Allgemein -  Helfer beim Angeln

Marc-A

Petrijünger
Guten Tag,

ich hätte eine Frage ich darf hier ja mit 2 Angeln angeln. Wie ist das wen am beide Angeln gleichzeitig ein Biss ist, darf dann ein Helfer an die eine Angel? Bundesland hier ist Saarland.

Danke in voraus!
 
darf ich wenn ich nach stundenlanger autofahrt total müde bin meinen beifahrer der keinen führerschein hat auto fahren lassen?

denke das beantwortet deine frage
 
Guten Tag,
ich hätte eine Frage ich darf hier ja mit 2 Angeln angeln. Wie ist das wen am beide Angeln gleichzeitig ein Biss ist, darf dann ein Helfer an die eine Angel? Bundesland hier ist Saarland.Danke in voraus!
Schwer zu sagen, ich denke, dazu wird sich as Saarländische Fischereigesetz nicht äußern. Grundsätzlich sehe ich es aber so wie Brassen- Verprassen. Und, wie willst du nachweisen, dass dein Helfer dir nur hilft und nicht schon stundenlang selber angelt, wenn eine Kontrolle um die Ecke kommt?
 
Habe ich mir schon gedacht, so dann jetzt zu einen Fall der ein Bekannte passiert ist. Mit zwei Angeln geangelt auf beide Angeln ein Biss und zwar gleichzeitig dadurch wo er sich um beide Angeln kümmern musste haben die Fische den Haken geschluckt. Die Fische waren nicht Untermaß er musste weil die Fische den Haken geschluckt hatten ja beide Fische töten. Es hat sich um ein Hecht und Zander gehandelt, er hätte aber nur ein Zander oder ein Hecht entnehmen dürfen. Der Fischereiaufsicht wo daneben gestanden hat bei dem Bissen hat dies nicht gefallen. So da die Personen wo dabei waren nicht an der Angel dürften (hatten keinen Fischereischein) wie ich auch vermutete habe und wie ich lese ist das auch die Meinung im Forum also was hätte er machen sollen in so einen Fall?
 
warum legt er zwei angeln auf raubfisch aus, wenn er doch im falle des fanges eh nur einen mitnehmen kann?
Wie oft ist es dir schon passiert, dass es an zwei Angelruten, welche mit (vermutlich) unterschiedlichen Montagen bestückt waren, weil es auf unterschiedliche Raubfische ging, innerhalb zwei Minuten gebissen hat?
Ich hatte diesen Fall in 35 Jahren 1! Mal, da waren aber beide Grundruten auf Aal ausgelegt und beide mit einem kleinen Rotauge bestückt.
 
Also war für dich ja alles gut :)
Mir ist schon klar, dass das ein seltener Einzelfall ist und vielleicht hätte ein kulanter Fischereiaufseher einfach mal währenddessen die Initiative ergriffen, anstatt jemanden auflaufen und am Ende auch noch den unnötigen Tod eines Lebewesens fahrlässig geschehen zu lassen. Vielleicht denk ich aber an der Stelle auch zu diplomatisch und kollegial.

Wäre interessant zu wissen, ob ihr (Marc-A und dein Freund) den Fischereiaufseher gefragt habt, wie ihr das Problem hättet lösen können?! Und wie ist die Geschichte jetzt ausgegangen?!
 
Habe ich mir schon gedacht, so dann jetzt zu einen Fall der ein Bekannte passiert ist. Mit zwei Angeln geangelt auf beide Angeln ein Biss und zwar gleichzeitig dadurch wo er sich um beide Angeln kümmern musste haben die Fische den Haken geschluckt. Die Fische waren nicht Untermaß er musste weil die Fische den Haken geschluckt hatten ja beide Fische töten. Es hat sich um ein Hecht und Zander gehandelt, er hätte aber nur ein Zander oder ein Hecht entnehmen dürfen. Der Fischereiaufsicht wo daneben gestanden hat bei dem Bissen hat dies nicht gefallen. So da die Personen wo dabei waren nicht an der Angel dürften (hatten keinen Fischereischein) wie ich auch vermutete habe und wie ich lese ist das auch die Meinung im Forum also was hätte er machen sollen in so einen Fall?

