Fischereischein -  Fischereischein / Gültigkeit

MRANIG6

Petrijünger
Hallo

Ja wie Ihr sehen könnt bin ich noch recht neu hier im Forum aber auch im Fischen, darum möchte ich mir hier im Forum Hilfe und Ratschläge holen.
Ich bin über alles Hilfreiche und Tips was das Fischen angeht Dankbar. Zunächst habe ich vor den Fischereischei zu machen, und hoffe doch ich schaffe die Fischereiprüfung erfolgreich zu bestehen.

Dazu habe eine frage, vieleicht könnt Ihr mir da helfen, es geht dabei um den Erwerb des Fischereischeins im Land Brandenburg, ich habe gelesen das dieser eine Gültigkeit von 1-/5 jahren hat, und mit einer Gebühr von 37€-/65€ Erteilungsgebühr-/Fischereiabgabe hat, wie ist das gemeint?verfällt dieser dann oder muß die Gebühr nur immer wieder neu Bezahlen, da ich weiß das dieser in Mecklenburg Vorpommern zB, Lebenslang Gültigkeit hat, und ich da auch die Fischereiabgabe bzw. die Angelerlaubniss bezahle, oder wie ist es zu verstehen?
Grund meiner Frage ist, da ich auch in Mecklenburg -Vorpommern Fischen möchte. Wenn ich richtig liege, dann ist es zwar egal wo ich die Prüfung ablege, sie muß dem des anderen Bundeslandes nur ähnlich sein, ist das richtig?


Würde mich über Antwort freuen, Gruß Zelly
 
Deinen Fischereischein bekommst Du Wohnortbezogen von der zuständigen Behörde ausgestellt. Wenn Du nicht in MV gemeldet bist, kannst Du dort normalerweise auch keinen Schein machen, sehrwohl aber mit dem Brandenburgischen dort angeln.
In Brandenburg gibt es allerdings soweit ich weiß noch einen prüfungsfreien Friedfischschein. Ob der in anderen Bundesländern akzeptiert wird, kann ich Dir nicht sicher sagen. Ich gehe aber davon aus, dass er nur in BB gültig ist, da es in anderen Bundesländern keinen vergleichbaren Schein gibt.
 
In Brandenburg gibt es allerdings soweit ich weiß noch einen prüfungsfreien Friedfischschein. Ob der in anderen Bundesländern akzeptiert wird, kann ich Dir nicht sicher sagen. Ich gehe aber davon aus, dass er nur in BB gültig ist,

Richtig !!!
Der so oft erwähnte und heiss diskutierte Friedfischschein gilt nur in Brandenburg. Er ist nicht gleichzusetzen mit einem Fischereischein A, d.h. mit dem Friedfischschein kann ich mir auch keine Angelberechtigung für Gewässer in anderen Bundesländern kaufen.
Mit dem Brandenburger Friedfischschein darf ich also nur in Brandenburg angeln, nach dem ich mir für das zu beangelnde Gewässer eine Angelberechtigung / Angelkarte gekauft habe. Weiterhin gilt die Einschränkung, dass ich mit diesem Schein nur auf Friedfische (daher auch der Name "Friedfischschein") angeln darf. Ansonsten könnte es teuer werden bzw. den Verlust der Angelausrüstung bedeuten.

Gruß

Detlef
 
Fischereischeins im Land Brandenburg, ich habe gelesen das dieser eine Gültigkeit von 1-/5 jahren hat, und mit einer Gebühr von 37€-/65€ Erteilungsgebühr-/Fischereiabgabe hat, wie ist das gemeint?verfällt dieser dann oder muß die Gebühr nur immer wieder neu Bezahlen Grund meiner Frage ist, da ich auch in Mecklenburg -Vorpommern Fischen möchte. Wenn ich richtig liege, dann ist es zwar egal wo ich die Prüfung ablege, sie muß dem des anderen Bundeslandes nur ähnlich sein, ist das richtig?


Würde mich über Antwort freuen, Gruß Zelly
[/LEFT]

Ist ein Fischereischein in seiner Gültigkeit zeitlich begrenzt, muß dieser zum Ablauf der Gültigkeit verlängert werden (bei der zuständigen Fischereibehörde). Dazu ist dann auch die entsprechende Fischereiabgabe zu entrichten. In Berlin ist jedes Jahr eine Fischereiabgabe in Höhe von derzeit 21Euro fällig. Hinzu kommt natürlich der jährlich zu erwerbende Fischereierlaubnisvertrag, ohne den ich nicht angeln darf.

