abgelegt.
Bin gestern nach Hause gekommen und heute gleich zu meiner ausstellenden Behörde. Die sagte mir,das seit über einem Jahr in Sachsen-Anhalt die Angelprüfung von BB nicht mehr anerkannt wird :confused::eek:

Ich habe sämtliche Behörden durchtelefoniert,bis zum Landesverwaltungsamt. Jeder sagt mir was anderes. Der eine sagt, ich kann ich BB ohne Hauptwohnsitz in BB keinen Fischereischein beantragen.

Der andere sagt, er stellt mir einen aus,kann damit aber nur in BB angeln gehen. Auf meine Frage, das ich mir doch eine DAV Gewässermarke für SA holen könnte (geht ja andersrum genauso) wusste er keine Antwort.:mad:

Kann mir jemand weiterhelfen, dem es vielleicht genauso ging? Nicht das ich morgen nach BB fahre anmelden will und wieder eine Abfuhr bekomme:heulend:

Danke für Eure Antworten!
Liebe Grüße Dani
 
Der andere sagt, er stellt mir einen aus,kann damit aber nur in BB angeln gehen. Auf meine Frage, das ich mir doch eine DAV Gewässermarke für SA holen könnte (geht ja andersrum genauso) wusste er keine Antwort.:mad:
An den würde ich mich halten. Dann wirst du in irgendeinem Brandenburger Angelladen Mitglied im "DAV" und fährst damit nach Sacrow bei Potsdam zum Landesverband und holst dir für 5 Euro die DAV Karte Sachsen- Anhalt. Problem.. Du wohnst in Sachsen- Anhalt, somit könnte sein, dass das Land S/A irgendwann von dir verlangt, den Fischereischein umschreiben zu lassen.. womit du wieder am Anfang bist.
Das nächste Mal einfach vorher schlau machen, wie das in den einzelnen Ländern gehandhabt wird, dann hat man solche Probleme nicht. Ich befürchte, du wirst den Lehrgang in Sachsen- Anhalt irgendwann machen müssen. Oder du ziehst nach Brandenburg um. Zum besseren Verständnis: DAV und Fischereirecht sind zweierlei Dinge. Deswegen wusste der vom Amt auch nicht Bescheid.
 
Habe ein riiiiiesiges Problem. Komme aus Sachsen Anhalt, Wohnsitz auch dort und arbeite viel in Brandenburg. Da es sich dort gerade terminlich angeboten hat, habe ich meine Fischereiprüfung dort abgelegt.

Die Prüfung in Brandenburg nützt Dir tatsächlich nichts. Einen Fischereischein stellt die dafür zuständige Behörde aus. Alle nötigen Details regeln die §§ 30 und 31 des Fischereigesetzes (http://www.landesrecht.sachsen-anha...ahprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-FischGSTpG7 )

Der andere sagt, er stellt mir einen aus,kann damit aber nur in BB angeln gehen.

Das hast Du entweder falsch verstanden oder man hat Dir Unsinn erzählt. Du darfst im Land Brandenburg auch ohne Fischereischein auf Friedfische angeln, sofern Du vorher für das Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt und eine gültige Angelkarte gekauft hast. Für das Raubfischangeln brauchst Du auch in Brandenburg einen Fischereischein. Den stellt Dir aber Deine zuständige Behörde am Hauptwohnsitz aus, sobald Du die Bedingungen nach § 31 FischG erfüllst. Die Prüfung in Brandenburg war für die Katz', sofern Du nicht auf absehbare Zeit Deinen Hauptwohnsitz nach Brandenburg verlegst. Ab dem Moment wären alle Probleme bezüglich des Fischereischeins beseitigt.

Nicht das ich morgen nach BB fahre anmelden will und wieder eine Abfuhr bekomme:heulend:

Die Abfuhr wirst Du bekommen. Nutze in Brandenburg einfach vorerst die Möglichkeit des Friedfischangelns ohne Fischereischein und sieh zugleich zu, dass Du in Sachsen-Anhalt einen Kurs belegst und auch dort die Prüfung machst.
 
