Bodden-Kuechenhecht-im-Kescher

Neue Angelregeln in Mecklenburg-Vorpommern



Neue Regeln für Hecht, Barsch und Meerforelle: Mecklenburg-Vorpommern hat die Küstenfischereiverordnung geändert. Besonders Hechtangler müssen sich auf deutliche Veränderungen einstellen. Künftig dürfen nur noch Hechte zwischen 60 und 90 Zentimetern entnommen werden – und pro Angeltag ist nur ein Fisch erlaubt.

Wer in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns angelt, muss seit dem 29. September 2026 neue Regeln beachten. Das Land hat die Küstenfischereiverordnung überarbeitet und dabei vor allem die Entnahmevorgaben für mehrere beliebte Zielfische geändert.

Für Angler besonders wichtig: Beim Hecht kommt ein Entnahmefenster, bei der Meerforelle steigt das Mindestmaß und beim Barsch gibt es erstmals ein Bag-Limit.

Hecht: Nur noch Fische zwischen 60 und 90 Zentimetern dürfen entnommen werden

Die größte Änderung betrifft den Hecht – und dürfte vor allem bei den Boddenanglern für Gesprächsstoff sorgen.

Künftig dürfen nur noch Hechte zwischen 60 und 90 Zentimetern entnommen werden. Das bisherige Mindestmaß wird damit auf 60 Zentimeter angehoben. Gleichzeitig führt das Land eine Obergrenze von 90 Zentimetern ein.

Damit gilt künftig:

  • Unter 60 cm: zurücksetzen.
  • 60 bis 90 cm: Entnahme möglich.
  • Über 90 cm: zurücksetzen.

Doch damit nicht genug: Zusätzlich wird die tägliche Entnahmemenge auf einen Hecht pro Angler und Tag begrenzt.

Für einen Angeltag am Bodden bedeutet das also: Selbst wenn mehrere maßige Hechte zwischen 60 und 90 Zentimetern gefangen werden, darf nur einer davon mitgenommen werden.

Die neue Regelung gilt speziell für die Angelfischerei. Das Entnahmefenster von 60 bis 90 Zentimetern gilt außerdem auch für Hechte, die von Berufsfischern lebend in Reusen gefangen werden.

Warum gerade beim Hecht?

Die neuen Vorgaben kommen nicht völlig überraschend. Seit 2019 wurden die Hechtbestände in den Boddengewässern wissenschaftlich untersucht. Vorausgegangen waren unter anderem Berichte von Anglern über rückläufige Fänge, die bereits seit 2014 beobachtet wurden.

Die neuen Regeln sollen insbesondere größere Hechte schützen. Fische über 90 Zentimeter dürfen künftig nicht mehr entnommen werden.

Das Land verweist dabei auf wissenschaftliche Empfehlungen und Gespräche mit Angler- und Fischereiverbänden.

Meerforelle: Mindestmaß steigt auf 48 Zentimeter

Auch Meerforellenangler müssen künftig genauer auf das Maß achten.

Das Mindestmaß steigt auf 48 Zentimeter. Kleinere Fische dürfen damit nicht entnommen werden und müssen zurück in die Ostsee.

Neu beim Barsch: 15 Fische pro Tag

Eine weitere Neuerung betrifft den Barsch.

Erstmals wird für die Angelfischerei ein Bag-Limit eingeführt. Pro Person dürfen künftig 15 Barsche pro Angeltag entnommen werden.

Wer also gezielt auf Barsch angelt und entsprechend viele Fische fängt, sollte die Zahl der entnommenen Fische im Blick behalten.

Ein neues Mindestmaß für Barsch wird in der Mitteilung des Landes nicht genannt.

Die drei wichtigsten Änderungen für Angler

Wer nicht den gesamten Verordnungstext lesen möchte, sollte sich vor allem diese drei Zahlen merken:

60–90–1 beim Hecht.

  • 60 cm – neues Mindestmaß
  • 90 cm – neues Höchstmaß für die Entnahme
  • 1 Hecht – maximale Entnahme pro Angler und Tag

Dazu kommen:

  • Meerforelle: 48 cm Mindestmaß
  • Barsch: 15 Fische pro Person und Tag

Schutz für Kegelrobben: Behörde bekommt mehr Möglichkeiten

Nicht nur die Fischbestände stehen im Mittelpunkt der Verordnungsänderung. Das Land reagiert auch auf die zunehmenden Probleme mit Kegelrobben und anderen Meeressäugern.

Die obere Fischereibehörde erhält zusätzliche Möglichkeiten, die Fischerei bei Bedarf räumlich und zeitlich begrenzt einzuschränken oder Vorgaben für Fanggeräte zu machen.

Auslöser sind unter anderem die zahlreichen Totfunde von Kegelrobben im Jahr 2024.

Für Angler bedeutet das zunächst keine pauschale neue Sperrregelung. Die Behörde soll vielmehr schneller reagieren können, wenn sich in einem bestimmten Gebiet oder bei einer bestimmten Fangmethode ein konkretes Risiko für geschützte Meeressäuger ergibt.

Auch die Regeln für die Reusenfischerei werden entsprechend angepasst.

Steinbutt: Schonzeit fällt weg

Beim Steinbutt geht es dagegen um eine Vereinheitlichung mit dem europäischen Fischereirecht. Die bisherige landesrechtliche Schonzeit wird gestrichen.

Für die meisten Angler dürfte diese Änderung deutlich weniger relevant sein als die neuen Vorgaben für Hecht, Barsch und Meerforelle.

Was Angler jetzt beachten sollten

Die Änderungen sind bereits seit dem 29. September 2026 in Kraft. Wer in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns unterwegs ist, sollte seine Fangpraxis entsprechend anpassen.

Besonders beim Hecht ist die neue Regelung eindeutig: Ein 85er darf mit, ein 55er und ein 95er müssen zurück ins Wasser. Und selbst wenn mehrere Hechte im Entnahmefenster gefangen werden, bleibt es bei einem Fisch pro Angler und Tag.

Ob die neuen Vorgaben tatsächlich zu einer Erholung der Boddenhechtbestände führen, wird letztlich die weitere Entwicklung der Bestände zeigen. Das Land begründet die Maßnahmen jedenfalls mit den Ergebnissen der wissenschaftlichen Untersuchungen und dem Ziel, die Fischerei langfristig zu sichern.

Für Angler heißt es zunächst vor allem: Maßband einpacken, Fanglimit im Kopf behalten – und beim Hecht künftig besonders genau hinschauen.

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