Hallo !
Sowas kann schon mal passieren , ist mir beim Feedern schon so gegangen das es fast gleichzeitig auf beide Feederruten biss . Hat er den eine Strafe bekommen vom Fischreiaufseher ? In solch einem Fall sagt die Fischreiordnung doch ganz klar aus das der Fisch getötet werden muß und dann ins Gewässer zurück geführt werden soll .

Hier etwas aus der Brandenburger Gewässerordnung : Haben die Fische den Haken tief geschluckt, ist vor dem Zurücksetzen die Angelschnur in Höhe der Kopfspitze zu durchtrennen (§ 3 Abs. 1 BbgFischO).
Hier aus der Berliner Gewässerordnung : Nicht mehr lebensfähige Fische sind waidgerecht zu töten und in das Fanggewässer zurückzusetzen.

Er hätte den Fischreiaufseher doch auch um hilfe bitten können und fragen können ob er sich um eine Rute kümmert .

MfG
 
Wäre interessant zu wissen, ob ihr (Marc-A und dein Freund) den Fischereiaufseher gefragt habt, wie ihr das Problem hättet lösen können?! Und wie ist die Geschichte jetzt ausgegangen?!
Der Fischeraufseher hat nichts gesagt, ob noch was kommt also ob mein Bekannter noch ein Brief bekommt kann ich jetzt nicht sagen mal abwarten.

Sicher Rechtskonform deine Antwort, n.m.A. aber nicht Hegekonform... Aber meine persönliche Einstellung und Sichtweise!
Ja es war aber nur eine Angel auf Raubfisch ausgelegt, die andere war nicht für Raubfisch gedacht sie war auf Aal ausgelegt der Raubfisch ist nur leider an die Angel wo auf Aal ausgelegt war. Obwohl direkt auf Raubfisch war die andere auch nicht ausgelegt. Die Angel auf Aal war auf Grund mit Wurm die andere war mit Wurm und Pose.
 
Zuletzt bearbeitet:
Obwohl direkt auf Raubfisch war die andere auch nicht ausgelegt. Die Angel auf Aal war auf Grund mit Wurm die andere war mit Wurm und Pose.

Zufälle gibt es, die gibt es gar nicht. :hahaha:

Mir ist das nicht passiert, sondern nem Bekannten,
Zufällig war ein Fischereiaufseher dabei,
2 Angeln auf Wurm und bei beiden beisst ein Raubfisch,
Zander und Hecht gleichzeitig,
Beide schlucken sehr tief.....

Ich möchte Dir persönlich nicht zu nahe treten, aber so groß kann die Kneifzange nicht sein, mit der ich hier die Hosen hochziehen soll.
Ich war selber mal Jugendlicher und verrückt nach genau den Fischen, welche ich nicht angeln durfte.
Hat mir viele Blaue Flecken eingebracht, bis ich festgestellt habe, mit der Wahrheit Verständniss bei meinem Gegenüber zu wecken.

Sollte keiner der von mir aufgezählten zufälligen Punkte zutreffen, so entschuldige ich mich hier schon mal für meine Meinung.

Gruß Henry
 
Also er hat laut deiner Ausage beide Montagen mit Wurm auf Aal gefischt und dann hat auf einer ein Hecht und auf der anderen ein Zander gebissen , oder wie war das ??? Und er hätte nur den Hecht oder den Zander mitnehmen dürfen und der Fischreiaufseher hat daneben gestanden und nichts gesagt oder getan , vielleicht um zu helfen ? Naja dann hätte dein Bekannter mit dem Fisch den er nicht mitnehmen wollte so verfahren müssen wie es in der Gewässerordnung geregelt ist . In Berlin sagt die Gewässerordnung : Fische die versehentlich während der Schonzeit gefangen werden oder die über dem Fanglimit liegen sind schonend vom Haken zu lösen und sofort vorsichtig ins Gewässer zurückzusetzen . Fische die nicht mehr überlebendsfähig sind müssen auf der Stelle abgeschlagen werde und dann ins Gewässer zurückgeführt werden .
Aber es gibt auch die Regel das man wenn der Fisch den Haken zu tief geschluckt hat , und trotzdem lebensfähig ist sprich keine sichtbaren verletzungen hat und er auch noch Nahrung zu sich nehmen kann , das man dann das Vorfach so tief wie möglich abschneidet und der Haken im Fisch verbleiben soll . Es gibt nämlich die möglichkeit das der Fisch den Haken selber los wird , spätestens wenn er durch gerostet ist .

