FM Henry
Super-Profi-Petrijünger
Angelbedingungen 2012
Der Angler erkennt durch seine Unterschrift die besonderen Bedingungen dieses Vertrages an.
1. Das BbgFischG vom 13.5.1993 in der zurzeit gültigen Fassung und der BbgFischO in der Änderung vom 10.9.2009.
2. Diese Angelkarte und der Fischereischein, soweit er erforderlich ist, sind beim Angeln stets mitzuführen und den
Kontrollorganen, sowie dem Fischereiausübungsberechtigten auf Verlangen zur Einsicht auszuhändigen.
3. Geangelt werden darf täglich 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang (Sommerzeit
beachten) = 1 Angeltag. Die Beangelung ist vom Ufer aus oder vom festgelegten Boot (Anker oder Steckstangen
aus gestattet.
4. Das Betreten und Befahren des Geleges (mit Überwasser- und Schwimmblattpflanzen bewachsene Ufer- bzw.
Flachwasserzone) ist verboten.
5. Auf die Berufsfischerei ist Rücksicht zu nehmen. Zu stehenden Fischfanggeräten ist ein Abstand von 50 Metern einzuhalten.
6. Auf eine Friedfischmontag~.gebissene Raubfische dürfen nicht entnommen werden. Die §§ 2a und 7 der
BbgFischO in der gültigen Anderung vom 10.9.2009 sind besonders zu beachten.
7. Werden beim Angeln, an der Gewässeroberfläche nicht sichtbare, professionelle Fischfanggeräte aufgefunden,
so sind diese an Ort und Stelle zu belassen.
8. Der Fang ist nur für den Eigenbedarf, er darf nicht gehandelt werden.
9. Je Angeltag dürfen insgesamt 3 Stück Aale entnommen werden. Diese Zahl verringert sich um jeden gefangenen
Fisch der nachstehend genannten Arten:
Hecht, Zander, Karpfen, Quappe und Rapfen.
10. Geangelte untermaßige Fische sind vorsichtig und sofort in das Angelgewässer zurückzusetzen.
11. Geltende Mindestmaße für folgende Fischarten sind:
- 25 cm für Schleie. - 30 cm für Aaland, Quappe. - 35 cm für Karpfen.
- 40 cm für Rapfen. - 50 cm für Hecht, Zander. - 50 cm für Aal.
12. Die Schonzeiten sind für Hecht 1.2. bis 31.3., Zander 1.4. bis 31.5., Rapfen 1.4. bis 30.6.
13. Wird der Angler an einem verunreinigten Angelplatz angetroffen, kann die Angelberechtigung entschädigungslos ~
eingezogen werden. Angler sind aktive Naturschützer. Ein Müllbeutel passt in jede Angeltasche. Bitte helfen Sie
mit, die Gewässer und Ufer sauber zu halten.
14. Verstößt der Inhaber gegen die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die vorstehenden Bedingungen, wird diese
Angelkarte (Erlaubnisvertrag) mit sofortiger Wirkung gegenstandslos. Sie kann von den Kontrollorganen und von
Personen mit Vollmacht des Fischereiinhabers ungeachtet der weiteren Rechtsverfolgung entschädigungslos eingezogen
werden. Bei groben Verstößen kann der Angler vom zukünftigen Erwerb meiner Karte ausgeschlossen werden.
Horst Löwendorf
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Informationen zum Gewässer: Nottekanal in Königs Wusterhausen
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