Moinsen!

Ich hab nachts schon aufgehört zu spinnen, weil Fledermäuse dauernd in die Schnur geflogen sind. Anscheinend "sehen" die die Schnur nicht auf ihrem "Radar" oder deuten die Schnur als Beute. Warum soll sich da nichtmal eine verfangen?

Gruß, David
 
Klasse Tierarzt, der um diese Zeit wegen dir ans Telefon geht :klatsch und dir den Rat gibt ein Neozoen freizulassen:frusty:
Moin

@Lemaster

Du findest es eine riesen Sauerei das solche Exoten ausgesetzt werden, setzt sie aber selber wieder aus , weil ein Tierarzt das gesagt haben soll???:confused: sehr fragwürdig
was wuerdet ihr denn mit so einem tierchen machen wenn ihr unbeabsichtigt eins fangt? mit angeln aufhoeren und schnell ins tierheim? vielleicht eins ueberbraten?
 
Ich hab schon 2 Stück von den Tierchen gefangen, die beiden genießen jetzt ihr Leben in einem eingezäunten Gartenteich.

Zurücksetzen würde ich Sie auf jedenfall nicht, eins überbraten fänd ich jetzt auch nicht ok.

Meistens hat man ja Kescher oder Eimer beim Angeln dabei. Würde Sie hältern bis ich Feierabend mache, wenn ich meinen Angeltag nicht unterbrechen möchte, und sie dann an passender Stelle abgeben. z.B Tierheim
 
Vielleicht hätte auch der Chinese um die Ecke ne Verwendung? :koch:

Was sind Schildkröten denn eigentlich? Fische nicht! Sind wir überhaupt berechtigt diese dem Gewässer zu entnehmen?
 
ich habe keine ahnung ob man eine schildkroete die nicht einheimisch ist entnehmen darf, selbst wenn man ein schildkroetenexperte waere und zu 100% genau wuesste, dass die art nicht einheimisch ist. um verwechslungsgefahr mit zb der einheimischen, nur noch selten vorkommenden und geschuetzten europaeischen sumpfschildkroete zu vermeiden ware es angebracht keine schildkroetenentnahme vorzunehmen.
Meistens hat man ja Kescher oder Eimer beim Angeln dabei. Würde Sie hältern bis ich Feierabend mache, wenn ich meinen Angeltag nicht unterbrechen möchte, und sie dann an passender Stelle abgeben. z.B Tierheim
bei einer etwaigen kontrolle koennten dann aber fiese mutmaßungen angestellt werden, du wuerdest sie spaeter als koeder verwenden wollen, spaeter aussetzen wollen, etc. .. naja nur rein hypothetisch.

und nochmal zur europaeischen sumpfschildkroete: solltet ihr in die situation kommen euch begegnet an eurem angelspot solch ein schoenes tierchen, dann ist auch wenn es schwer faellt die richtige handlungsweise: tackle zusammenpacken und den angelplatz verlassen (weitraeumig)!
 
@theduke
Was Du glaubst, ist mir egal.

@jandrueke81
Ja Du hast Recht. Ich werde auch bei unserem nächsten Treffen nachfragen, ob er wirklich denkt, dass es das richtige war so zu handeln. Ich gehe seit über 40 Jahren angeln und habe mich noch nie mit dem Thema auseinandergesetzt oder setzen müssen.

Fakt ist, ich habe erst mal darauf gehört, denke jetzt im nachhinein anders darüber. Da ich mich seit ein paar Tagen eingehender damit beschäftigt habe, sind bei mir Fragen aufgetaucht. Ist irgendwo verankert, wie man mit diesen Neozoen umgehen soll, wenn man durch Zufall einen fängt oder anderweitig lebendig habhaft wird?
Im Naturschutzgesetz steht etwas im §40, bei der Fischereischeinprüfung wird nur gefragt, welche Arten nicht heimisch sind. Vielleicht noch im Tierschutzgesetz §3, Abs.3

Mache ich mich strafbar, wenn ich ein bereits ausgesetztes Tier durch Zufall fange und anschließend wieder freilasse?

Was macht ihr mit einer untermaßigen oder in der Schonzeit gefangenen Regenbogenforelle die ja auch ein Neozoen ist? Und was ist mit den Neophyten? Davon gibt es ja noch sehr viel mehr! Auch im und am Wasser. Kennt die einer? Soll man die rausreissen?

Tja, ich finde das sehr interessant. Wer noch?

http://www.neobiota.de/12605.html
 
Ach so,

@Timchilli88

Die Fledermaus habe ich beim Aalangeln "gefangen". Beim auswerfen haben sich wohl die Flugbahnen gekreuzt und der kleine Vampir hat sich in der Schnur verheddert. Ich hab in der Dämmerung nur etwas ins Wasser fallen sehn, was größer als mein Köder war. Ich hab schnell eingeholt und den kleinen Flattermann befreit. War froh, dass der Haken ihn (oder sie) nicht verletzt hat.
 
