Landesfischereigesetze -  Petitionen zur Einführung eines Zwischenmaßes gestartet

...andreas.b...

in dubio pro lucio
Gutachter-Kollegium
Moin,

in drei Bundesländern wurden Petitionen zur Einführung eines Zwischenmaßes gestartet. Bitte unterstützt diese!!!

In Niedersachsen:
https://www.openpetition.de/petitio...ersachsen-aenderung-der-bifo-und-fischereiges

In Nordrhein-Westfalen:
https://secure.avaaz.org/de/petitio..._fuer_Sportangler_in_NordrheinWestfalen/?copy

In Sachsen-Anhalt:
https://www.openpetition.de/petitio...nahmemasse-fuer-sportangler-in-sachsen-anhalt


Es ist zwar noch nicht der Weg zum mündigen, selbstentscheidenden Angler, aber immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung (große Fische genauso unter Schutz zu nehmen wie kleine).
 
Es ist zwar noch nicht der Weg zum mündigen, selbstentscheidenden Angler, aber immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung (große Fische genauso unter Schutz zu nehmen wie kleine).

Das sehe ich leider nicht so. Auch kann ich es nicht nachvollziehen oder bestätigen, weshalb kapitale Fische an Speisequalität nachlassen sollten!? Außerdem wird hiermit (C & R) gerade das Trophäenfischen forciert!

Ich kann nur die Anhebung der Mindestmaße begrüßen. Beim Hecht und Zander würde ich sogar auf 60cm gehen!

Eine weitere pauschale gesetzliche Bevormundung, solche Fische ab 90 cm zu releasen kann ich nicht begrüßen.

Ergo: Ich werde mich nicht an dieser Petition beteiligen.

Mit freundl. Gruß!
 
Danke für die Links! Aber ich frage mich was hat die Initiatoren in Niedersachsen geritten mit der Qualität von kapitalen Fischen als Speisefische zu argumentieren. Nach dem Motto: weil mir ein kapitaler Hecht nicht schmeckt darfst du ihn nicht abschlagen. Falls das noch möglich ist sollten die Jungs den Petitionstext schleunigst ändern. Im Fußball nennt man so was ein Eigentor.
Aber im Prinzip haben diese Petitionen meine Unterstützung weil mir die Pro-Argumente eher einleuchten und plausibler erscheinen als die Contra-Argumente
 
Mal ehrlich ...die Sache hat einen faden Beigeschmack.Pauschal alle großen Fische unter Schutz zu stellen, ist mit Sicherheit nicht richtig.Vor allem denke ich da an Arten, die in vielen Gewässern gar nicht heimisch sind.Zum Beispiel an Karpfen oder Welse, die nur eingesetzt wurden um die Anglerschaft zu bespaßen.

Ich stelle mir nur mal vor, das Welse ab einer gewissen Größe nicht mehr entnommen werden,Tiere die dann keine natürlichen Feinde mehr haben ...

Das kann einfach nicht gut sein.
 
Mal ehrlich ...die Sache hat einen faden Beigeschmack.Pauschal alle großen Fische unter Schutz zu stellen, ist mit Sicherheit nicht richtig.Vor allem denke ich da an Arten, die in vielen Gewässern gar nicht heimisch sind.Zum Beispiel an Karpfen oder Welse, die nur eingesetzt wurden um die Anglerschaft zu bespaßen.

Ich stelle mir nur mal vor, das Welse ab einer gewissen Größe nicht mehr entnommen werden,Tiere die dann keine natürlichen Feinde mehr haben ...

Das kann einfach nicht gut sein.

Schon klar ,dass nicht alle Arten gemeint sein können. Deshalb ja auch der Hinweis auf die Absprache mit dem Humboldt-Institut.Gruß
 
Sorry Jungs, für mich persönlich ein Witz oder habe ich da etwas überlesen.

Für Verbandseigene Gewässer eindeutig ein ja.

Für Koppelgewässer, Verbandsvertragsgewässer oder Produktiongewässer - jute Nacht Marie wie der Berliner sagen würde.

Mit meiner Einsicht, dass etwas gemacht werden muss für unser Fische finanziere ich die Ortsansässigen Fischer???

