Waldfahrgenehmigung / Waldfahrgestattung Grabowsee bei Schmachtenhagen

Das Ausladen wird geduldet..aber wirklich NUR mit Genehmigung!!! Und SOFORT wieder runterfahren..Aber da die "Wege " dort nicht grad für Autos gemacht sind, würde ich lieber einen kleinen Fußmarsch in Erwägung ziehen.
 
Förmlich ist für eine Gestattung erforderlich, dass das Gewässer nicht über öffentlich gewidmete Straßen und Wege erreicht werden kann. Der Grabowsee ist über öffentliche Wege erreichbar. Dass man bisweilen länger laufen muss, um zu "seinem" Angelplatz zu gelangen, bedeutet nicht, dass man die Waldwege entlang fahren darf.
Und jetzt erzähl mir bitte, was "länger laufen" bedeutet. Gibt es ein Zeitlimit? Ich bin mir sicher, kein Fischereiaufseher legt fest, wie lange "zuweilen etwas länger" bedeutet.
§ 2 WaldBefV:
Ein wichtiger Grund liegt auch bei Inhabern von Angelberechtigungen vor, die das Angelgewässer nicht über öffentliche Straßen und Wege erreichen können und wenn die Erreichung ohne die Benutzung des Kraftfahrzeuges unzumutbar erschwert werden würde. Am Zielort muss eine geeignete Abstellmöglichkeit für Kraftfahrzeuge nachgewiesen werden können.
Ich glaube auch nicht, dass ein Fischereiaufseher festlegt, was zumutbar und was unzumutbar ist. Problem ist, der Angler ist immer erst mal der Gearschte, wenn ein Aufseher oder wer auch immer erscheint und sein Amt fürchterlich wichtig nimmt.

Insofern sind deine Aussagen und auch die des §2 ziemlich schwammig. Im Ernstfall wird das ganze wohl wieder nur ein Gericht entscheiden können. Ergo ist das Vorhandensein einer Waldfahrgenehmigung für den Landesforst schon mal eine gute Voraussetzung, um seine Angelstellen am Grabowsee zu erreichen.
 
Und jetzt erzähl mir bitte, was "länger laufen" bedeutet. Gibt es ein Zeitlimit? Ich bin mir sicher, kein Fischereiaufseher legt fest, wie lange "zuweilen etwas länger" bedeutet.

Ich glaube auch nicht, dass ein Fischereiaufseher festlegt, was zumutbar und was unzumutbar ist. Problem ist, der Angler ist immer erst mal der Gearschte, wenn ein Aufseher oder wer auch immer erscheint und sein Amt fürchterlich wichtig nimmt.

Insofern sind deine Aussagen und auch die des §2 ziemlich schwammig. Im Ernstfall wird das ganze wohl wieder nur ein Gericht entscheiden können. Ergo ist das Vorhandensein einer Waldfahrgenehmigung für den Landesforst schon mal eine gute Voraussetzung, um seine Angelstellen am Grabowsee zu erreichen.

Hallo !
Ich glaube auch nicht das dies der Fischereiaufseher macht , sondern das zuständige Forstamt bzw der Förster der dort eingesetzt ist .

MfG
 
Hallo !
Ich glaube auch nicht das dies der Fischereiaufseher macht , sondern das zuständige Forstamt bzw der Förster der dort eingesetzt ist .
MfG
Die auch nicht. Seit wann können Hinz und Kunz, auch wenn sie auf diesem Pfad was zu sagen haben, entscheiden, was für mich zumutbar ist oder nicht. Das kann nur ich. Oder Herr Richter legen fest, dann habe ich mich zu fügen.
 
Die auch nicht. Seit wann können Hinz und Kunz, auch wenn sie auf diesem Pfad was zu sagen haben, entscheiden, was für mich zumutbar ist oder nicht. Das kann nur ich. Oder Herr Richter legen fest, dann habe ich mich zu fügen.

Hallo !
Und da dies ein Landesforst ist wird sich der Herr Richter auf das beziehen was das Landesforstamt sagt , bzw deren Anwälte . Denn ich denke mal wenn das Forstamt sagt die durchfahrt ist verboten , muß sich auch der Richter dieser aussage fügen . Und wenn du meinst der Förster oder das LFA können nicht bestimmen was für dich zumutbar ist oder nicht , denkst du dann das der Richter dies kann ?
Auch sollte man doch mal an die Natur denken , denn wenn erstmal einer mit seinem Auto durch den Wald fährt , fährt der nächste dann auch durch und dann noch einer , dann zwei und so weiter bis dann irgendwann 20 oder 30 Autos dort durchfahren . Und das kanns ja auch nicht sein .
Ihr regt euch drüber auf wenn andere Leute ihren Müll liegen lassen , aber mit dem Auto durch den Wald zu fahren ist ok , oder wie ??? Vorallem wo es heutzutage Hilfsmittel gibt , so das man seinen Kram nicht tragen muß .
MfG
 
