Guten Abend Forengemeinde,
ich habe ein paar Fragen bzgl. der Verwendung eines lebenden Köderfisch.
Hier geht es, das sei vorher bemerkt, nicht um meine persönliche Meinung, sondern um die Allgemeinen Bestimmungen in meinem Angelverein.
Meiner Meinung nach ist der lebendige Köderfisch ein absolutes No-Go.
zu finden dort: http://www.nwaev.de/index.php?section=norm&M=18&id=2&anker=
In diesen Bestimmungen ist unter Punkt 11. folgendes geschrieben:
Es dürfen grundsätzlich nur tote Köderfische verwendet werden. Ausnahmen ergeben sich für Niedersachsen aus dem "Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische". In diesen Fällen ist nur Lippenköderung erlaubt. Als Köderfische verboten sind Äsche, Forelle, Hecht, Karpfen, Nase, Schleie, Zander sowie alle ganzjährig geschützten Fischarten.
Dieses sogenannte "Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische" liegt mir jedoch nicht vor. Erst dank google konnte ich dieses finden. Z.b. dort:
http://fischereiverein-stickhausen.de/Berichte/Berichte Pdf/Merkblatt.pdf
Mir ist bekannt dass in Deutschland der Einsatz von lebenden Köderfischen verboten ist, wieso gibt es hier scheinbar eine Lücke? Dass der Angler selber entscheiden darf ob die Kriterien für den Einsatz vorliegen finde ich sehr wilkürlich. Neben etlichen Anglern konnte ich schon etliche Fischereiaufseher dabei erleben.
- Ist Niedersachsen das einzige Bundesland in dem es dieses merkwürdige Merkblatt gibt?
- Gibt es ebenfalls andere Vereine in Niedersachsen die sich auf o.g. Merkblatt beziehen?
Über Informationen wäre ich euch sehr dankbar.
Und nochmal zum Schluss: Ich halte nichts von der Verwendung eines lebendigen Ködefisch. (Falls es gleich böses Blut gegen mich geben sollte)
gruß norfsen
ich habe ein paar Fragen bzgl. der Verwendung eines lebenden Köderfisch.
Hier geht es, das sei vorher bemerkt, nicht um meine persönliche Meinung, sondern um die Allgemeinen Bestimmungen in meinem Angelverein.
Meiner Meinung nach ist der lebendige Köderfisch ein absolutes No-Go.
zu finden dort: http://www.nwaev.de/index.php?section=norm&M=18&id=2&anker=
In diesen Bestimmungen ist unter Punkt 11. folgendes geschrieben:
Es dürfen grundsätzlich nur tote Köderfische verwendet werden. Ausnahmen ergeben sich für Niedersachsen aus dem "Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische". In diesen Fällen ist nur Lippenköderung erlaubt. Als Köderfische verboten sind Äsche, Forelle, Hecht, Karpfen, Nase, Schleie, Zander sowie alle ganzjährig geschützten Fischarten.
Dieses sogenannte "Merkblatt zur Verwendung lebender Köderfische" liegt mir jedoch nicht vor. Erst dank google konnte ich dieses finden. Z.b. dort:
http://fischereiverein-stickhausen.de/Berichte/Berichte Pdf/Merkblatt.pdf
Mir ist bekannt dass in Deutschland der Einsatz von lebenden Köderfischen verboten ist, wieso gibt es hier scheinbar eine Lücke? Dass der Angler selber entscheiden darf ob die Kriterien für den Einsatz vorliegen finde ich sehr wilkürlich. Neben etlichen Anglern konnte ich schon etliche Fischereiaufseher dabei erleben.
- Ist Niedersachsen das einzige Bundesland in dem es dieses merkwürdige Merkblatt gibt?
- Gibt es ebenfalls andere Vereine in Niedersachsen die sich auf o.g. Merkblatt beziehen?
Über Informationen wäre ich euch sehr dankbar.
Und nochmal zum Schluss: Ich halte nichts von der Verwendung eines lebendigen Ködefisch. (Falls es gleich böses Blut gegen mich geben sollte)
gruß norfsen