hallo. eine wichtige frage,ein freund von mir hat für seinen sohn einen jugendfischereischein gelöst.er kommt aus zornheim bei mainz. da der kleine letztes jahr pausiert hatte meinte der sachbearbeiter angelscheine müssten lückenlos vergeben werden sonst ist die doppelte gebühr fällig . mein freund fragte was wäre wenn er fünf jahre nicht angeln ginge . die antwort dann wären bei neulösung des scheines die letzten fünf jahre nachzuentrichten. konkret sind dies knapp hundert euro. bei dieser nachricht wurde mir übel, aber wir wären nicht in deutschland wenn dies nicht so geregelt ist. weiss jemand ob dies so rechtlich in ordnung ist, oder hat der sachbearbeiter eigenmächtig entschieden. dies betrifft uns alle, daher wäre eine beantwortung schon wichtig. danke mfg. josef