Denn ich denke mal wenn das Forstamt sagt die durchfahrt ist verboten , muß sich auch der Richter dieser aussage fügen . Und wenn du meinst der Förster oder das LFA können nicht bestimmen was für dich zumutbar ist oder nicht , denkst du dann das der Richter dies kann
Du quirlst hier einiges durcheinander. Es geht darum, ob es trotz Waldfahrerlaubnis für den Landesforst am Grabower See zumutbar ist, zum See zu laufen. Und wie weit der Begriff zumutbar gedehnt werden kann, entscheidet trotzdem immer noch der Richter. Kein Anderer. Bitte das nächste Mal richtig lesen. Auch die, die dir ein "Danke" dafür gegeben haben.

Du hast natürlich Recht, wenn du meinst, dass Herr Förster was verbieten kann. Wenn ich aber der Meinung bin, ich müsse gegen seine Ansicht von Zumutbarkeit klagen und der Richter entscheidet in meinem Sinne, dann müssen der Förster und das LFA sich fügen. Oder Revision einlegen, bis nix mehr geht. So viel zu deiner Ansicht, was ein Richter entscheiden kann und was nicht.
Ein kleines Beispiel:
Ein 20jähriger will mit einer Spinnrute zum See. Spinnrute, Rucksack, Unterfangkescher. Das gleiche hat der 75jährige Oppa mit, der schon mit 12 an dem See angelte. Willst du einen Förster entscheiden lassen, was man Oppa an Lauferei durch den Wald zumuten kann und was nicht?
 
Also ich finde diese hitzige diskusion recht witzig:) . Ich geh da quch öfter angeln und ja wenn ich da mein bootskram auspacke würde ich auch lieber mit dem auto bis ans ufer. Abee, prinzipiell ist die eine hälfte des sees ohne Probleme erreichbar und zwar zu fuß. Es ist schon faszinierend was angler für weicheier sind nur weil sie mal 1000m laufen müssen. :)

Ach ja und soweit ich weiß ist das einfahrverbot schriftlich festgelegt in dieser satzung für das landschaftsschutzgebiet (ich glaube das war westbarnim). Somit ist er spruch von wegen zumutbar absut sinnlos, es sei denn man hat diese ominöse einfahrgenehmigung, welche meines wissens gar nicht mehr ausgestellt wird. Das liegt wohl daran, dass einige der werten anglerschaft das auto nicht entladen will, sonders es auch stehen lässt.
 
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was angler für weicheier sind nur weil sie mal 1000m laufen müssen. :)
Wir reden da noch mal drüber, wenn du 75 bist.
Ach ja und soweit ich weiß ist das einfahrverbot schriftlich festgelegt in dieser satzung für das landschaftsschutzgebiet (ich glaube das war westbarnim)
Ein Fakt, von dem bislang noch nicht gesprochen wurde, meine ich?
Somit ist er spruch von wegen zumutbar absut sinnlos
Es geht doch bei der Verwendung dieses Wortes nicht nur um den Grabower, (etwas, was auch dem FA noch nicht aufgefallen ist) sondern allgemein darum, dass damit Auslegungen an jedem See und zu jedem Sachverhalt nach Gutdünken möglich und somit Unklarheiten Streit vorprammiert sind. Und ich bestreite weiterhin, dass ein FA festlegen kann, was zumutbar ist und was nicht.
Ganz offensichtlich hast Du noch nie eine Gestattung gesehen. Auch in diesem Blatt, welches mitzuführen ist, ist alles explizit geregelt:
Ganz offensichtlich scheint du nicht zu wissen, dass auch Städte und Gemeinden für ihren Forst derartige Abzockscheine verkaufen.
 
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Du quirlst hier einiges durcheinander. Es geht darum, ob es trotz Waldfahrerlaubnis für den Landesforst am Grabower See zumutbar ist, zum See zu laufen. Und wie weit der Begriff zumutbar gedehnt werden kann, entscheidet trotzdem immer noch der Richter. Kein Anderer. Bitte das nächste Mal richtig lesen. Auch die, die dir ein "Danke" dafür gegeben haben.