Währe ich Berufsfischer, ich würde die Pedition sofort unterschreiben.

Meine Unterschrift gibt es nur, wenn dies auch für die Berufsfischer gilt.

Gruß Henry
 
Ich bin gegen die Einführung von Zwischenmaßen und werde selbstverständlich nicht unterzeichnen.

Sicher kann es Gewässer mit speziellen Bedingungen geben, wo ein Zwischenmaß für einzelne Arten sinnvoll sein könnte. Das sollten dann Fachleute feststellen. In aller Regel werden Zwischenmaße aber gerade von Leuten gefordert, die den biologischen Sinn nicht mal ansatzweise beurteilen können, denen es nur darum geht, allen normalen Anglern C&R-Praktiken aufzuzwingen, um selbst möglichst große Fische zu fangen.

Bezeichnend ist im Petitionsblog Sachsen-Anhalt die Aussage, der Begriff 'Trophäenfische' sei gelöscht worden, weil das Argumentationsprobleme bringen könnte. Statt dessen sei die neue Begründung, dass die Gene großer Fische erhalten werden müssten. Lieber Himmel!
 
Ich unterzeichne dies auch keinesfalls, als wenn unsere geliebte Passion nicht schon genug Gesetze, Regeln oder Verbote hätte und dadurch zum Teil sehr eingeschränkt wird, bzw der Angler keine freie Entscheidung treffen kann, also entmündigt wird, mal wieder.

Hoffentlich kommt bald wieder das Schonzeitende, damit man Angeln kann, dann kommen manche Leute nicht auf Regulierungswut und komische Ideen.

Auf freiwilliger Basis habe ich da kein Problem damit.

Das nächste wäre, daß dieses Gesetz gegen einige andere bereits bestehende verstößt, nicht nur gegen ein Bundesgesetz, sondern auch gegen diverse Ländergesetze.

Eine Petition gegen ein generelles oder eingeschränktes C&R-Verbot ( also eine Aufhebung eines generellen Verbotes)auf deutschlandweiter Ebene wäre da sinnvoller, meine Meinung!
 
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Meine Unterschrift gibt es nur, wenn dies auch für die Berufsfischer gilt.
Gruß Henry
Einfach mal mit den Petitionsstartern reden, damit die Petition dahingehend geändert wird, dass eine Bindung der Berufsfischer an dieses Entnahmegrenze in der Petition mit gefordert wird.

Ich verstehe nicht ganz, wieso man derartiges nicht unterzeichnen kann. Zumal renomierte Wissenschaftler, wie Prof. R. Arlinghaus, der doch beim Thema Schmerz & Fisch hier vollste Zustimmung bekam, bei diesem Thema schlichtweg ignoriert werden. Sein Statement dazu kann man auf der Webseite des DAFV nachlesen.
Sich einfach hinzustellen und zu sagen, da wollen ein paar C&R Jünger ihr Tun gesetzlich absegnen lassen, halte ich für zu wenig. Ihr werdet sehen, wenn diese Petitionen nicht durchgehen, wird C&R nicht einfach von den Gewässern verschwinden. Sie machen es einfach weiter. Auch hat das Ganze nix mit Regulierungswut zu tun, sondern soll dem Schutz von Fischen dienen. Wenn man euch das Beangeln von bestimmten Fischarten für längere Zeit zu deren Schutz verbietet, meckert ihr ja auch nicht rum. Sondern akzeptiert es, weil es dem Fisch und dem Bestand dient.
Das nächste wäre, daß dieses Gesetz gegen einige andere verstößt, nicht nur gegen ein Bundesgesetz, sondern auch gegen diverse Ländergesetze.
Welches Gesetz verstößt gegen welches Gesetz? o_O
 
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Welches Gesetz verstößt gegen welches Gesetz? o_O

Streng mal deine Birne an, dann kommst du evtl von selbst drauf!

Bei einem solchen Gesetzesentwurf ecken mehrere schon bestehende Gesetze aneinander.

Nicht immer nur vom Teller bis zum Rand denken, darüberhinaus wäre manchmal schon von Vorteil!