Was macht ihr mit einer untermaßigen oder in der Schonzeit gefangenen Regenbogenforelle die ja auch ein Neozoen ist? ?
Also ich rede jetzt hier nur von meiner Gewässerstrecke und da hat die Regenbogen Forelle weder ein Mindestmaß noch eine Schonzeit.

Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern oder Gewässern ist.

Es freut mich dennoch das du über dein Verhalten nachdenkst und hoffe einfach das du beim nächsten Mal in so einer Situation anderes handelst.

Sicherlich ist es meist nur der Tropfen auf den sprichwörtlichen "Heißen Stein", aber Veränderung beginnt mit einem Denkanstoß und wenn jeder zu Denken beginnt, ändert sich was.

Grüße
Roland
 
@Lehmaster und Fischtöter
Hier wurde doch von einer Schmuck.- und nicht von einer heimischen Sumpfschildkröte geredet, welche nach dem Fang auch vom Tierarzt so bezeichnet wurde.

was wuerdet ihr denn mit so einem tierchen machen wenn ihr unbeabsichtigt eins fangt? mit angeln aufhoeren und schnell ins tierheim? vielleicht eins ueberbraten?
Das Tier bei dem Tierarzt lassen, oder sie im Tierheim oder einem Zoo abgeben.
Verstehe euer Problem nicht, denn das Tier wurde ja anscheinend als Schmuckschildkröte erkannt.

@Fischtöter
ich habe keine ahnung ob man eine schildkroete die nicht einheimisch ist entnehmen darf, selbst wenn man ein schildkroetenexperte waere und zu 100% genau wuesste, dass die art nicht einheimisch ist. um verwechslungsgefahr mit zb der einheimischen, nur noch selten vorkommenden und geschuetzten europaeischen sumpfschildkroete zu vermeiden ware es angebracht keine schildkroetenentnahme vorzunehmen.

Was denn nun? Angenommen du wärst ein Schildkrötenexperte und würdest sie unterscheiden können, oder du könntest es nicht. Deine Sätze sind verwirrend.
Ich entnehme sie, denn dagegen spricht kein Gesetz wenn man ein "Experte ist" oder ein Tierarzt sie als Neozoen bestimmt hatte.

@Lemaster
Mache ich mich strafbar, wenn ich ein bereits ausgesetztes Tier durch Zufall fange und anschließend wieder freilasse?

Jein, in deinem Fall aber Ja, da der Tierarzt es dir sagte und du es ja auch wußtest. Der Tierarzt ist aber auch in seiner Verantwortung.

Klar es gibt keine Pflicht Neozoen und Neophyten zu kennen, wer den Unterschied aber kennt oder es dem Angler mitgeteilt wird, der sollte anders handeln.
Ich hoffe die Fischereigesetze ändern sich so bald wie möglich, und es werden in den jeweiligen Bundesländern auch solche Fragen als Pflicht folgen.
Denn wer ist mehr am Wasser und beobachtet die Umgebung?
Der Angler oder der Spaziergänger? Klar wir Angler!
Somit sollte die Gesetzgebung auch mal die Angler etwas mehr fordern.

Unsere Diskussion kann aber gerne auf einem bestehenden Thread verschoben werden.
Beispiel:
https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=61235&page=4&highlight=schmuckschildkr%F6ten
 
@Fischtöter


Was denn nun? Angenommen du wärst ein Schildkrötenexperte und würdest sie unterscheiden können, oder du könntest es nicht. Deine Sätze sind verwirrend.
wie du richtig erkannt hast, habe ich zwei saetze geschrieben. mit dem ersten habe ich meine ahnungslosigkeit zum ausdruck bringen wollen und mit dem zweiten habe ich meine eigene meinung zum thema abgegeben. was ist daran so verwirrend?

ich nehme an, zum thema gibt es klare gesetzliche regelungen, die man bei den unteren naturschutzbehoerden oder den lokalen naturschutz-rangern erfragen kann.
 
@theduke
Find ich auch, dass es eine gesetzliche Regelung geben sollte, die Angler in die Pflicht nimmt. Wie Du richtig behauptest, sind wir es doch, die zumeist mit den Neozoen in Berührung kommen. Wie im Fall der Schmuckschildkröte, die, wie ich jetzt weiß, in der Jugend hauptsächlich tierische Kost zu sich nimmt und damit eine Gefahr für die Fische und besonders deren Brut werden kann.

@Fischtöter
Heutzutage wird es einem aber leichter gemacht solche Spezies zu bestimmen. Mit Smartphones ist doch inzwischen die ganze weite Welt des Wissens erreichbar.
Ich habe, trotz intensiven Suchens, keine gesetzliche Regelung gefunden.

Sollte es mal eine Regelung geben, muss sie auch Bundesland für Bundesland verschieden sein können, da es, im Fall der Schmuckschildkröte, unterschiedliche Gegebenheiten gibt. In südlichen Bundesländern gibt es bereits größere Populationen, die sich auch fortpflanzen können, während es im Norden nur vereinzelte Tiere gibt.
 
