Allgemein -  Gesetzeslage?

zwini

Petrijünger
Hallo zusammen!!!
Ich werde im März (hoffentlich) meinen Schein bekommen.
Jetzt stellt sich für mich die Frage der Angelkarte. Für mich kommen drei Bereiche für eine Jahreskarte in Frage. Diese Strecken kundschafte ich seit geraumer Zeit aus. Mittlerweile bin ich die gut 60km Main mehrmals auf und ab gelaufen und habe mir viele Angelplätze vorgemerkt.
An jedem dieser Plätze habe ich mich gefragt, wie das unter Wasser liegende ausschaut. Wie tief ist es, gibt es Hindernisse, Kanten, Kolke, etc...?

Nun ja, da kommt dann meine Frage ins Spiel: Darf ich ohne Fischereischein und Angelkarte eine rein mit Grund-Blei und Pose ausgestattete Rute zur Ermittlung der genannten Punkte am Wasser benutzen? :confused:

Wie gesagt, nur Rute mit Grund-Blei und Pose, kein weiteres Angelzubehör! Quasi ohne die Möglichkeit einen Fisch mit der Ausrüstung zu fangen.

Ich hoffe, dass das jemand weiß...
 
also ich weiß es auch nicht ganz genau, aber ich würde es nicht machen weil wenn du mit der rute unterwegs bist kann man dir vorwerfen das du fischen wolltest du hättest ja die hacken schnell ins wasser werfen können oder ähnliches.
ich würde mit anderen am wasser sprechen oder im az ob dir zu dem gewäüsser jemand tips geben kann ob was im wasser ist oder so

gruß RocKS
 
Naja, rein rechtlich ist nichts einzuwenden solange die Rute nicht fangfertig ist.

Zur Sicherheit kann man ja ein Birnenblei auf die Schnur ziehen und dem Schwimmer davorknoten.
Wie beim Karpfenloten.

Ob man sich damit ein Gefallen tut...und ob das jeder sooo locker gleich einsieht...wage ich zu bezweifeln.

Grundsaetzlich ist es nicht verboten, vll. waere eine Alternative ein Funkecholot.
Schwimmt nur ober auf und zeigt auch Grundstruckturen an.
 
vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten. Ich forste den Ausloten-Thread durch. Da sprechen die meisten auch eher dafür als dagegen. Allerdings kann ich auch die Argumente dagegen nachvollziehen.
Hängt wohl vor allem davon ab, wie der FA den Fall vor Ort beurteilt. So kann es wohl recht viel Ärger geben, auch wenn es vermutlich hinterher nicht zu einer Verurteilung käme... Und man will sich's ja nicht von vorne herein mit seinem Pächter versauen!
 
Eigentlich ne eindeutige Geschichte:Wer am Gewässer mit einer fangfertigen Rute ohne gültige Erlaubnis angetroffen wird........,die Betonung liegt auf fangfertig und das ist ohne Haken nicht der Fall.Es sei denn dir kann nachgewiesen werden das du mit dem Lotblei die Fische erschlägst....
 
Eigentlich ne eindeutige Geschichte:Wer am Gewässer mit einer fangfertigen Rute ohne gültige Erlaubnis angetroffen wird........,die Betonung liegt auf fangfertig und das ist ohne Haken nicht der Fall.Es sei denn dir kann nachgewiesen werden das du mit dem Lotblei die Fische erschlägst....

Oh Mann, wenn mir das gelingt, dann kenne ich ein paar Angler, die sich in den A... beißen! :roll
 
Wo ist eigentlich das Problem ?

Ich denke, wenn man nur mal ausloten möchte , und man verständigt sich in einem vernünftigen
Umgangston u. sagt was man möchte, sollte es kein Problem sein, oder?

Ich glaube, das Problem miteinander auf augenhöhe in einem vernünftigen Ton umzugehen,
ist heutzutage wohl generell ein Problem !
 
Wo ist eigentlich das Problem ?

Ich denke, wenn man nur mal ausloten möchte , und man verständigt sich in einem vernünftigen
Umgangston u. sagt was man möchte, sollte es kein Problem sein, oder?

