Fischereischein -  Fischereiprüfung Baden-Württemberg am 20.11.2009

http://www.vfg-bw.org/seite85.htm (ganz unten)
Ich zitiere:
Bezüglich der Gebührenerhebung gilt an 1.1.2005: Für den Fischereischein auf Lebenszeit ist diejenige Gebühr zu bezahlen, die bislang für den Fünfjahresfischereischein erhoben wurde (20, 45 €). Die Festlegung der Gebühr zur Einziehung der Fischereiabgabe für ein, fünf oder zehn Jahre obliegt den Gemeinden. Die Fischereiabgabe beträgt unverändert sechs Euro pro Jahr.
 
Da isser

Ich war auf dem Rathaus und 10min später war ich 73euro ärmer aber glücklich mit meinem Angelschein in der hand auf dem heimweg.

Lief alles super die waren echt freundlich. Die Sachbearbeiterin meinte sie könne ihn mir auch auf nächstes Jahr ausstellen das ich mir die 6 Euro spare
Aber da ich eh noch angeln will sind mir die 6 euro egal.
 

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Normalerweise wäre ich ja zu meiner Aussenstelle in unserem Ort gegangen, die hatten aber net offen und deshalb bin ich direkt nach Ludwigsburg gegangen. Wollte das Teil eben unbedingt heute noch ;-)

Also ich weiß es net ganz genau, aber ich habe glaube ich 24 € oder so gezahlt und davon waren eben 10 € die Gebühr für ein Jahr. Zählt da 2009 eigentlich auch noch mit rein? Ja oder?

Hab jetzt den stempel 2010 drin. Hätte mir das vlt. noch mit der "Restgültigkeit" für 2009 erklären können, aber die sagten 10 € pro Jahr.

Ich weiß net ob ihr euch da auskennt, aber die Gemeinde hat glaub zusammen mit dem Bund, dem LFVB (und/oder Wasser- und Schiffahrtsamt Vereinen etc.) in Hoheneck so ne "Renaturierung" vorgenommen. Da gibts auch Berichte im Internet, die haben da nen Uferabschnitt in der Nähe vom Heilbad (Neckarbrücke - Neckarweihingen) wieder natürlich gestaltet. Sieht jetzt ziemlich einladend aus. Vielleicht spielt das mit rein was die Abgabe angeht, hat ja bestimmt einiges gekostet.

Hab da grad nen Artikel gefunden
http://www.wsv.de/ftp/spiegel/2009/00203_2009.pdf

Da fällt mir auf, weil ich den Artikel gelesen hab, bei Poppenweiler vor der Staustufe (also die Strecke Richtung Aldingen) da steht auch so ein Schild (wie bei geplanten Bauvorhaben). Habe das nie gesehen was da steht, da es auf der anderen Neckarseite ist und ich bisher nur auf der Neckartalstraße gefahren bin. Dachte die erweiteren vielleicht das Industriegebiet oder so, aber scheinbar wird da auch das Ufer besser gestaltet. Ich find das ne Gute Idee.

Viel Info, hoffe das einige aus der Umgebung was damit anfangen konnten ;-)

Gruß
Max
 
Heut Morgen war ich nochmal auf dem Rathaus - ich hab den:hops:hops:engel

Hoffe nur das meine restliche Angelausrüstung heute kommt, dann könnt ich dieses Wochenende noch angeln gehen!
 
@Angler Newbie
Also das kann schon sein, kommt wirklich auf die Gemeinde an! also 6€ ist Standart und minimum, wenn dann aber eine Gemeinde mehr verlang rechtfertigen die das mit Arbeitsaufwand und so nem Sch***! Bin mal gespannt was ich bei uns abdrücken muss....


