Wie heißt es so schön: "Fisch&Fang Abonnenten wissen mehr!" gelle?
;-)
Ich habe in der Ausgabe 8/2015 einen Karpfenfilm mit Kumpel Bernd veröffentlich, wo wir in einem deutschen Gewässer - einem Hafen - angeln. Einen großen Fisch setzen wir am Ende vor laufender Kamera zurück. Das Ganze sogar im Auftrag des Angelsportvereins Leer. Zitat: "Zeigt ruhig mal, dass es bei uns erwünscht ist, große oder laichschwere Fische zurückzusetzen, weil die wichtig für den Bestand sind!" Das ewige Gejammer "darf man das denn in Deutschland" entbehrt jeder Grundlage, und die Fisch&Fang hat darüber auch schon wiederholt berichtet! Zudem das unsere holländischen Nachbarn auch schwer verunsichert, wenn wir behaupten: Alles muss getötet werden! Muss es nicht. Dies Gerücht kursiert nämlich in ganz Holland.
Catch&Release ist nicht PER SE verboten in Deutschland. Verboten ist es angeln zu gehen mit dem Vorsatz: "Ich schmeiß eh alles wieder rein!" - Verboten ist NICHT einen Fisch zurückzusetzen, der nicht der Zielfisch ist (z.B. Brassen beim Aalansitz) oder einen Fisch der zu klein ist (unter Mindestmaß!) oder zu kapital oder laichschwer ist, und darum wichtig für den Bestand.
Jetzt werden sicher einige einwenden: Aber unser VEREIN (zu unterscheiden vom Gesetzgeber!) schreibt es vor alle maßigen Fische zu entnehmen. Dann handelt nach meiner Überzeugung, und nach Rücksprache mit Anwälten, dieser Verein gegen den Tierschutzgedanken. Nach dem Tierschutzgesetz ist nämlich im ZWEIFEL dem Leben der Vorzug zu geben. Und wenn ein Verein dem Aalangler vorschreibt alle Brassen zu töten, sollte er mal über seine fragwürdige Intention nachdenken, die oft nur der Faulheit entspringt, sich mit der nicht ganz einfachen Gesetzeslage auseinanderzusetzen. Und noch ein Schlusssatz: Noch kein Angler wurde in Deutschland verurteilt, weil er einen Fisch zurücksetzte. Zu Urteilen kam es nur, wenn Fische zu lange aus dem Wasser gehalten und übermäßig lange fotografiert wurden.