@Angler Newbie
Also das kann schon sein, kommt wirklich auf die Gemeinde an! also 6€ ist Standart und minimum, wenn dann aber eine Gemeinde mehr verlang rechtfertigen die das mit Arbeitsaufwand und so nem Sch***! Bin mal gespannt was ich bei uns abdrücken muss....
Die Fischereiabgabe muss für Setzlinge und lauter so n Zeugs verwendet werden das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Habe aber gerade gesehen das die Abgaben tatsächlich schwnken können und das auch gesetzlich niedergeschrieben wurde,this:
Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)
Vom 14. November 1979, geändert 2. Januar 2005
§ 36
Fischereiabgabe
(1) Wer die Fischerei ausüben will, hat eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Abgabe ist an das Land abzuführen und vom Ministerium nach Anhörung des Landesfischereibeirats zur Förderung des Fischereiwesens und der fischereilichen Forschungstätigkeit zu verwenden. Die Abgabe ist für ein volles Kalenderjahr, für fünf oder für zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre zu entrichten. Inhaber von Jugendfischereischeinen sind nicht zur Entrichtung der Fischereiabgabe verpflichtet.
(2) Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium
- die Höhe der Fischereiabgabe festzusetzen; sie beträgt für jedes Kalenderjahr, für das der Fischerschein gültig ist, mindestens 6 Euro und darf 30 Euro nicht übersteigen,
- das Verfahren zur Erhebung der Fischereiabgabe und
- das Verfahren über den Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe
zu regeln.
(3) Auf die Fischereiabgabe sind die §§ 11, 18, 21 und 22 des Landesgebührengesetzes entsprechend anzuwenden.
(4) Absatz 1 gilt nicht für die unter die Vereinbarung für die Ausübung der Fischerei vom 26. Juni 1954 (Staatsanzeiger Nr. 51 vom 3.Juli 1954) fallenden französischen Mitglieder der alliierten Streitkräfte, solange diese Vereinbarung in Kraft ist.
Wenn Sie den Link markieren (linke Maustaste gedrückt halten) können Sie den Link mit der rechten Maustaste kopieren und in den Browser oder in Ihre Favoriten als Lesezeichen einfügen.', WIDTH, -300, CENTERMOUSE, true, ABOVE, true );" onmouseout="UnTip()"> Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer
auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jporta...FischG+BW+§+36&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Der Link sollte ja i.O. gehen dort könnt Ihr alles was §§§ mäßige was Ba-Wü betrifft finden.
Also passt das schon mit den 10€!
@Schwabenmax da ich gestern von dir ja mitbekommen habe das man die Fischereiabgabe auch nur Jährlich bezahlen kann wie man oben ja gut sehen kann entweder für 1 Jahr, 5 Jahre, oder 10 Jahre Fischereiabgabe bezahlen.
Ich war deshalb Heute morgen nochmals aufm Rathaus weil hab nich allzuviel Moneten diesen Monat und dachte komm hollst dir 48€ wieder und zahlst mal nur für 2 Jahre Fischereiabgabe aber ich habe das jetzt so gelassen und habe für 10 Jahre bezahlt weil.........
Du in deinem Fischerschein nur 4 mal Fischereiabgabe zahlen kannst bzw es ist nur Platz für 4 Stempel (total behindert aber bestimmt mit Absicht so gemacht).
Das heisst wenn du jetzt jedes Jahr nur für 1 Jahr bezahlst ist dein Schein nach 4 Jahren voll und wenn das der Fall ist musst schon im 4. Jahr einen neuen Fischereischein beantragen was ja sogesehen rausgeschmissenes Geld ist,deshalb hab ichs bei den 10 Jahren belassen und werde auch in Zukunft meine Fischereiabgabe immer für 10 Jahre bezahlen so muss ich erst in 40 Jahren einen neuen Fischerschein beantragen!!!
Überlegts euch gut ob Ihr da nur 1 Jahr bezahlt weil bis in 4 Jahren braucht Ihr eventuell auch wieder neue Passbilder was ja auch wieder € kostet,ich würds nicht machen...sowieso nicht wenn ich dieses Jahr noch angeln will weil dann ist der Schein im Januar ja schon mit 2 Stempeln bestückt...