Landesfischereiverordnungen -  Schonzeiten und Mindestmaße der einzelnen Bundesländer

Schonzeit

Hallo, ich hätte da mal ne frage. Also die Hecht schonzeit ist ja schon dran der Zander ist erst am 1.4 dran ,und da ist meine frage .Darf ich bis zum 1.4 noch nen köfi benutzen ???? Diese frage konnte mir bisher keiner so genau beantworten
 
natürlich, du darfst ( tote ) köderfische benutzen, wenn du allerdings einen Hecht fängst, musst du ihn pfleglich zurücksetzen. das einzige was du nicht darfst ist in schongebieten zu angeln, zum besipiel dort wo ein hecht laicht
 
Leute, schaut doch mal auf der Startseite ins Menü. Unter dem Punkt "Landesfischereiverordnungen" sind alle Bundesländer aufgelistet. Dort findet ihr die ausführlichen Tabellen mit Schonzeiten, Mindestmasse, Rutenanzahl usw. ;)
 
Hallo!

Schöne Tabellen, DANKE!:respekt , aber schlecht zu lesen finde ich. Guckst Du hier, kannst Du besser lesen :hahaha: :hahaha: :hahaha: :


Ein freundliches Petri Heil! :schrei

Mefoschreck :prost
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jetzt lach mal nicht, ich habe eine Jahreskarte für eine Mainstrecke in Unterfranken ! Dort steht der Brassen mit einem Mindestmaß von 25 cm drauf, aber die Nase und der Rapfen die laut Landesfischereiverordnung sowohl ein Mindestmaß als auch Schonzeit haben, sind nicht aufgeführt ! :tocktock:

Gruß Jens :angler:
 
Andere Schonzeiten

Habe mal wieder ein bisschen rum gestöbert und musste feststellen, dass die Schonzeiten für Land Brandenburg nicht stimmen. Ich habe einen Artikel aus dem Märkischen Angler immer in meinen Papieren. Dort steht drin:

Schonzeiten: Hecht: 01.02. - 31.03.
Zander: 01.04. - 31.05.
Wels: 01.05. - 30. 06.
Bachforelle: 16.10. - 15. 04.
Bachsaibling: 16.10. - 15. 04.
Regenbogenforelle nur in fließenden
Gewässern 16.10. - 15. 04.

Regenbogenforelle in stehenden
Gewässern keine Schonzeit


MfG Tine
 
Hi, tolle liste, nur nicht ganz Aktuell.
Also in sachen sieht es fürs Mitglieder des LV Sächsiche Angler e.V. im jahr 2008 so aus.
Döbel; Graskarpfen; Lederkarpfen; und Wels haben weder schonzeit noch mindestmaß.
Der Bachsaibling hat ein mindestmaß vo 28cm. Regenbogenforelle hat schonzeit vom 1.10-30.04 ; Seeforelle 1.10.-30.04 ;Zander 1.02.-31.05.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Schleswig-Holstein dürfen ganzjährig silberne Meerforellen dem Gewässer entnommen werden. Nur Fische im Laichkleid oder braune M-Forellen genießen Schutz.
Hilsen
 
Woppler schrieb:
Hi, tolle liste, nur nicht ganz Aktuell.
Also in sachen sieht es fürs Mitglieder des LV Sächsiche Angler e.V. im jahr 2008 so aus.
Döbel; Graskarpfen; Lederkarpfen; und Wels haben weder schonzeit noch mindestmaß.
Der Bachsaibling hat ein mindestmaß vo 28cm. Regenbogenforelle hat schonzeit vom 1.10-30.04 ; Seeforelle 1.10.-30.04 ;Zander 1.02.-31.05.


Achtung hier in Sachsen!!!
Es gibt zwar die Landesfscihereiverordnung mit ihren mindestmaßen, aber jeder Verein hat die mindestmaße anders (aber nur erhöht)
Also schaut euch gründlich eure Angelkarte an!

Gruß Micha
 
Hallo Woppler!

Ich hoffe, das du richtig gelesen hast. Diese Bestimmungen gelten für Land Brandenburg (DAV). Nichts für ungut, habe nämlich für das Land Brandenburg nach gesehen. Das kann schon sein, das in Sachsen andere Bestimmungen sind.

MfG Tine
 
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