Die gibt es nicht, kleiner Schwindler, du ;-)
Aber eigentlich ist das Gewässer egal, denn die Aussage "in Brandenburg" reicht mir. In Brandenburg ist zur Zeit Hechtschonzeit, das heißt, Entnahme und auch das gezielte Angeln auf Hecht ist untersagt. Letzteres damit der Hecht in Ruhe ablaichen kann. Wenn ich mir dein Bild 1
anschaue, sehe ich einen Savage Gear 4 play, ein Hechtwobbler. Schämt euch!
Ich, mich schämen, weil Du solch eine Behauptung aufstellst, so weit kommts noch. Deine Aussage trifft
nicht zu und bitte in Zukunft vorsicht mit solchen Aussagen.
Richtig ist, dass der Hecht in Brandenburger LAVB Gewässern nicht beangelt werden darf, da er jetzt Schonzeit hat.
Gewässerordnung Zitat: 4.3.1. Mindestmaße und Schonzeiten
„Es ist verboten, Fischen während der Schonzeit, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nach zustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten.
Da der Hecht momentan Schonzeit hat, werde ich mich hüten, ihm gezielt nach zustellen, vorsätzlich zu fangen oder gar zu töten.
Wir sind auf Barsche oder Zander aus und der Zander hat ab 01.04. Schonzeit, ist jetzt also
frei beangelbar.
Der Barsch hat gar keine Schonzeit in LAVB Gewässern und ist ebenfalls jederzeit beangelbar.
Leider kann ich dem Hecht nicht vorschreiben, meinen für Barsch oder Zander gewählten Köder zu attackieren und somit muss natürlich jederzeit damit gerechnet werden, dass es solche Zwischenfänge gibt,
verboten sind sie definitiv nicht.
Gewässerordnung Zitat: Exemplare geschonter Arten, die bei der Ausübung zugelassener Angelmethoden zufällig mitgefangen wurden, sind entsprechend 4.5.3 schonend zurückzusetzen.
Auch Deine Köderkenntnis muss ich leider wiederlegen
, da es sich nicht um einen wie von Dir behaupteten
Savage Gear 4 play, ein Hechtwobbler handelt,
sondern um einen Suspender Kill-Bill von Balzer aus der Shirasu Serie.
Wenn ich jetzt noch schreiben würde, wie viele Barsche und Großzander ich damit gefangen habe
, tue ich aber nicht - könnte ja noch jemand ausser uns auf die Idee kommen im Winter angeln zu gehen und dann auch noch die Frechheit besitzen Fische zu fangen.
Henry
Heute ganz überlesen, Dein Zitat von gestern.
Es ist lediglich das gezielte Angeln und die Entnahme von Hecht verboten. Andere Räuber wie Zander oder Barsch haben später oder keine Schonzeit, von daher kann weiter mit Kunstköder geangelt werden.
Mist Du eigentlich mit zweierlei Maß, so nach "der fängt regelmäßig" und der andere nur einmal im Monat? Und ich Dussel benutze auch noch ein
Kunstköder.