Barsch -  Brandenburg Spinnangeln

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Hechtangler13

Gast
Guten Tag, ich habe mal eine Frage wie sieht es bei uns in Brandenburg mit dem Verwendungsverbot aus, darf man die Spinnangel das ganze Jahr verwenden (auf Barsch da Hecht sowieso Schonzeit hat) oder gibt es dort Beschränkungen, wie in Berlin. Vielen Dank und Petri Heil
 
Du darfst in Brandenburg ganzjährig mit der Spinnangel fischen, musst dabei aber die Schonzeiten beachten. Das der Barsch in Brandenburg zu bestimmten Zeiten geschont ist, wäre mir neu.

Fliege 2
 
Danke für die schnelle Antwort mit dem Barsch war so gemeint das ich auf Barsch angeln möchte. Verzeihung wegen dem Missverständnis
 
Das Thema hatten wir neulich erst. Für DAV Gewässer gibt es kein Verbot, aber an manchen Verbandsvertragsgewässern in Brandenburg schon! Da solltest du nochmal schauen wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest.

Petri Heil
 
Es gibt in Brandenburg kein Verwendungsverbot der Spinnangel aber nenne mir ein Gewässer in Brandenburg in dem ganz sicher keine Hechte vorkommen bzw. wie du gezielt mit Spinnködern an Hechten vorbeiangeln willst. Ich wüsste nicht wo und wie ich das machen sollte. Ich verkneife es mir, während der Hechtschonzeit mit KuKös zu angeln, da ich in den Gewässern, die ich in BRB beangle so gut wie immer Hechtkontakt habe, wenn ich mit KuKös angle (egal wie groß die KuKös sind). An Hechten kann man mit Kukös eigentlich nicht vorbeiangeln. Bei mir beißen die auf jeden KuKö der auch für Barsche funktioniert. Das musst du am Ende aber sowieso mit dir selbst ausmachen. Aber die zwei Monate wird man ja wohl aushalten, oder?
 
Es gibt in Brandenburg kein Verwendungsverbot der Spinnangel

Sorry, dass ich mich hier mal einmische aber das ist so nicht richtig.

Jedes Produktionsgewässer in Brandenburg hat während der Schonzeit die unterschiedlichsten Verbote bezüglich der Spinnangel. Dabei spielt es keine Rolle ob Du Kunstköder egal welcher Art oder toten Anstecker benutzt. Wenn in der Angelkarte steht, dass dem Inhaber während der Schonzeit der Gebrauch der Spinnrute untersagt ist, dann vorsicht.

Dein Satz bezieht sich lediglich auf reine brandenburger DAV Gewässer und nicht auf Produktionsgewässer oder Verbandsvertragsgewässer.

Gruß Henry
 
Henrys Einwandt ist natürlich korrekt. Das gilt für DAV-Gewässer, klar. Bei Produktionsgewässern muss man sich natürlich vorher extra informieren.
 
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