Ich glaube, das Problem miteinander auf augenhöhe in einem vernünftigen Ton umzugehen,
ist heutzutage wohl generell ein Problem !
Eigentlich hast du recht,nur gibt es überall einige Fischereiaufseher die sich auf Teufel komm raus profilieren müssen.....
 
Zum Thema fischereiaufsicht/fischereiaufseher habe ich meine ganz eigene Meinung,
welche ich hier aber nicht kundtun möchte,
sondern dann, wenn es sich vor Ort ergibt !
Ich meine, das ist der bessere Weg !
 
Hallo....

Rede doch einfach mal mit deinem Gewässerpächter. Wenn dieser dein Vorhaben befürwortet, lass dir dies kurz in schriftlicher Form bestätigen. Dieses Dokument kannst du dann bei einer Kontrolle vorzeigen.
Du solltets dann natürlich kein sonstiges Angelgerät (Tacklebox mit Haken oder ähnlichen) mitfürhren.


Gruß Pac
 
Sehe ich gar kein Problem, so was zählt ja nicht als fangfertige Rute.

Damit wäre ich in Bayern vorsichtig, da so eine Rute mit wenigen Handgriffen einsatzbereit gemacht werden kann, wird dir daraus jeder Fischereiaufseher, jeder Polizeibeamte oder sonstiges Kontrollorgan einen Strick daraus drehen, mit Recht.

Du bewegst dich mit (fast fertigem ) Angelgerät ohne gültigen Fischereischein und ohne gültige Gewässerkarte an einem Fluß oder wie auch immer.

Da dürftest du bei den meisten Fa auf Granit beißen, wenn sie was von ihrem Fach verstehen, da könnte ja mehr oder weniger jeder kommen mit, ich nenne es jetzt mal, der "Ausrede" :" Ich will meinen zukünftigen Angelplatz ausloten!"

Woran oder wie erkennt man dann noch einen Ausloter und einen Fischwilderer?
 
Ich würde bis März warten und dann die Stellen ausloten...wüsste nicht wie ich es erklären sollte, wenn genau im Augenblick einer Kontrolle das Blei hängen bleibt und reißt ab.
Uff uff...Erklärungsnot frei nach Murphys Gesetz...
Nichts läuft dir weg...:)
 
Wo ist eigentlich das Problem ?
Ich denke, wenn man nur mal ausloten möchte , und man verständigt sich in einem vernünftigen Umgangston u. sagt was man möchte, sollte es kein Problem sein, oder? Ich glaube, das Problem miteinander auf augenhöhe in einem vernünftigen Ton umzugehen, ist heutzutage wohl generell ein Problem !
Erzähl das mal dem Richter: Ich hab zwar die Kasse geklaut, war aber höflich zum Kassierer... Entscheidend ist, ob die Rute fangfertig ist oder nicht. Noch entscheidender ist aber, wie der Gesetzgeber des Bundeslandes, in dem das Ausloten stattfinden soll, die Fangfertigkeit einer Angel definiert. Dementsprechend muss man sein Lotgerät aufbauen.

Also Zwini, da du deinen Schein ja erst im März bekommst, gehe ich davon aus, dass du derzeit mitten im Lehrgang steckst, Schön aufpassen, würde ich sagen, es sollte mich wundern, wenn das Thema da nicht behandelt wird.
Bei der Unmasse von Daten, die du erhalten willst, Untiefen, Kanten etc. würde ich, wie schon einige andere hier, ein Echolot empfehlen.
 
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Wohl zu jedem Thema, wird's Leute geben, dies ganz genau wissen!

Meinen Glückwunsch hierzu !

Da braucht sich keiner mehr wundern, das in D alles genauestens geregelt wird !

Willkommen Vormundschaft !
 
Wohl zu jedem Thema, wird's Leute geben, dies ganz genau wissen!

Meinen Glückwunsch hierzu !

Da braucht sich keiner mehr wundern, das in D alles genauestens geregelt wird !

Willkommen Vormundschaft !

Da sich der TS hier im Forum Rat einholt zeigt doch das er sich mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzt.
Verstehe ehrlich gesagt nicht was das mit Vormundschaft zutun hat...man muss ja net auf biegen und brechen seinen Schein auf´s Spiel setzen...
 
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