Mit einem gültigen Fischereischein A aus Brandenburg bist Du berechtigt in Meck-Pomm eine Angelerlaubnis zu erwerben. Da gibt es also keinerlei Probleme.

Gruß

Detlef
 
Ist ein Fischereischein in seiner Gültigkeit zeitlich begrenzt, muß dieser zum Ablauf der Gültigkeit verlängert werden (bei der zuständigen Fischereibehörde). Dazu ist dann auch die entsprechende Fischereiabgabe zu entrichten. In Berlin ist jedes Jahr eine Fischereiabgabe in Höhe von derzeit 21Euro fällig. Hinzu kommt natürlich der jährlich zu erwerbende Fischereierlaubnisvertrag, ohne den ich nicht angeln darf.

Mit einem gültigen Fischereischein A aus Brandenburg bist Du berechtigt in Meck-Pomm eine Angelerlaubnis zu erwerben. Da gibt es also keinerlei Probleme.

Gruß

Detlef
Danke für die schnelle Aufklärung, Also werde ich den Fischereischein "A" jetzt in Angriff nehmen, Da ich hier Wohnhaft bin (Potsdam)
somit würde ich dann Berechtigt Fried/Raubfisch im Land Brandenburg zu angeln, Richtig? (Mit Angelberechtigungskarte des jeweiligen Gewässers) Kann aber auch eine Angelkarte mit diesem hier erworbenden Fischereischein für die jeweiligen gewässer in Meck-Pom bekommen.
Der Fischereischein ist dann 1/ 5Jahre Gültig je nach Freigabe die ich wähle. Und Verlängert sich dann wenn ich erneut diesen Beitrag Zahle um zu Angeln. füe einen weitern Zeitraum.
Der Fischereischein den ich über die Abzulegende Prüfung erwerbe verliert jedoch nicht seine Gültigkeit?, und muß Ihn nicht nach dem Zeitraum neu Beantragen,bzw durch eine Prüfung abgelegt werden, oder?

Gruß
 
Deinen Fischereischein bekommst Du Wohnortbezogen von der zuständigen Behörde ausgestellt. Wenn Du nicht in MV gemeldet bist, kannst Du dort normalerweise auch keinen Schein machen, sehrwohl aber mit dem Brandenburgischen dort angeln.

Hallo Steffen !
Du hast hier auf einen wichtigen Punkt hingewiesen - den Wohnort, denn da gibt es Einschränkungen, die man unbedingt beachten sollte.
Der Fischereischein muß immer in dem Bundesland ausgestellt sein, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe. Ziehe ich in ein anderes Bundesland, muß ich den Fischereischein umtauschen bzw. umschreiben lassen.
Dazu ein Beispiel:
Ein Angler hat seinen Hauptwohnsitz in Berlin, den Fischereischein hat er in Brandenburg gemacht. Mit diesem Fischereischein ist der Angler nicht berechtigt in Berlin eine Angelkarte zu erwerben !!! Er darf also nur in Brandenburg angeln gehen mit einem Brandenburger Fischereierlaubnisvertrag.

Also, bevor es Probleme gibt, die nicht sein müssen, achtet darauf, dass der Fischereischein in dem Bundesland ausgestellt ist, in dem Ihr den Hauptwohnsitz habt.


Gruß

Detlef
 
Hallo Steffen !
Du hast hier auf einen wichtigen Punkt hingewiesen - den Wohnort, denn da gibt es Einschränkungen, die man unbedingt beachten sollte.
Der Fischereischein muß immer in dem Bundesland ausgestellt sein, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe. Ziehe ich in ein anderes Bundesland, muß ich den Fischereischein umtauschen bzw. umschreiben lassen.
Dazu ein Beispiel:
Ein Angler hat seinen Hauptwohnsitz in Berlin, den Fischereischein hat er in Brandenburg gemacht. Mit diesem Fischereischein ist der Angler nicht berechtigt in Berlin eine Angelkarte zu erwerben !!! Er darf also nur in Brandenburg angeln gehen mit einem Brandenburger Fischereierlaubnisvertrag.

