Fischereischein -  Fischereiprüfung in Niedersachsen Prüfungsfragen

sooo

sorry is was dazwischen gekommen :( habe noch nen anderes hobby und da musste ich kurz reagieren und schnell ein entschluss ziehen.

Also hier die Bilder ...
Vom Blei habe ich auch eins gemacht ...
 

Anhänge

  • IMG_0095.JPG
    IMG_0095.JPG
    1,7 MB · Aufrufe: 402
  • IMG_0096.JPG
    IMG_0096.JPG
    796,6 KB · Aufrufe: 355
  • IMG_0097.JPG
    IMG_0097.JPG
    1,9 MB · Aufrufe: 368
  • IMG_0098.JPG
    IMG_0098.JPG
    672,6 KB · Aufrufe: 395
Danke für die Unterlagen. Gut zu wissen.

Aber dennoch überzeugt mich das nicht.
Du musst beim Weitwurf nur 25 m erreichen. Das steht auf deinem Zettel auch drauf.
Die ganze Bahn mag 100 m lang und 50 m breit sein, aber darunter steht der weiteste Wurf wird gezählt und muss mindestens 25 m betragen. :)

Überleg doch mal sachlich. Ein 7 gramm Blei soll 100 m weit fliegen. Wie viel Kraft dafür nötig ist! Das Blei hat einen recht hohen Luftwiederstand, da es scheinbar recht groß ist bei geringem Gewicht und muss zudem dann 100 m Schnurr abrollen?! Die schnurr hat auch ein Gewicht und es ist zudem auch etwas Kraft nötig sie von der Rolle zu zeiehen.
100 Meter wirst du aber alleine schon wegen der vorgeschriebenen Länge der Rute kaum erreichen. Sie ist viel zu kurz um genug Kraft auf das Blei zu bringen. :)

LG,
Andreas
 
Was mit den die es nicht glauben ??
Wieso schreibt ihr nicht ??

Tzzz....
ich wollte mir jeglichen Kommentar dazu sparen.
Hatte mich schon gefragt wie du mir an Bildern zeigen willst, das deine freundin damit 100m wirft und dann kommst du mit diesen sehr aussagekräftigen Bildern:confused:
Wie der Vorredner schon sagte, Überlege mal sachlich:)
 
So ich misch mich da mal ein, bevor das noch lächerlicher ausgeht. Mc auch wenn ich dich nicht (evtl noch) persönlich kenne. Du kennst ein Fußballfeld oder? Die internationalen Maße für die Länge sind zwischen 100m-110m. Das würde bedeuten das deine Freundin 7g über diese Länge wirft, bzw du auch. Das schafft nicht mal PiOv, und dessen Statur kennst du mit Sicherheit. Sicherlich kann es sein das der Wurf von euren Lehrern (Prüfern) so bemessen wurde, aber deren Augenmaß ist aufgrund des Alters in der Regel auch nicht mehr das beste, um es freundlich auszudrücken. Ich will einfach mal behaupten das man mit dem richtigen Tackle und den 7g Wettwurfgewicht schon an die 50m Marke kommen kann. Aber ein gesamtes Fußballfeld zu überwerfen wird schlecht möglich sein. Das besagt allein die Physik, rein logisch (auch wenn ich mich da nicht auskenn^^).

In diesem Sinne, nimm es nicht als Kritik auf sondern als Rettung vor der Blamage.
 
So erstens blamieren Tuhe ich mich garnicht ...
Hatte mich nochmal erkundigt ...
Keiner hat die 100 m geschafft. Aber die prüfer hatten es so gesagt ...
Sorry nochma !! Jeden kann mal ein fehler passieren !!!
 
Naja kann ja wirklich mal passieren, aber du hättest dir den Zettel zumindest nochmal durchlesen können bevor du wiederholt sowas sagst, wenn dir schon 20 Leute widersprechen, denn auf dem Zettel stand es ja auch drauf. ;)

Aber danke, dass du die Unterlagen gezeigt hast! :) Wirklich nett von dir und sehr nützlich.

Und als Blamage seh ich es jetzt auch nicht an. Wie du schon sagtest jedem kann einmal ein Fehler passieren. :)

LG,
Andreas
 
hallo , bin gerade beim schein dabei. also das man so viele fragen lernen muss hätte ich nicht gedacht. also das ja sauschwer. kommen bei de rprüfung immer die gleichen fragen vor ????

mfg
 
Also wenn man mit allen Fragen, die im Prüfungsheft "Niedersachsen" stehen, lernt, kann eigentlich nichts schief gehen bei der Prüfung. Es gibt glaub ich 4 unterschiedliche Prüfungsbögen in Niedersachsen mit unterschiedlicher Farbgebung. Die Fragen auf den einzelnen Bögen sind nicht indentisch. Abschauen beim Nachbar also sinnlos!

Bei meiner Prüfung 2003 war es so, daß jeder Prüfling einen Einzeltisch hatte und die Bögen immer farblich getrennt ausgegeben wurden, so daß jeder Prüfling niemals den gleichen Fragebogen hatte, wie sein Tischnachbar. Im Lehrgang haben wir zur Prüfungsvorbereitung alle vorkommenden Prüfungsfragen aus dem Heft behandelt, die dran kommen können. Zum Lernen und zum Selbsttesten habe ich mir dann eine Art Lösungsschablone angefertigt. Wenn man also alle Fragen aus dem Gesamtheft bei der Prüfung beantworten kann, hat man schon gewonnen und die Prüfung locker bestanden.
 
hi.
Sind den die Prüfungsfragen in allen Landkreisen gleich??