MfG
 
Anfangsfrage
2 Bisse zur gleichen Zeit, und nur einer besitzt einen Angelschein.
Zwar nicht erlaubt, aber keiner wird was sagen, wenn die 2. Person nur den Anhieb setzt, die Bremse nach Anweisung öffnet, aber keinen Drill vollzieht.

Der Angler drillt den ersten Fisch, und danach seinen zweiten Fang. Wo ist da das Problem?

@T Tonnen
warum legt er zwei angeln auf raubfisch aus, wenn er doch im falle des fanges eh nur einen mitnehmen kann?
Warum sollte ich nur eine Rute auf meinen Zielfisch auslegen, wenn ich mit 2 Ruten die doppelte Chanze habe (wenn es erlaubt ist)?

Oft frage ich mich, ob ein geprüfter Angler solche Fragen stellen kann. Und wenn es Jungangler sind, welche Lehrmeister waren vorhanden?

@Eva
Sicher Rechtskonform deine Antwort, n.m.A. aber nicht Hegekonform... Aber meine persönliche Einstellung und Sichtweise!

Warum ist es nicht Hegekonform, wenn man 2 Ruten auf eine Fischart auslegt, wo man nur einen Zielfisch entnehmen darf?
Bei uns darf ich nur einen Graskarpfen am Tag fangen. Nach deiner Ansicht, dürfte ich also nur eine Hartmaiskette auf einer Rute benutzen, denn alles andere wiederspricht ja deiner Hegekonform.
Selbst eine Köderfischangel und eine Rute mit Mais, wäre ja gegen deine Konform.
Das ganze Konzept könnte man hier ewig erweitern.
Limit 2 Schleien, und ich lege meine 2 Ruten trotzdem weiter mit Wurm aus, weil ich Aale fangen will.
Hegekonform? :frusty:
 
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Servus!
Den Anhieb zu setzen ist aktives Angeln und der Fischereiaufseher wird da keinen Unterschied machen. Lege ich mehrere Ruten aus, ist es auch einzig mein Risiko, damit auch umgehen zu können. Hätte ich 3 erlaubte Grundruten bräuchte ich ja sogar 2 "Helfer"... Mir ist es schon oft passiert, dass ich Bisse auf zwei Ruten gleichzeitig hatte. In diesem Fall muss ich mich entscheiden. Setze ich auf jede Rute nacheinander den Anschlag oder ich muss eine zunächst ignorieren. Niemand kann voraussetzen, dass da gerade ein untermaßiger Fisch den Köder so schluckt, dass man ihn abschlagen muss. Das hätte ohnehin passieren können. Viel eher ist es der Fall, dass der zweite Fisch den Köder wieder los läßt. Wenn man aus solch einer Diskussion ein Politikum veranstaltet, wird der Gebrauch mehrerer Angeln gleichzeitig womöglich bald verboten.

Beim Auto fahren darf der Beifahrer auch nicht lenken während der Fahrer Gas gibt.

Gruß und Petri!
 
Die Befugnisse des Helfers sind auf Kaffekochen und einige wenige Hilfstätigkeiten beschränkt. Alles was unmittelbar mit dem Fang eines Fisches zu tun hat und generell die Bedienung des Fanggerätes steht nur dem Angler zu. Keschern wäre erlaubt, der Kescher ist kein Fanggerät.

In dem geschilderten Beispiel, wenn ich als Fischereiaufseher dazu komme und beide haben eine Rute in der Hand, ist die Sache sonnenklar, der Helfer fischt hier ohne Genehmigung. Das ist Fischwilderei gem. § 293 StGB. Auch der Angler begeht eine Fischwilderei, er hat gem. Erlaubnisschein das Recht dort alleine zu angeln, nicht aber mit 2 Mann. Er verstösst gegen Bedingungen des Erlaubnisscheines und verletzt dadurch fremdes Fischrecht. Da der Angler aber einen Erlaubnisschein hat, ist das für ihn nur eine Fischwilderei nach § 294 StGB.Das heißt, diese Straftat wird nur verfolgt, wenn der Verein Anzeige erstattet.
 
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