Desweiteren ein Gesetz, das auf alle Gewässer gleich ausgelegt wird, kann niemals funktionieren, berücksichtigt man alle Aspekte mal, das eine verkraftet solche Maßnahmen, das andere geht daran zu Grunde.
 
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Guten Abend!
In der bestehenden Form werde ich das ebenfalls nicht unterzeichnen.
1. bin ich FM Henrys Meinung, daß, wenn überhaupt, so etwas für alle gelten muß, also auch für die Berufsfischer.
2. ist mir das Ganze nicht differenziert genug. Für eine große Talsperre kann, ich betone: kann es sinnvoll sein. Für ein kleines Gewässer ist es ganz sicher falsch. Gerade in kleinen Gewässern (da spreche ich aus Erfahrung) kann der Fraßdruck, der z. B. durch große Karpfen entsteht, die kleineren Fischarten sehr belasten, was bis zur völligen Vernichtung bestimmter Arten gehen kann. Auch das weiß ich leider aus Erfahrung.
Last but not least: so etwas kann man nicht ganz allgemein zum Gesetz machen. Bevor man eine solche Maßnahme für ein Gewässer beschließt, muß unbedingt ein Fachmann, sprich: ein Fischereibiologe, zu Rate gezogen werden.
Allein schon, weil kaum ein Vereinsvorstand über genügend fischereibiologisches Wissen verfügt. Eine Maßnahme wie die geforderte kann also nur von Fall zu Fall und nur mit fachmännischer Beratung durchgeführt werden. Das schließt eine entsprechende Gesetzesänderung von vornherein aus!!!
Gruß
Eberhard
 
...Ich verstehe nicht ganz, wieso man derartiges nicht unterzeichnen kann. Zumal renomierte Wissenschaftler, wie Prof. R. Arlinghaus, der doch beim Thema Schmerz & Fisch hier vollste Zustimmung bekam, bei diesem Thema schlichtweg ignoriert werden. ...

Sich einfach hinzustellen und zu sagen, da wollen ein paar C&R Jünger ihr Tun gesetzlich absegnen lassen, halte ich für zu wenig.

Weshalb sollte man diese Petition unterzeichnen, auch wenn man die Studie des Prof. R. Arlinghaus gelesen und verstanden hat? Das sind zwei paar Schuhe, scheinbar für dich nicht. Diese Studie besagt, dass von der Regel abgekehrt werden solle, grundsätzlich kapitale Fische zu entnehmen und auch diese geschont werden sollen. Es geht im Konsens um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jung-, Erwachsenen- und Alttieren aus ökologischer Sicht. Ein Bestand aus lauter Jungtieren wirke sich nicht nur negativ auf die Reproduktionsleistung aus, sondern auf das ganze Nahrungsnetz und das Ökosystem. Diese Studie ist eine Empfehlung unter Berücksichtigung der jeweiligen ökologischen Verhältnisse eines Gewässers!

Diese Studie soll jetzt also als Grundlage für eine Petition herangezogen werden, um generell ein Releas-Gebot für Hecht und Zander über 90cm zu verordnen?! Welch grober Unfug, kann ich dazu nur sagen!

Man kann ja dadurch ein wirkliches Schonen kapitaler Fische überhaupt nicht erwirken. Auch ein Kapitaler wird (wie auch ein Untermaßiger) auf einen Köder mit entsprechenden Drillingen gehen, das läßt sich wohl nur durch Totalverbot verhindern! Das heißt, dass immer ein Teil der Kapitalen dadurch so schwer verletzt wird, dass er entweder abgeschlagen werden muß oder nach dem Releasen verludert. Einen "Wunschhecht" mit "Wunschmaßen zwischen 50 bis 90cm" zu fangen ohne dass ein "Außermaßfisch" anbeißt ist utopisch! Mit dieser Regulation werden die Angler, die nicht dem C&R-Wahn verfallen sind, automatisch per Gesetz zum Releasen verdonnert und geraten somit ebenfalls in den Konflikt mit dem Tierschutzgesetz! Ich gehöre nicht dazu, auch wenn ich die Logik der Studie des Arlinghaus nachvollziehen kann, gehe ich nach wie vor mit dem Vorsatz ans Wasser, einen maßigen bis kapitalen Hecht zu fangen und zu verwerten zumal ich mir dessen bewußt bin, dass in diesem Gewässer mehrere Hechte mit einem Maß von über 90 cm vorkommen!
(Mich hindert einzig und allein die Vorgabe des Angelkartenausstellers!)

