Nachtangeln verboten?

Fixefax

Profi-Petrijünger
Hallo!
Ich und mein Kumpel wollten heute Nacht angeln. Als ich den Teichbesitzer anrief teilte er mir mit, dass das Nachtangeln verboten sei, ab Sonnenuntergang.
Ist das wirklich so? Im Sommer waren wir nämlich Nachts auf Aal ansitzen und das hat niemanden gestört!?!
 
He Fixefax,
da hat Pitti wie so oft Recht!!Auf deiner Tageskarte stehen alle Reglungen drauf!!Du musst auch beachten das sich die Bestimmungen vom Sommer hin zum winter verändern was die angelzeiten betrifft.Im Sommer ist meistens von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und auf Aal und Wels das Nachtangeln bis ca 1-2 uhr erlaubt.im Winter ist meistens von 6 bis 21 uhr und nachtangel jeglicher Art verboten.Aber schau dir bitte nochmal die Tageskarte an,dann müsste sich alles von selbst klären!

Mfg
Pike
 
Sorry!
Bei mir steht sowas seltsames drauf, vielleicht auch nicht aber ich durchsteig nicht ganz was es aussagen soll.

Das Nachtangeln auf Aal ist bis 24 Uhr, in der Sommerzeit bis 1 Uhr erlaubt.

Schleißt dieser Satz das "normale" Nachtangeln aus oder ist nur speziell das Nachtangen auf Aal gemeint und alles andere ist erlaubt?
 
Hi Fixefax

Also ich wohn seit kurzem im tollen Freistaat und hab mich makl schlau gemacht

In Badenwürtenberg und Bayern war bis zum 31.12.04 das Nachtangeln generell Verboren. Dann haben sich ein paar Vereine,Verbände man hören und staune, zusammengetan und den Behörden stress verursacht. Da der gemeine Homosapiens auf dem Amt sich nicht aufregen wollte ist das NAchtangelverbot gefallen.
Jetzt kommt das große aber:
Vereine und Teichbesitzer die Angelerlaubniss Scheine ausgeben, dürfen ein Nachtangelverbot haben,beibehalten und so weiter.
Steht in deiner Erlaubnisskarte das du bis eine Stunde nach sonnenuntergang auf alles und bis 1Uhr auf Aal darfst Gilt:"Die Bestimmungen zum Fischfang entnehmen sie dem Erlaubnisschein" :mad:

Anders ist das am Bodensee, hier bin ich am Angeln :crying , hier gibt es eine Ausnahmeregelung für den Bodensee. Das Nachtangelverboot ist für ganz Bayern aufgehoben eben nur nicht am BS :(

Die Informationen hab ich von Unterer u.Oberer Fischereibehörde.

Ich hoff ich konnt dir weiterhelfen

PS: MAnn staunt nicht schlecht wenn man hört das sich Vereine zusammenschließen bei Anglern! Aber verstehen tu ich das nicht auf so Bords reden alle normal und tauschen Tipps und Tricks. Aber am Wasser sind sich alle Spinnefeind

Gruß Christoph
 
Derohnefischtanzt schrieb:
Man staunt nicht schlecht wenn man hört das sich Vereine zusammenschließen bei Anglern! Aber verstehen tu ich das nicht auf so Bords reden alle normal und tauschen Tipps und Tricks. Aber am Wasser sind sich alle Spinnefeind

Find ich auch mehr als eigenartig! Aber da kann man wohl nichts machen...
Es will eben jeder den dicksten Fisch fangen, und den fängt man im Wasser nicht im Internet. Vielleicht liegt es daran das im Internet soein reger Austausch stattfindet und am Wasser nicht.
Wobei ich sagen muss, dass es auch nette Exemlare der Gattung Angler gibt und mit Sicherheit viele denen es man nicht ansieht.
 
Nachtangeln...

Hallöchen Fixefax,

wie es dir Pitti schon beschrieben hat, Nachtangeln ist soweit erlaubt wie auf deinem Erlaubnisschein aufgeführt, das mit dem Nachtangeln auf Aal bezieht sich wahrscheinlich nur auf diesen, aber in eurer Fischreiordnung (Bayern) steht aber rein garnichts über ein generelles Nachtangelverbot...würde mich einmal genau erkundigen bevor ihr loszieht...

So wie ich in deinem ersten Bericht gelesen habe, wolltet ihr an einem Teich
angeln, das kann natürlich sein das der/die Besitzer "Nachtangeln" generell nicht erlaubt, warum entzieht sich meiner Kenntnis, aber damit müßt ihr leider leben wenn dieser sich nicht erweichen lässt...

Hier ein Auszug aus der Fischereiordnung Rheinland/Pfalz:

5. der Fischfang während der Nacht; als Nacht gilt
a) vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.oo Uhr
b) vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr


also bei uns ist das Nachtangeln in diesen Zeiten erlaubt...aber nur an öffentlichen Gewässern...an Teichen u. Weihern greifen die jeweiligen
Satzungen der Betreiber/Inhaber...
 
Danke Achim ich werde mich mal beim Besitzer schlau machen!
Außerdem gehört der Teich (relativ groß) dem Junior und ich hab nur den Senior erreicht. Er hat so überzeugt geklungen, so als ob es generell verboten wäre. Ist ja auch noch relativ "neu" das Gesetz. Vielleicht ist der einfach nicht mehr auf dem neusten Stand.
 
Also wenn es auf der Karte so steht ist doch alles klar oder? Wer oder wie will man denn Dir vorschreiben wie Du auf Aal zuangeln hast oder steht das auch auf der Karte (bestimmte Köderwahl beim Aalangeln?). Wenn nicht kannste Nachtangel so wie es da drauf steht, ein Tauwurm oder Köderfisch wird auch von anderen Fischen gefressen! Gruß Pitti


Fixefax schrieb:
Sorry!
Bei mir steht sowas seltsames drauf, vielleicht auch nicht aber ich durchsteig nicht ganz was es aussagen soll.



Schleißt dieser Satz das "normale" Nachtangeln aus oder ist nur speziell das Nachtangen auf Aal gemeint und alles andere ist erlaubt?
 
Hi Pitti!
Du hast recht absolut blödsinnige Vorschrift weil auf dem Erlaubnisschein nicht drauf steht wie man auf Aal angeln darf. Nur mit Kunstködern ist das warscheinlich problematisch.
 
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