Find ich auch, dass es eine gesetzliche Regelung geben sollte, die Angler in die Pflicht nimmt. Wie Du richtig behauptest, sind wir es doch, die zumeist mit den Neozoen in Berührung kommen. Wie im Fall der Schmuckschildkröte, die, wie ich jetzt weiß, in der Jugend hauptsächlich tierische Kost zu sich nimmt und damit eine Gefahr für die Fische und besonders deren Brut werden kann.

Wie im Fall der Schmuckschildkröte, die, wie ich jetzt weiß, in der Jugend hauptsächlich tierische Kost zu sich nimmt und damit eine Gefahr für die Fische und besonders deren Brut werden kann.
Es gibt weitaus schlimmere Fischfeinde die eigentlich hier auch nix zu suchen haben. Bis noch ein paar Jährchen rum sind, sind die Schildkröten hier genauso heimisch wie andere Arten auch, da kommt jedes Gesetzt zu spät!
 
Es gibt weitaus schlimmere Fischfeinde die eigentlich hier auch nix zu suchen haben. Bis noch ein paar Jährchen rum sind, sind die Schildkröten hier genauso heimisch wie andere Arten auch, da kommt jedes Gesetzt zu spät!

Leider wahre Worte.
Wie nennen es die Tierschützer und die Gesetzgebung?
Etablierte Neozoa sind Tierarten, die einen längeren Zeitraum (mind. 25 Jahre) und/oder über drei Generationen existieren.”
Als Tier.- Naturfreund kann ich solche Gesetzgebungen manchmal nicht verstehen, denn die Auswirkungen, eingeschleppter Tierarten sind nie abzusehen.
Fischfeind sicher weniger, aber irgendwann verdrängen ausgesetzte Schildkröten, die letzten heimischen Arten unserer Sumpfschildkröte, Lurche und Amphibien.
 
Hey Leute

Ich war heut vormittag mal angeln. Schau wo ich hinwerfen will nimm die rute und werf...

*PLATSCH*

Was hab ich denn da getroffen dachte ich mir?!?

Da treibt was braunes im Wasser :eek:

Dann hab ich meine Blinkerrute rausgenommen und nen großen Blinker dran.
Zwei mal geworfen und das "Teil" am haken gehabt hergezogen und was seh ich da?

Mäusebussard
Genick ab :/ hat das böse Grundblei zugeschlagen
Nun wusste ich nicht was ich damit machen sollte. Deswegen hab ich ihn mit nach Hause genommen und wollte euch mal fragen was ich evtl. drauß machen könnte.

Mit Federn, Krallen oder vlt. sogar Kopf
Vergraben kann ich ihn ja immernoch...

MFG
Ralf
 
Nun wusste ich nicht was ich damit machen sollte.

Wenn deine kleine Feriengeschichte wahr sein sollte, dann schleunigst den zuständigen Jäger informieren und ihm den Vogel übergeben.

Deswegen hab ich ihn mit nach Hause genommen und wollte euch mal fragen was ich evtl. drauß machen könnte.

Strafbar auch noch gemacht, wenn die Story mal ein gutes Ende nimmt!

Mit Federn, Krallen oder vlt. sogar Kopf

Am besten erst mal den für besagtes Jagdrevier zuständigen Jäger informieren, den kannst du immer noch fragen, ob du Federn, Krallen und sonstiges bekommen könntest.
Ansonsten fällt dies unter Aneignung von jagdbarem Wild, also Diebstahl usw etc.
 
Der Mäusebussard unterliegt zwar dem Jagdrecht, hat aber eine ganzjährige Schonzeit. (Sagt Wikipedia) Nur muss man Ralf 14 erst mal nachweisen, dass er gezielt den Piepmatz gejagt bzw. bejagt hat. Wenn seine Geschichte stimmt, war es ein Unfall oder irgend so was. Da gleich von Straftat zu reden, ist wohl etwas weit hergeholt. Er kann ihn ja nicht da im Wasser schwimmen lassen. Da verwest er nur sehr langsam.
Auf jeden Fall würde ich mich aber mit dem zuständigen Jagdpächter in Verbindung setzen, ihm den Vogel geben und sagen, was passiert ist. Erst wenn der dir den Vogel überlässt, solltest du drüber nachdenken, was du "draus" machen könntest.
 
Sobald man sich ein (totes)Tier das dem Jagdrecht unterliegt unrechtmäßig aneignet stellt dies einen Verstoß dar, welcher mit einer Straftat gleichzusetzen ist.

Kenne genügend Jäger, bzw hatte früher auch viel mit Jägern zugleich auch Falknern zu tun, da auch selbst Interesse am Jagdschein bestand hat man sich auch in die Materie eingelesen.

Hätte Ralf14 den Vogel gezielt "bejagt" käme zudem der Straftatbestand der Wilderei hinzu.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, ist nun mal so in Deutschland.
 
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