Diese "Argumentation", man würde somit das Trophäenangeln verhindern ist absurd! Es ist genau der Persilschein für die Klientel, nun endlich einen per Gesetz abgesegneten Vorwand für die Jagd auf Kapitale mit mehrfachem Releasen nach dem Trophäenfoto vorzuweisen! Bisher kam man nur mit der Parole: "die Großen schmecken eh nicht!", fangen ja, mitnehmen bloß nicht! Nun kann man sich auf ein Höchstmaß zur Schonung berufen! Wo bitte wird der ach so wertvolle Groß-Laicher geschont?


...Ihr werdet sehen, wenn diese Petitionen nicht durchgehen, wird C&R nicht einfach von den Gewässern verschwinden. Sie machen es einfach weiter.


Ich habe nirgends gesagt, dass ich generell gegen ein C&R bin, wie auch die meisten hier, die diese Petition nicht unterschreiben! Was jeder davon hält, hat ja nun jeder hier mehr als ausgiebig im entsprechenden C&R-Thread geäußert.


...Auch hat das Ganze nix mit Regulierungswut zu tun, sondern soll dem Schutz von Fischen dienen. Wenn man euch das Beangeln von bestimmten Fischarten für längere Zeit zu deren Schutz verbietet, meckert ihr ja auch nicht rum. Sondern akzeptiert es, weil es dem Fisch und dem Bestand dient.

Das Ganze hat etwas mit weiterer Bevormundung und somit auch mit Regulierungswut zu tun, denn deren Begründung ist Augenwischerei, man beruft sich auf eine Studie die man nur einseitig auslegt und das Fazit, jeden kapitalen Fisch nun "schützen" zu müssen, nun per Gesetz für allgemeingültig erklären will! Das Verbot des Beangelns bestimmter Fischarten für einen bestimmten Zeitraum ist immer entweder an ein bestimmtes Gewässer gebunden oder mit dem Artenschutz (rote Liste) begründet und nachvollziehbar. Mit der Logik der Forderung in dieser Petition hat das wohl nichts zu tun!

Was soll dann als nächste Regulierung kommen? Großhechte ab 1,25m sind nach neuster Studie zu entnehmen, da ihr Laich zu ranzig ist? Oder wird nach Gewichtsangabe entschieden?! :shock

P.S.

Ehrlich, diese C&R Hardcore-Romantiker unter uns mißfallen mir immer mehr und sorgen für eine immer größere Ablehnung seitens der nichtangelnden Bevölkerung. Das mußte mal raus.... :grins
 
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Das Ganze hat etwas mit weiterer Bevormundung und somit auch mit Regulierungswut zu tun, denn deren Begründung ist Augenwischerei, man beruft sich auf eine Studie die man nur einseitig auslegt und das Fazit, jeden kapitalen Fisch nun "schützen" zu müssen, nun per Gesetz für allgemeingültig erklären will! Das Verbot des Beangelns bestimmter Fischarten für einen bestimmten Zeitraum ist immer entweder an ein bestimmtes Gewässer gebunden oder mit dem Artenschutz (rote Liste) begründet und nachvollziehbar.

Es gibt bereits Mindestmaße und Schonzeiten. In diesen Listen sind nicht alle in DE vorkommenden Fische vorhanden. Sind die Listen zum Schutz der Tiere gedacht oder nur reine Bevomundung des Anglers?

Wieso sind in diesen Listen nicht alle vorkommenden Fische verzeichnet, aber wieso argumentiert man hier damit, dass die Petitionseröffner alle Fische über einem noch festzulegendem Maß (je nach Art) schützen wollen? Wisst ihr jetzt schon, was nach Annahme der Petition in dem Gesetz, oder wie auch immer es heißen soll, stehen wird? Seit ihr echt so sicher, dass man z.B. auch Waller, deren Mindestmaße eben erst aufgehoben wurde, zumindest hier bei uns, ebenfalls mit einem Entnahmeverbot ab einer bestimmten Größe belegen wird? :confused:
 
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