Du hast natürlich Recht, wenn du meinst, dass Herr Förster was verbieten kann. Wenn ich aber der Meinung bin, ich müsse gegen seine Ansicht von Zumutbarkeit klagen und der Richter entscheidet in meinem Sinne, dann müssen der Förster und das LFA sich fügen. Oder Revision einlegen, bis nix mehr geht. So viel zu deiner Ansicht, was ein Richter entscheiden kann und was nicht.
Ein kleines Beispiel:
Ein 20jähriger will mit einer Spinnrute zum See. Spinnrute, Rucksack, Unterfangkescher. Das gleiche hat der 75jährige Oppa mit, der schon mit 12 an dem See angelte. Willst du einen Förster entscheiden lassen, was man Oppa an Lauferei durch den Wald zumuten kann und was nicht?


Hallo !

Punkt 1 : Man läuft doch mit der Spinnrute kilometer weit das Ufer lang um Fische zu fangen . Wenn man nicht mit einem Boot unterwegs ist .

Punkt 2 : Wenn du dagegen klagen willst ist das dein Problem , nur wirst du damit keine großen Chancen haben als Zivilperson gegen eine Amtsperson ( den Förster ) oder gegen ein Landes/Bundesamt ( Forstamt ) zu gewinnen .
Und denk doch bitte an den Verwaltungsakt und die Kosten die mit so einer Klage entstehen .

Punkt 3 : Wie hier schon andere geschrieben haben heißt eine Waldfahrgenehmigung zu besitzen nicht das du jetzt hier munter durch den Waldfahren darfst wenn dort durch ein entsprechendes Schild die einfahrt in den Wald verboten ist . Dann darfst du nur den Weg bis zum Verbotsschild fahren und gegebenenfalls Parken . Außerdem was solls bringen , wenn du mit dem Auto zum platz fährst , dein Gerät auslädst dann das Auto zurück auf einen Parkplatz bringst um dann diesen Weg doch zu laufen .

Punkt 4 : Zu deinem Beispiel : Natürlich kann der Förster dies entscheiden .
Denn in diesem Wald ist der Förster nun mal derjenige der das sagen hat .
Und wenn er sagt das niemand mit dem Auto einfahren darf , das sollte man sich daran halten . Und wie ich schon geschrieben hab , gibt es für den Opa ja auch Hilfsmittel um sein Gerät zum Wasser zu bringen . Und wenn Opa stundenlang im Supermarkt , der U-Bahn oder auf der Strasse rum stehen kann um zu quatschen dann kann er auch mal 1000 m bis zum Wasser laufen .

Punkt 5 : Und nocheinmal , du regst dich auf wenn Leute ihren Müll in den Wald schmeißen , wenn Angler ihre Wurmboxen , Maisdosen und anderes Zeug am Platz liegen lassen , da bist du Naturschützer . Du willst aber mit dem Auto durch den Wald fahren ??? Jetzt stell dir doch mal vor wenn heute ein Auto durchfährt , sind es morgen zwei , übermorgen vier , in einer woche zehn und so weiter wo bleibt denn da der Naturschutz ?

MfG




 
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Hihi da fällt mir ja noch was ein. Wenn ein förster oder wer auch immer ein waldstück pachtet wo ein weg (straße) durchführt, muss er noch nicht mal n schild aufstellen az
uf dem das einfahrverbot steht. Denn er ist pächter und ist somit auch inhaber des wegerechts. Und wenn er nicht will das man mit dem auto da durch fährt, dann sagt er einem das einfach und fertig. Daher ist es müßig über zumutbarkeit zu reden. Es ist im übrigen auch egal ob der angler 10 oder 100 ist. Ihr zerfleischt euch hier echt recht sinnlosen ******. Nehmt es hin wie es ist und gut.:)
 
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Wie Matze es sagt, es geht hier nicht um Wegrechte oder ähnliches. In Deutschland ist es ganz einfach verboten mit Kraftfahrzeugen auf Waldwegen zu fahren, ausnahmen gelten nur für Bewirtschaftung, Jagd und den Besitzer und die Leute denen dieser das gestattet. Da muss kein Verbotsschild stehen oder sonst was, das steht für jedes Bundesland im Detail in den jeweiligen Waldgesetzen. Die Ausnahmegenehmigungen für Angler in Brandenburg fallen dass sicher unter "Genehmigung durch den Besitzer"

§ 16
Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen

(1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

(2) Waldbesitzer dürfen über den in Absatz 1 genannten Umfang hinaus das Fahren mit Kraftfahrzeugen in ihrem Wald gestatten, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist und den Wald nicht gefährdet oder seine Funktionen beeinträchtigt. Die Gestattungen sind der unteren Forstbehörde auf Verlangen vorzulegen.

(3) Die untere Forstbehörde kann die Gestattungen nach Absatz 2 aus den genannten Gründen untersagen oder einschränken.
LWaldG von Brandenburg
 
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