Aal -  Nachtangeln auf Aal .. 2 Fragen...

Angelfan...

Petrijünger
hi ich habe 2 Fragen zum Thema Nachtangeln auf Aal...

1. Wie ziehe ich eigentlich einen oder mehrere Tauwürmer auf einen Haken auf? ich glaube ich mache das immer falsch.. ich mache einfach ein kleines Kneul auf den Haken aber das sieht sehr unnartürlich aus... wie macht ihr das? wer zeit hat könnte ja bitte ein foto machen ;)

2. Ist das Nachtangeln auf Aal eigentlich sicherer mit einem aufgezogenen Köderfisch oder mit einem durch den Rücken gestochenen Haken???

so das war es eigentlich schon...
danke im vorraus!!!
 
Ahoi,

1 ist reiner Aberglaube. Alles was der aal kann ist riechen- gucken hingegen eher schlecht, besonders schlau ist er auch nicht.

Mach Knoten, Knäule oder zieh den ersten Wurm aufs Vorfach (Ködernadel)- was wichtig ist ist dass die Hakenspitze frei ist. Rest ist in der Tat Banane.


2. Sicher? Kommt darauf an wo und wie Du angelst. Wenn ich mit der Pose fische positioniere ich den Haken knapp hinter der Rückenflosse so dass der Köfi ca 60° mit dem Kopf nach unten baumelt. Fische ich auf Grund zieh ich den KöFi so auf dass die Hakenspitze vorn aus dem Maul ragt.

Manchmal ziehe ich den Haken auch einfach horizontal (paralell zur Seitenlinie des KöFi) durch den Rücken und lege ihn bleilos auf Grund.


Ne Regel gibt es also nicht- wer fängt hat Recht ;).
 
Ahoi,

1 ist reiner Aberglaube. Alles was der aal kann ist riechen- gucken hingegen eher schlecht, besonders schlau ist er auch nicht.

Mach Knoten, Knäule oder zieh den ersten Wurm aufs Vorfach (Ködernadel)- was wichtig ist ist dass die Hakenspitze frei ist. Rest ist in der Tat Banane.


2. Sicher? Kommt darauf an wo und wie Du angelst. Wenn ich mit der Pose fische positioniere ich den Haken knapp hinter der Rückenflosse so dass der Köfi ca 60° mit dem Kopf nach unten baumelt. Fische ich auf Grund zieh ich den KöFi so auf dass die Hakenspitze vorn aus dem Maul ragt.

Manchmal ziehe ich den Haken auch einfach horizontal (paralell zur Seitenlinie des KöFi) durch den Rücken und lege ihn bleilos auf Grund.


Ne Regel gibt es also nicht- wer fängt hat Recht ;).



besser kann man es nicht erklären, aber...........

denke daran, auch wenn du jetzt auf AAL angelst, mit ( totem
Köderfisch, Blinker, Wobbler usw ) darfst du z.Z. nicht fischen.

Die Schonzeiten sind zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber so z.B. in Rh.-pfalz, Saarland usw dauert die Schonzeit bis 31.05.j.J:) Erst danach dürfen wir hier wieder mit Köderfisch usw angeln.

Also beim Wurm bleiben...

Gruß Juergen
 
Zuletzt bearbeitet:
denke daran, auch wenn du jetzt auf AAL angelst, mit ( totem
Köderfisch, Blinker, Wobbler usw ) darfst du z.Z. nicht fischen.

Also beim Wurm bleiben...

Gruß Juergen

Weshalb denn das nicht Jürgen?
 
Außerdem.....wer angelt mit Blinker und Wobbler auf Aal?[/quote]


Die Anfrage kommt vom 18055 Rostock,Mecklenburg-Vorpommern
lt.Fischgereigesetz beträgt die Schonzeit hier für
Hecht bis 30.04.
Zander 31.05. u.
Wels bis 30.06.

Das man in dieser Zeit nicht mit Ködefisch angeln sollte, versteht sich doch von allein.
Das zusätzlich wie z.B. in Rheinl.-Pfalz auch in dieser Zeit das Blinkern,Wobblern usw verboten ist, ist auch verständlich.

