Köderfische -  Köderfischverwendung

benno90

Petrijünger
Moin moin.

Ich eben war ein Kollege bei mir der auch mit mir angelt.

Wir sind irgend wann aif das Thema köfi gekommen.

Nun ja ER meinte ich könnte aus meiner barsch Hobby zucht fische auch zum angeln nutzen als köfi. Nun wollte ich fragen ob das LEGAL ist. Denn ich habe ein barsch paar das macht jungen wie die knickel.


Dann wollte ich wissen wie man damit angelt, schleppen?



Mfg
 
Moin !
Als erstes wo hast du die Barsche Aquarium oder Teich ?
Und zweitens solltet ihr mal die Gewässerordnung eures zuständigen LAVB bzw eures Vereins lesen .
In der Gewässerordnung des Landes Brandenburg steht dies hier :
4.1. Fang und Verwendung von Köderfischen
Jeder Angler, der zur Benutzung der Raubfischangel in einem Gewässer berechtigt ist, darf in diesem Gewässer als Angelköder für seinen persönlichen Bedarf Fische, Wollhandkrabben und Amerikanische Flusskrebse fangen, hältern und verwenden. Die Bestimmungen nach 4.3, 4.3.1, 4.5.1 und 4.5.4 gelten entsprechend. Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische (§ 6 Abs. 2 BbgFischO). Fische, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder Festlegungen des LAVB einem Fangverbot unterliegen, dürfen weder gehältert noch als Köderfisch verwendet werden Köderfische sind vor dem Anködern grundsätzlich zu töten. Ausnahmen regelt die Bbg.FischO. § 6 Abs. 1 Bbg FischO.
Und ich denke so oder so ähnlich steht es in jeder Gewässerordnung.
Also klares Nein , du darfst nur mit toten Köderfischen angeln die aus dem Gewässer stammen
wo ihr angeln wollt .

MfG
 
Ja schleppen mußt du sie zum Gewässer . Aber da du diese Fische eh nicht als Köderfische ins Gewässer bringen darfst , würd ich sie zu hause lassen .

Ja schon klar Flossenjäger . Nur so komisch wie er schreibt dachte ich , ich poste das hier mal .
MfG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein. Ich habe damals mich aus fun eine Woche da hingesetzt und einem am abend 3-4 Stunde zugehört und samstags ne Prüfung geschrieben und vorne dran ein Praktikums fischen gemacht.

Ich weiß das die Tiere nicht leben dürfen.. ich will das mal probieren.. mei angelschein liegt locker 8-9jahre zurück... also Prüfung.... wenn man nur auf Forelle und Karpfen geht.. hat man irgend wann so Sachen mal vergessen.... und ja ich finde das auch nicht schlimm sowas zu zugeben. Und ein Forum ist dafür da um zu fragen.. ich hatte ja auch ne lange Pause drin weil ich keine zeit hatte wegen Ausbildung etc... weil sowas nunmal vor geht!

So ist meine Meinung zu.. und so antworten wie dir müsste man dem Schein entziehen etc.. kannst dir sparen dann brauchst du erst garniert trauf zu antworten.


Danke schönen abend



Mfg
 
Servus, Jimmi!

Du hast es ja gut und ausführlich beantwortet. Mich ärgert es dennoch, wenn man als FS-Besitzer solche grundsätzlichen Fragen stellt! Bei diesem "Deutsch" stellen sich mir zudem die Haare zu Berge, denn es gibt hier sogar eine automatische Rechtschreibhilfe!
 
Ja schleppen mußt du sie zum Gewässer . Aber da du diese Fische eh nicht als Köderfische ins Gewässer bringen darfst , würd ich sie zu hause lassen .


Das heißt auch aus dem Internet sie Gläser mit köfi's darf ich also nicht nutzen gilt dies denn auch in Frankreich? ? Denn dort wollte ich es testen.. weil an den meisten weihern ist das Angeln mit köfi tabu.

Daher hier im Saarland eigentlich Un interessant....


Also wenn dann nur rotauge aus dem selben weiher.. und wie ist dass mit den einfrieren? Habe oft gelesen das viele köfi's stoppen und dann einfrieren.. also eigentlich auch nicht legal dann. 8 der versteh ich nun was falsch?
 
@Benno;

versuche doch mal schön höflich zu sein, denn du willst etwas von uns wissen und nicht wir von dir! Dazu gehört einerseits eine halbwegs vernünftige Ausdrucksweise und auch, einen Thread nicht doppelt zu eröffnen! Mit 25 Jahren Lebensalter dürfte das durchaus möglich sein!
 