Die Prüfung in Brandenburg nützt Dir tatsächlich nichts. Einen Fischereischein stellt die dafür zuständige Behörde aus. Alle nötigen Details regeln die §§ 30 und 31 des Fischereigesetzes

@Bollmann ist aber sein Schein dann wenigstens in BB mit der dortigen abgelegten Prüfung, gültig, auch wenn sein Hauptwohnsitz in SA liegt?
Also kann oder darf man ihn in BB einen Fischereischein ausstellen?
 
@Bollmann ist aber sein Schein dann wenigstens in BB mit der dortigen abgelegten Prüfung, gültig, auch wenn sein Hauptwohnsitz in SA liegt?
Also kann oder darf man ihn in BB einen Fischereischein ausstellen?

Meine ursprüngliche Antwort lautete so:

Antwort auf die erste Frage: nein!
Antwort auf die zweite Frage: nein!

Einen Fischereischein stellt nur die zuständige Fischereibehörde aus. Zuständig ist dabei immer die Fischereibehörde, in deren Zuständigkeitsbereich man seinen Hauptwohnsitz hat. Wer deutscher Staatsbürger ist, aber seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Brandenburg hat, bekommt in Brandenburg regulär keinen Fischereischein ausgestellt. War das jetzt deutlich genug? :)

Die Korrektur folgt im Verlauf des Threads ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleines Update:

Habe es heute doch versucht und bin nach Brandenburg gefahren mit der Hoffnung doch Glück zu haben. Die erste Dame hat mich abgewiesen und mich in die Innenstadt befördert. Dort bei der Stadtverwaltung habe ich ohne Probleme meinen Ausweis bekommen :engel
Aber mit dem Hinweis das ich in Sachsen Anhalt nur Friedfisch angeln darf.
Habe mich in SA dann im Angelverein angemeldet und eine Fischereierlaubnis für die DAV Gewässer bekommen.
Im Angelverein wurde mir dann gesagt, ich habe die Erlaubnis für beides. Ahhhhh die Bürokratie und Rechtsform ist schon ganz schön undurchsichtig....:augen
 
Glückwunsch!!

Willkommen im Kreise der "Papierinhaber" und allzeit gute Fänge! Beharrlichkeit zahlt sich halt doch manchmal aus :klatsch
 
Komische Geschichte. Irgendwie scheinen die Ämter selber nicht zu wissen, was sie dürfen und was nicht. Das deutete sich ja schon gestern an, als sie sagte, dass sie unterschiedliche Auskünfte bekam. Aber ich würde mich nicht auf die Aussage vom Verein verlassen. Vielleicht sollte sie doch mal die entsprechende Fischereibehörde aufsuchen.. Naja, wie dem auch sei, Petri und viel Spaß mit dem Schein.
 
Hallo Henry62,
ich hab mal was von Sachsen- Anhalt kopiert..
Fischereischeine anderer Bundesländer werden umgeschrieben. Ist ihre Gültigkeit abgelaufen muss ein Fischerprüfungszeugnis vorgelegt werden. In anderen Bundesländern abgelegte Fischerprüfungen werden zur Erteilung eines Fischereischeins anerkannt.
Sie hat aber gestern die Auskunft bekommen, der Brandenburger Schein wird seit einem Jahr nicht mehr umgeschrieben. So viel zur Aussagekraft dieser Webseite ;)
 
@Bollmann ist aber sein Schein dann wenigstens in BB mit der dortigen abgelegten Prüfung, gültig, auch wenn sein Hauptwohnsitz in SA liegt?
Also kann oder darf man ihn in BB einen Fischereischein ausstellen?

Nachtrag und Korrektur meiner ersten Antwort auf dieses Posting. Offensichtlich wird die Definition der "zuständigen Behörde" inzwischen im Land Brandenburg sehr locker gesehen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es entgegen meiner ursprünglichen Darstellung keine Probleme gibt, wenn Angler aus anderen Bundesländern in Brandenburg die Fischereischeinprüfung ablegen und sich dann hier einen Fischereischein erteilen lassen. Sie dürfen dann ganz regulär in Brandenburg mit diesen Fischereischein und der entsprechenden Angelberechtigung angeln - auch ganz ohne Hauptwohnsitz in Brandenburg.

Damit sind beide Fragen im Ausgangsposting mit Ja zu beantworten.
 
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