tattooboy2009

schlesier fisch schreck
Für alle wartenden, und ich weiß sind einige Grins.
Habe mal bei der LMBV nachgefragt wann das angeln im Berzdorfersee entlich offiziell gestattet wird.


Hier die Antwort:
die LMBV stellt auch in Sachsen mehrere große Bergbaufolgeseen her, die bis zum geplanten Übergang an den Freistaat Sachsen noch unter Bergrecht stehen. Nach der erfolgreichen Flutung entwickelt die LMBV entsprechend den unterschiedlichen Zielvorgaben touristisch nutzbare oder auch Landschaftsseen.

Dazu können, je nach Vorgabe des Abschlussbetriebsplanes und des durchgeführten Wasserrechtsverfahrens, auch eine temporäre Hegeverpflichtung und der Pionierbesatz mit Fischen gehören. Diese Phase dauert in der Regel bis zu drei Jahre an. Danach kann eine Zwischennutzung nach vertraglicher Regelung auch mit den regionalen Gliederungen des DAV oder Berufsfischern etc. erfolgen.

Nach meinem Kenntnistand hat der Berzdorfer See eine sehr gute Wasserqualität erreicht und befindet sich in der Besatzphase. Das Angeln im Berzdorfer See ist daher in diesem Jahr noch nicht möglich. Die Ausweisung des Berzdorfer Sees als Angelgewässer ist aber in Vorbereitung, entsprechende Unterlagen eingereicht. Die LMBV geht davon aus, dass im kommenden Jahr der See als Angelgewässer ausgewiesen werden kann. Der sächsische Anglerverband wird dann voraussichtlich zuständig sein.


Mit freundlichem Glückauf

Dr. Uwe Steinhuber
LMBV-Pressesprecher
 
2014 wird immer wahrscheinlicher

Soweit ich weiß soll sich das ganze wohl in den nächsten Tagen entscheiden:

"Angeln und Fischen im Berzdorfer See ab 2014 in Vorbereitung
LMBV steht dazu mit dem Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. in Pachtverhandlungen

Senftenberg/Görlitz. Das Angeln und Fischen im Berzdorfer See soll bald möglich sein. Die LMBV steht mit dem Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. (AVE) dazu in Pachtverhandlungen, so LMBV-Fachreferent und Oberförster Michael Stärke auf Nachfrage von Medien. Voraussichtlicher Pachtbeginn ist 2014. Das Fischereirecht ist grundsätzlich im „Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen“ (SächsFischG) geregelt. Das Fischereirecht obliegt der LMBV als Eigentümerin des Gewässers.