Hallo Benno !
Um das mal klarzustellen . Du hast ein paar Barsche ( in nem Aquarium oder deinem Gartenteich oder der Badewanne ) die sich vermehren . Jetzt möchtest du die Kinderstube der Barsche nehmen und sie als Köfi benutzen . Soweit Richtig ??? OK Du hattest aber nur gefragt ob dies legal sei , davon das du in Frankreich damit Angeln möchtest war nie deine Rede . So hier in Deutschland ist es so das Köderfische ausschließlich aus dem Gewässer zum Angel genommen werden müssen wo du vor hast damit zu angeln ( Also Köderfisch aus Fluss XY nur zum angeln in Fluss XY , Köderfisch aus Fluss XY zum angeln im See AB Nein verboten ) . Wie das in Frankreich gehandhabt wird weiß ich nicht aber ich dene mir mal die Franzosen haben sicher auch was dagegen wenn du mit Köderfischen aus Deutschland dort angeln willst Dies solltest du dir aber bitte nochmal bestättigen lassen in dem du dir die Adresse von einer Fischreibehörde in Frankreich raussuchst , google hilt dir dabei , und dort einfach mal anrufst oder per Post oder Email kontakt aufnimmst . . Es geht hierbei nicht um die Art der Köderfische sondern darum das man damit Krankheitserreger in ein fremdes Gewässer bringt . Und was deinen Fischreischein angeht , war dies nur eine informelle Anfrage . Und das die Arbeit nun mal vor geht ist klar . Einige von uns haben aus unterschiedlichen Gründen mit dem Angeln aufhören müssen und dann nach ein paar Jahren wieder angefangen . Also immer schön Ruhig bleiben dann bekommst du auch deine Antworten .
MfG
 
So hier in Deutschland ist es so das Köderfische ausschließlich aus dem Gewässer zum Angel genommen werden müssen wo du vor hast damit zu angeln ( Also Köderfisch aus Fluss XY nur zum angeln in Fluss XY , Köderfisch aus Fluss XY zum angeln im See AB Nein verboten )

@Jim oft bist du eine Labertasche.
Es gibt kein einheitliches Gesetz in Deutschland, was die Fischerei betrifft.
Bitte nenne deine Quellen! Es wird in den Vereinen Intern geregelt.

Komisch, ich merke gerade, daß sich das Intro vom Thread änderte, denn gerade habe ich noch gelesen, das der TE schrieb, das sich seine Barsche angeblich wie Kanickel vermehren, und man kaum verstand was er fragen wollte.
Aber ok.
Oft kommt es auf den Verein an, wie der das regelt, und welche Köfi er zulässt.
Einfach dort nachfragen, wo du angeln möchtest
 
Oft kommt es auf den Verein an, wie der das regelt, und welche Köfi er zulässt.
Einfach dort nachfragen, wo du angeln möchtest
Geregelt wird das nicht im Verein, sondern in der Gewässerordnung des jew. Bundeslandes und in diesem Falle ist das wohl überall so.

Wenn man lebende oder tote Tiere (egal welcher Art) von einem Land in ein anderes (von Deutschland nach Frankreich) einführt, gelten wiederum andere Bestimmungen:

http://mulewf.rlp.de/tiere/ein-und-ausfuhr-von-tieren-und-waren/
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man lebende Tiere (egal welcher Art) von einem Land in ein anderes (von Deutschland nach Frankreich) einführt, gelten wiederum andere Bestimmungen.
@Flossi lese mal seinen Nachtrag.
Also wenn dann nur rotauge aus dem selben weiher.. und wie ist dass mit den einfrieren? Habe oft gelesen das viele köfi's stoppen und dann einfrieren.. also eigentlich auch nicht legal dann. 8 der versteh ich nun was falsch?

Wobei ich auch nicht verstehe, was das anfangs mit seinen Barschen zu tun hat.
Wo vermehrt er sie, und welche Barsche?

Flossi du meinst sicher die Gewässerverordnung.
Wenn ich nicht falsch liege, sagt das Fischereigesetz nur aus, das man keine fremden Arten in ein Gewässer einbringen darf.
Alles andere (toter Köfi natürlich) regeln die Vereinsstatuten.
Hier sichert sich dann der Verein dagegen ab, das keine Krankheiten eingeschleppt werden.
 