Also, bevor es Probleme gibt, die nicht sein müssen, achtet darauf, dass der Fischereischein in dem Bundesland ausgestellt ist, in dem Ihr den Hauptwohnsitz habt.


Gruß

Detlef
Hallo,

Ein Angler hat seinen Hauptwohnsitz in Berlin, den Fischereischein hat er in Brandenburg gemacht. Mit diesem Fischereischein ist der Angler nicht berechtigt in Berlin eine Angelkarte zu erwerben !!! Er darf also nur in Brandenburg angeln gehen mit einem Brandenburger Fischereierlaubnisvertrag.

das verstehe ich jetzt nicht,.... wenn das so ist müsste dieser erst seinen Schein auf Berlin umschreiben lassen um eine Berechtigung im Land Brandenburg oder woanders zu bebekommen.

ich darf doch aber mit einem Fischereischein den ich Hauptwohnsitzlich hier in Brandenburg mache( Potsdam) auch Angelberechtigungen in anderen Bundesländer( Meck-Pom) für die jeweiligen Gewässer erwerben. Ziehe ich um muß ich Ihn Umschreiben lassen kann dann aber wiederum hier Angelberechtigungen erwerben,...

Entschuldigt meine Nachfragen aber mir ist es wichtig dies zu wissen,...

Gruß
 
Hallo,

Ein Angler hat seinen Hauptwohnsitz in Berlin, den Fischereischein hat er in Brandenburg gemacht. Mit diesem Fischereischein ist der Angler nicht berechtigt in Berlin eine Angelkarte zu erwerben !!! Er darf also nur in Brandenburg angeln gehen mit einem Brandenburger Fischereierlaubnisvertrag.

das verstehe ich jetzt nicht,.... wenn das so ist müsste dieser erst seinen Schein auf Berlin umschreiben lassen um eine Berechtigung im Land Brandenburg oder woanders zu bebekommen.

ich darf doch aber mit einem Fischereischein den ich Hauptwohnsitzlich hier in Brandenburg mache( Potsdam) auch Angelberechtigungen in anderen Bundesländer( Meck-Pom) für die jeweiligen Gewässer erwerben. Ziehe ich um muß ich Ihn Umschreiben lassen kann dann aber wiederum hier Angelberechtigungen erwerben,...

Entschuldigt meine Nachfragen aber mir ist es wichtig dies zu wissen,...

Gruß

Zugegeben ist die Sache etwas verwirrend, aber in meinem Beispiel habe ich dargelegt, dass ein Angler, der seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, seinen Fischereischein in Brandenburg erworben hat, also auch einen Brandenburger Fischereischein hat, nur in Brandenburg angeln darf.
Wird der Brandenburger Fischereischein umgetauscht in einen Berliner Fischereischein, darf er auch in Berlin, MV, Brandenburg usw. angeln.

Daher ist es wichtig, dass der Fischereischein immer von der Behörde des Bundeslandes ausgestellt ist, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe, dann gibt es auch keine Probleme beim Erwerb von Fischereierlaubnisverträgen in anderen Bundesländern.

In Deinem Fall wäre es so - Hauptwohnsitz in Potsdam (also Land Brandenburg), Brandenburger Fischereischein - alles prima und keine Probleme.

Gruß

Detlef
 
Zugegeben ist die Sache etwas verwirrend, aber in meinem Beispiel habe ich dargelegt, dass ein Angler, der seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, seinen Fischereischein in Brandenburg erworben hat, also auch einen Brandenburger Fischereischein hat, nur in Brandenburg angeln darf.
Wird der Brandenburger Fischereischein umgetauscht in einen Berliner Fischereischein, darf er auch in Berlin, MV, Brandenburg usw. angeln.

Daher ist es wichtig, dass der Fischereischein immer von der Behörde des Bundeslandes ausgestellt ist, in dem ich meinen Hauptwohnsitz habe, dann gibt es auch keine Probleme beim Erwerb von Fischereierlaubnisverträgen in anderen Bundesländern.

In Deinem Fall wäre es so - Hauptwohnsitz in Potsdam (also Land Brandenburg), Brandenburger Fischereischein - alles prima und keine Probleme.

Gruß

Detlef
Danke Dir,
ja die Bürokratie!!!sehr Verwirrend, aber gut wenn mann schon im Vorfeld fragen klären kann,....
Gruß
 
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