Und genau das wollte ich damit aussagen,
jeder verstehts außer wieder mal DIR, SCHWEYER
 
geht denn der Aal jetzt schon? oder ist es noch hier in MV zu kalt? aber es soll ja jetzt wärmer werden... ich glaube das mit dem aal auf wobbler ;) das ist anglerlatein :D also meint ihr das wenn man nun auf grund angelt ist es besser mit ködernadel und mit der geschichte im rücken mehr im freiwasser usw.???
 
geht denn der Aal jetzt schon? oder ist es noch hier in MV zu kalt? aber es soll ja jetzt wärmer werden... ich glaube das mit dem aal auf wobbler ;) das ist anglerlatein :D also meint ihr das wenn man nun auf grund angelt ist es besser mit ködernadel und mit der geschichte im rücken mehr im freiwasser usw.???
Der Aal geht schon,flach angeln,ein halber Meter Wassertiefe reicht.Angle dort wo die Weissfische jetzt laichen.
 
jeder verstehts außer wieder mal DIR, SCHWEYER

Doch.....der Schweyer verstehts schon.

Nur.....dass der Aalfang mit Köderfisch während der sonstigen Raubfischschonzeit grundsätzlich verboten ist, ist schlicht und ergreifend falsch. Wie gesagt, es kann gewässerspezifisch und auch länderspezifisch geregelt sein, man kann es nur nicht verallgemeinern.
Da nützt auch Dein nachträgliches editieren nichts :)
 
Moin,vielleicht kann ich helfen.Man kann hier mit Köderfisch auf Aal angeln,es ist hier nur in der Schonzeit verboten mit Kunstködern zu angeln.Kunstköderverbot bis zum 1 Mai.Grüße Micha.
 
Moin,vielleicht kann ich helfen.Man kann hier mit Köderfisch auf Aal angeln,es ist hier nur in der Schonzeit verboten mit Kunstködern zu angeln.Kunstköderverbot bis zum 1 Mai.Grüße Micha.

Hallo Micha,
Sehr verwirrend bei Euch...
Der Zander hat doch wie bei uns Schonzeit bis 31.05,
Wieso kann man da schon ab 1.Mai mit Kunstkoder angeln?
Oder jetzt schon mit Koderfisch...
Dann brauch man auch keine Schonzeiten...oder
 
Bei uns (Brandenburg) kannst und darfst du das ganze Jahr über mit Kunstködern, als auch mit totem Köderfisch angeln. Ganz unabhängig von den Schonzeiten. Musst halt soweit es geht selektiv angeln.
Ich würde aber z.B. jetzt in der Zanderschonzeit nicht mit Köderfisch auf Aal angeln...die Chance nen Laichzander vom Nest zu pflücken ist einfach zu groß.
 
Bei uns (Brandenburg) kannst und darfst du das ganze Jahr über mit Kunstködern, als auch mit totem Köderfisch angeln. Ganz unabhängig von den Schonzeiten.

Dem ist definitiv nicht so.
In der Raubfischschonzeit gibt es eine klare Regelung die besagt, dass die Verwendung der Raubfischrute + Kunstköder + Tierische Köder in besagter Zeit nicht zulässig ist. :nein

Kann bei privaten Gewässern ander sein, ist aber nicht auf ganz Brandenburg anwendbar.

Gruß Henry
 
Dem ist definitiv nicht so.
In der Raubfischschonzeit gibt es eine klare Regelung die besagt, dass die Verwendung der Raubfischrute + Kunstköder + Tierische Köder in besagter Zeit nicht zulässig ist. :nein

Kann bei privaten Gewässern ander sein, ist aber nicht auf ganz Brandenburg anwendbar.

Gruß Henry


Ja, das war mal so. Nach neueren Aussagen bestehen die Verwendungsverbote nicht mehr. In einer neueren Gewässerordnung war davon nichts zu finden, in den alten steht es noch drin.

http://www.lav-bdg.de/de/gewaesserordnung/
 
Dem ist definitiv nicht so.
In der Raubfischschonzeit gibt es eine klare Regelung die besagt, dass die Verwendung der Raubfischrute + Kunstköder + Tierische Köder in besagter Zeit nicht zulässig ist. :nein

Kann bei privaten Gewässern ander sein, ist aber nicht auf ganz Brandenburg anwendbar.

Gruß Henry

Dass diese Regelung Sinn macht steht außer Frage, sei nun aber mal dahingestellt.

Wo steht das geschrieben?
Ich hab die Fischereiverordnungen von Brandenburg und BaWü mal etwas durchgepflügt, konnte aber derartiges nicht finden.

Wir können doch den Kollegen nichts von Verboten erzählen, wenn es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.

Gruß Thomas
 
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