Hallo Wolfi !
Also es geht darum das seine Barsche ( wo ich immer noch nicht weiß ob sie im Aquarium oder im Gartenteich leben ) sich sehr schnell vermehren und er deshalb die Brut bzw Jungbarsche als Köderfisch einsetzen möchte und ob er es darf . Und dies ist laut Gewässerordnungen der jeweiligen Angelverbände nicht gestattet . Denn hier muß ich dir sagen das du dich irrst , denn so wie Flossenjäger es schon sagt liegt diese Regelung beim Verband und nicht bei den Vereinen . Der Grund für dieses Verbot liegt wohl in der Absicht das keine Bakterien bzw Krankheitserreger in das Gewässer gebracht werden soll Und wenn du dir mal die Gewässerordnungen der einzelnen Bundesländer durchlesen würdest solltest du es auch einsehen . Hier noch einmal der Text des LAVB Brandenburg nur für dich : 4.1. Fang und Verwendung von Köderfischen
Jeder Angler, der zur Benutzung der Raubfischangel in einem Gewässer berechtigt ist, darf in diesem Gewässer als Angelköder für seinen persönlichen Bedarf Fische, Wollhandkrabben und Amerikanische Flusskrebse fangen, hältern und verwenden. Die Bestimmungen nach 4.3, 4.3.1, 4.5.1 und 4.5.4 gelten entsprechend.
Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische (§ 6 Abs. 2 BbgFischO). Fische, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder Festlegungen des LAVB einem Fangverbot unterliegen, dürfen weder gehältert noch als Köderfisch verwendet werden Köderfische sind vor dem Anködern grundsätzlich zu töten. Ausnahmen regelt die Bbg.FischO. § 6 Abs. 1 Bbg FischO. Der blau markierte Absatzt ist besonders wichtig .

MfG


Damit ist deine Zweite Aussage auch falsch .
 
Zuletzt bearbeitet:
Wolfi!

Den Thread gibt es nun 2x., wegen der Karnickel!

Hier die Antwort von Jimmi, die ja alles erklärt, auch wenn es "nur" die Gewässerordnung des LandesBrandenburg beschreibt. Sicher wird der gleiche Passus in den anderen Bundesländern auch so stehen. :klatsch

Moin !
Als erstes wo hast du die Barsche Aquarium oder Teich ?
Und zweitens solltet ihr mal die Gewässerordnung eures zuständigen LAVB bzw eures Vereins lesen .
In der Gewässerordnung des Landes Brandenburg steht dies hier :
4.1. Fang und Verwendung von Köderfischen
Jeder Angler, der zur Benutzung der Raubfischangel in einem Gewässer berechtigt ist, darf in diesem Gewässer als Angelköder für seinen persönlichen Bedarf Fische, Wollhandkrabben und Amerikanische Flusskrebse fangen, hältern und verwenden. Die Bestimmungen nach 4.3, 4.3.1, 4.5.1 und 4.5.4 gelten entsprechend. Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische (§ 6 Abs. 2 BbgFischO). Fische, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder Festlegungen des LAVB einem Fangverbot unterliegen, dürfen weder gehältert noch als Köderfisch verwendet werden Köderfische sind vor dem Anködern grundsätzlich zu töten. Ausnahmen regelt die Bbg.FischO. § 6 Abs. 1 Bbg FischO.
Und ich denke so oder so ähnlich steht es in jeder Gewässerordnung.
Also klares Nein , du darfst nur mit toten Köderfischen angeln die aus dem Gewässer stammen
wo ihr angeln wollt .

MfG

Somit wäre auch deine Frage nach der Quelle beantwortet.

Gruß & Petri!

(Der Herr erschuf den "Danke"-Button)... :verneig:

Nachtrag:

War jetzt etwas synchron geschrieben, hat die Regie gepennt.... :zwinkernd
 
Könnte man diesen Satzt:"
Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische (§ 6 Abs. 2 BbgFischO). "

nicht so verstehen das Benno sein Barsche benutzen kann wenn er sie vorher einfriert?

Ich meine ich selbst fange meine Köderfische immer frisch, aber grundsätzlich würde es ja Sinn machen, dass es in Ordnung ist, eingefrorene Köderfische zu verwenden da viele Bakterien/ Parasiten etc. bei solchen Temperaturen absterben.

@ Benno: Du hattest Gefragt wie man mit den Köderfischen angeln sollte.
Schleppen ist in größeren Gewässern eine Möglichkeit. Vor allem beim Meeresangeln zum Beispiel in tropischen Regionen wird oft mit einer Kombination aus Köderfisch und Kunstköderelementen geschleppt.

Ich persönlich bevorzuge aber eine Grundmontage mit einem Blei und einem Auftriebsholz im inneren des Köderfischs. In etwas tieferen Gewässern hat sich diese Methode für mich vor allem auf Hecht und Zander bewährt
 
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