Die Fischereiausübung (Angeln/Netzfischerei) in Bergbaufolgegewässern ist an drei Bedingungen gebunden:
1. Der Endwasserstand muss erreicht sein
2. Der pH-Wert muss auf Dauer mindestens bei 5,5 liegen und
3. Die Uferbereiche müssen gefahrlos betretbar sein
Diese Bedingungen sind für den Berzdorfer See nahezu vollständig gegeben.
Bevor das Fischereiausübungsrecht an Dritte vergeben wird, lässt die LMBV die Bergbauseen fischereilich begutachten. So können die fischereiliche und fischfaunistische Klassifikation (Leitbild) sowie der künftige Ertragswert ermittelt werden. Bei dem Berzdorfer See handelt es sich, wie bei allen steilscharigen und oligotrophen Bergbauseen, um einen Maränensee II nach Bauch (1955, 1966), mit der Kleinen Maräne als Leitfischart. Dieser kleine Schwarmfisch lebt im Freiwasser und ernährt sich ausschließlich von Plankton sodass er nicht mit der Handangel gefangen werden kann und nur durch einen Berufsfischer zu bewirtschaften ist. Da die Kleine Maräne nicht von selbst in die Gewässer gelangen kann, z.B. durch Transport von Laich über das Gefieder von Wasservögeln, muss diese möglichst in zwei aufeinanderfolgenden Jahren als Initiale besetzt werden. Dies gehört auch zur Wiedernutzbarmachungsverpflichtung der LMBV. Der Bestandsaufbau der Fischarten und die Hegeverpflichtung werden dann an den Nachnutzer übergeben.
So wurde der Berzdorfer See 2008 und 2009 durch das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow begutachtet, 2009 und 2011 wurde jeweils ein Besatz mit der Kleinen Maräne als Leitfischart durchgeführt. Bei den Probebefischungen 2009 wurden weitere 13 Fischarten nachgewiesen, welche von selbst in den See gelangten: Barsch, Blei, Schleie, Döbel, Giebel, Gründling, Hecht, Kaulbarsch, Plötze, Rotfeder, Zander, Bachforelle, und Ukelei. An Fließgewässer gebundene Arten wie der Döbel sind mit Hochwasser der Neiße in den See gekommen und werden langfristig wieder verschwinden.
Für die größeren Bergbauseen wird durch das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow eine kombinierte Bewirtschaftung durch einen übergeordneten Verband und einem Berufsfischer für die Kleine Maräne empfohlen. Der LMBV ist v. a. auch daran gelegen, den örtlichen Anglern wieder Angelmöglichkeiten zu bieten, da Gewässer in der Umgebung durch Sanierungsmaßnahmen gesperrt werden müssen. Diese Voraussetzungen erfüllen die Landesanglerverbände am besten. In den Landesanglerverbänden sind die regionalen Angelvereine organisiert.
Die LMBV steht daher mit dem Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. (AVE) in Pachtverhandlungen. Voraussichtlicher Pachtbeginn ist 2014. Im Umfeld des Berzdorfer Sees sind ca. 20 Angelvereine mit rd. 1.600 Mitgliedern im AVE organisiert. Der AVE wird über Betreuungsverträge mit den umliegenden Vereinen die Hegeverpflichtung entsprechend SächsFischG sicherstellen und den örtlichen Anglern somit die fischereiliche Nutzung des Sees ermöglichen. Durch Unterverpachtung soll ein Berufsfischer mit der Bewirtschaftung der Kleinen Maräne beauftragt werden.
Der AVE als zentrale Organisation sorgt dann für die Einhaltung des Fischereigesetzes und durch die verbandseigene Gewässerordnung für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei am Berzdorfer See. Die Verpachtung an den AVE findet die Unterstützung der Stadt Görlitz, der umliegenden Gemeinden, des Sächsischen Oberbergamtes und des Planungsverbandes „Berzdorfer See“."


Und wenn dann noch Bootsangeln, E-Motor, Angeln vom driftenden Boot sowie Schleppangeln gestattet wär :hops :hops :hops :hops
 
na da wird sich der See vor Spinnanglern nicht retten können :)
aber ich gebe zu bin dann auch einer davon.
 
Ist wohl mittlerweile in der Unterschriften Endrunde^^...also noch nicht frei.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
 
ja es fehlt noch die unterschrift und so wie ich jetzt gehört habe darf man wenn alles klappt ab september dort angeln :D
 
Nach meinen Informationen sind die Verträge fertig und beidseitig unterschrieben. Es fehlt nur noch ein Stempel der OFB.


Wie es heißt lassen Sie den Landesverband zappeln, weil es in der Vergangenheit Streit wegen einer Bojenkette am Bärwalder gab.
 
Bärwalder und Berzdorfer Seen sind doch eh nicht für uns einheimische Angler gemacht! wir bringen doch kein Geld mit! Die Seen sind doch einzig auf den tourismus ausgelegt. Das Zeug must ewig schlepen ehe man am Wasser ist, wenn du gescheit parken willst wurst abgezockt und wo bitte willst am Berzdorfer in Ruhe angeln?! Am Bärwalder hätte man es so machen können das Angler ein Nachweis bekommen und umsonst parken können.
 
NEUIGKEITEN:

Angeln am Berzdorfer See ab 01.05.2016 erlaubt!

Gewässernummer: D 06-155 / Größe: 954,7 Hektar
Lage: südlich der Stadt Görlitz
Hauptfischarten: B, GM, KM, H, S, WF, Z
Tagebaurestgewässer gem. Punkt 4.6 und Anlage 2.2 Gewässerordnung LVSA; max Tiefe. ca. 70 m; Angelgewässer seit dem Jahr 2016
Hinweise und Besonderheiten

Freigabe zum Uferangeln ab 01.05.2016 und derzeit ist nur Uferangeln erlaubt, Bootsangeln bleibt bis zur Freigabeinformation durch den AVE verboten!

Sonderbestimmungen_Uferangeln_BerzdorferSee_01.05.2016.jpg
Uferbeangelung_am_Berzdorfer_See_D06-155.jpg
 
Zurück
Oben