Für alle die den Fischereischein von Niedersachsen machen sind in den Dateien die ersten 10 Fragen Bereich Allgemeine Fischkunde. Die anderen Fragen folgen noch.

Gruß

Hansi


Die Fischerprüfung​


Die Fischerprüfung ist im Bundesland Niedersachsen grundsätzlich die notwendige
Voraussetzung für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel. Sie ist auch Voraussetzung zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins.
Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Forderung die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet.
Im Landesverband werden jährlich rd. 7.000 Fischerprüfungen durchgeführt.
Der Landesverband bietet in seinem Wirkungsbereich allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern die Möglichkeit an, im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen zur Fischer-prüfung die notwendigen Kenntnisse zum Erlangen der Fischerprüfung zu erwerben. Die Lehrgänge werden von den Mitgliedsvereinen durchgeführt.

1. Die Sachgebiete der Fischerprüfung
Theoretischer Teil
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde mit
einheimischen Süßwasserfischen und Meeresfischen
- Gewässerkunde
- Gerätekunde (Theorie)
- Natur- Tier- und Umweltschutz
- Gesetzeskunde
Praktischer Teil
- Gerätekunde ( Praxis)
- Praktische Handhabung (Werfen)

1. Der Vorbereitungslehrgang
In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet.
In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes, der mindestens 30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von Ausbildungsstunden Praxis umfaßt.

2. Die Prüfung
Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn
- im theoretischen Teil der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein;
- im praktischen Teil der Prüfungsteilnehmer die Bedingungen für das Werfen auf die Arenbergscheibe (mindestens 30 von 100 möglichen Punkten) und die Weitwurfbedingungen (mindestens 25 m) erfüllt.

Die Fischerprüfung - Inhalte des theoretischen Teils -
1. Allgemeine Fischkunde
Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.
2. Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebens-weisen.
3. Gewässerkunde
Das Wasser als Lebenselement der Fische:
Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände.
Fischhege und Gewässerpflege:
Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach dem Fang. Laichund Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung.
4. Gerätekunde (Theorie)
Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern. Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.
5. Natur-, Tier- und Umweltschutz
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der ”Kreatur Fisch‘, d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von Fischen.
Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des weidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässer-Biotopen.
6. Gesetzeskunde
Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum. Pacht, Erlaubnisschein).
Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht. Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden. Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenflschereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.

Die Fischerprüfung - Inhalte des praktischen Teils -

(Werfen mit einem Kunststoffgewicht - 7,5 g)

1. Gewichtzielwürfe auf Arenbergscheibe

Rute: Einhandrute 1.37 bis 2,5 m lang, mindestens 3 Schnurführungsringe und ein Spitzenring
Rolle: Stationärrolle, handelsüblich
Schnur: beliebig, gleicher Durchmesser auf der ganzen Länge
Gewicht: 7,5-g-Kunststoffgewicht, Farbe beliebig, Tropfenform, Gesamtlänge einschließlich Öse höchstens 6.5 cm, maximaler Durchmesser 2 cm
Wurfbahn: Arenbergtuchscheibe mit 5 Ringen im Außendurchmesser von 0,75 m, 1,35 m, 1,95 m, 2.55 m, 3,15 m; der Zielkern besteht aus einer Scheibe von 0,75 m Durchmesser und maximal 5 mm Dicke;
Farbe der Tuchscheibe: grün, der Ringe: weiß, des Zielkerns:
mattschwarz; Ringstärke: 2 cm
Startplätze: siehe Abbildung
Startbrett: 1,00 m lang, 10cm hoch
Würfe: von jedem Startplatz aus 2 Würfe
Startplatz 1: Pendelwurf unter der Hand
Startplatz 2: Seitenwurf rechts Startplatz 3: Überkopfwurf
Startplatz 4: Seitenwurf links Startplatz 5: beliebig
Zeit: 5 Minuten
Wertung: von der Mitte aus 10 - 8 - 6 - 4 - 2 Punkte
Höchstpunktzahl: 100, Mlndestpunktzahl: 30

2. Gewichtweitwurf

Rute: wie oben
Rolle: wie oben
Schnur: wie oben
Gewicht: wie oben
Wurfbahn: 100 m lang, 50 m breit
Startbrett: wie oben
Wurfart: beliebig, kein Schleuder- oder Katapultwurf
Zeit: je Wurf 2 Minuten bis zum Abwurf
Wertung: der weiteste gültige Wurf, mindestens 25 m; 3 Versuche
 
Hallo,
ich bin dabei ein Programm zu entwickeln für die Fischerprüfungen der einzelnen Bundesländer.
Wer kann mir die aktuellen Fragen zur Verfügung stellen ?

Danke.
 
Hallo,
ich bin dabei ein Programm zu entwickeln für die Fischerprüfungen der einzelnen Bundesländer.
Wer kann mir die aktuellen Fragen zur Verfügung stellen ?

Danke.

Hallo Jaegersoft,

auf der Seite des LAVB findest Du die Fragen und kannst sogar online beantworten und auswerten.

Gruß

Jürgen:hops
 
Zurück
Oben