Peter85
Weißfischfan
... In unserem Verein haben wir das Problem, dass die Jugendgruppe immer mehr an Mitgliedern verliert und keine neuen dazu kommen ... Meiner Meinung nach ist das aber alles eine Frage der Motivation und Attraktivität, die man schaffen muss ...
... und auch der passenden Gelegenheit. Jugendliche die angeln wollen haben oft zwei Handicaps:
- Sie sind nur eingeschränkt mobil, und brauchen eine Fahrgelegenheit.
- Zum aktiv angeln – und das macht nun mal am meisten Spaß – braucht man eine volljährige Begleitperson, sonst geht mit Jugendfischereischein gar nix.
Bei uns im Verein gibt es deshalb Patenschaften. Fährt ein Pate (Vereinsmitglied) angeln frägt er bei seinem Jungangler nach ob er mitkommen will, und ist dann Taxi und Begleitperson in Einem. Andersrum hat der Jungangler auch einen Ansprechpartner, falls er aus Eigeninitiative mal einen Angeltörn unternehmen will. Dort wo Jungangler und Pate in etwa aus der selben Ecke kommen, also keine umständlichen Umwege in Kauf nehmen müssen, funktioniert das recht gut.
Ich selbst habe mir angewöhnt nach Möglichkeit zwei etwa gleichaltrige Nachwuchsangler mit zu nehmen. Die Beiden kommen miteinander besser klar als „nur“ mit einem Erwachsenen. Dadurch ist der Spaßfaktor höher.
Gruss,
Peter
Zuletzt bearbeitet:
Gute Einstellung Bleihunter^^
:
!! Dadurch wird nur ein falsches Bild vermittelt vom Angeln und wenn es dann an den großen See/Teich geht sind sie frustriert weil es vielleicht mal ein bis zwei Stunden dauert bis was beißt oder sogar mal gar nichts geht
! Man sollte sich immer auf verschiedene Arten einigen und lernen diese gezielt zu landen somit ensteht nicht dieser normalitäts Trott und es kommt auch Abwechslung rein! 



Berechtigte Frage - ehrlich gesagt habe ich mir darüber noch keine Gedanken gemacht. Klar müssen die Eltern einverstanden sein, dass Ihr Kind mit mir angeln fährt. Von der Notwendigkeit einer schriftlichen Einverständniserklärung ist mir aber nichts bekannt. Das wäre ja fast so, als wenn ich die Eltern erst mal unterschreiben lassen müsste, wenn meine Jungs die Nachbarskinder zum Grillen einladen. 
Bei der von mir angesprochenen Patenschaft stellt sich der Pate für einige Stunden pro Woche oder Monat völlig ehrenamtlich zur Verfügung. Da die gemeinsame Angelei von Jungangler und Paten keine Vereinsveranstaltung darstellt handelt es sich um ganz normale Freizeit. Bei einem Unfall greift deshalb vermutlich die Krankenversicherung der Eltern, über die der Jugendliche über die Familienmitversicherung versichert ist. Jedenfalls keine gesetzliche UV oder Knappschaft, die sind nur bei Arbeitsunfällen zuständig. Bei einer Vereinsveranstaltung wäre es eine private Unfallversicherung.
Erst schreibst du, dass nen 25 cm Rotauge Spaß macht und schreibst, dass ich prolle, weil ich nen Bild von nem 30 pfündigen Karpfen reinstelle und jetzt heißt es, dass ich mich nur mit nem 30 pfünder zufrieden gebe...