Die Fischereiabgabe muss für Setzlinge und lauter so n Zeugs verwendet werden das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Habe aber gerade gesehen das die Abgaben tatsächlich schwnken können und das auch gesetzlich niedergeschrieben wurde,this:



Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)
Vom 14. November 1979, geändert 2. Januar 2005

§ 36

Fischereiabgabe

(1) Wer die Fischerei ausüben will, hat eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Abgabe ist an das Land abzuführen und vom Ministerium nach Anhörung des Landesfischereibeirats zur Förderung des Fischereiwesens und der fischereilichen Forschungstätigkeit zu verwenden. Die Abgabe ist für ein volles Kalenderjahr, für fünf oder für zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre zu entrichten. Inhaber von Jugendfischereischeinen sind nicht zur Entrichtung der Fischereiabgabe verpflichtet.
(2) Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium

  1. die Höhe der Fischereiabgabe festzusetzen; sie beträgt für jedes Kalenderjahr, für das der Fischerschein gültig ist, mindestens 6 Euro und darf 30 Euro nicht übersteigen,
  2. das Verfahren zur Erhebung der Fischereiabgabe und
  3. das Verfahren über den Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe
zu regeln.
(3) Auf die Fischereiabgabe sind die §§ 11, 18, 21 und 22 des Landesgebührengesetzes entsprechend anzuwenden.
(4) Absatz 1 gilt nicht für die unter die Vereinbarung für die Ausübung der Fischerei vom 26. Juni 1954 (Staatsanzeiger Nr. 51 vom 3.Juli 1954) fallenden französischen Mitglieder der alliierten Streitkräfte, solange diese Vereinbarung in Kraft ist.


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Wenn Sie den Link markieren (linke Maustaste gedrückt halten) können Sie den Link mit der rechten Maustaste kopieren und in den Browser oder in Ihre Favoriten als Lesezeichen einfügen.', WIDTH, -300, CENTERMOUSE, true, ABOVE, true );" onmouseout="UnTip()"> Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.landesrecht-bw.de/jporta...FischG+BW+§+36&psml=bsbawueprod.psml&max=true




Der Link sollte ja i.O. gehen dort könnt Ihr alles was §§§ mäßige was Ba-Wü betrifft finden.

Also passt das schon mit den 10€!



@Schwabenmax
da ich gestern von dir ja mitbekommen habe das man die Fischereiabgabe auch nur Jährlich bezahlen kann wie man oben ja gut sehen kann entweder für 1 Jahr, 5 Jahre, oder 10 Jahre Fischereiabgabe bezahlen.
Ich war deshalb Heute morgen nochmals aufm Rathaus weil hab nich allzuviel Moneten diesen Monat und dachte komm hollst dir 48€ wieder und zahlst mal nur für 2 Jahre Fischereiabgabe aber ich habe das jetzt so gelassen und habe für 10 Jahre bezahlt weil.........

Du in deinem Fischerschein nur 4 mal Fischereiabgabe zahlen kannst bzw es ist nur Platz für 4 Stempel (total behindert aber bestimmt mit Absicht so gemacht).
Das heisst wenn du jetzt jedes Jahr nur für 1 Jahr bezahlst ist dein Schein nach 4 Jahren voll und wenn das der Fall ist musst schon im 4. Jahr einen neuen Fischereischein beantragen was ja sogesehen rausgeschmissenes Geld ist,deshalb hab ichs bei den 10 Jahren belassen und werde auch in Zukunft meine Fischereiabgabe immer für 10 Jahre bezahlen so muss ich erst in 40 Jahren einen neuen Fischerschein beantragen!!!

Überlegts euch gut ob Ihr da nur 1 Jahr bezahlt weil bis in 4 Jahren braucht Ihr eventuell auch wieder neue Passbilder was ja auch wieder € kostet,ich würds nicht machen...sowieso nicht wenn ich dieses Jahr noch angeln will weil dann ist der Schein im Januar ja schon mit 2 Stempeln bestückt...
 
Zuletzt bearbeitet:
:spass :spass:spass:spassSo mit ein bisschen verspätung habe ich heute auch mein Prüfungszeugnis bekommen. 60/60 richtig. hab mich rießig gefreut.
Am Dienstag gehst gleich auf Amt und den Fischerreischein beantragen.
:hops:hops:hops
 
Bei mir ist jetzt auch das Ergebnis angekommen... Muss aber noch bis um 5 arbeiten :eek: :eek: :eek: :eek: Naja die halbe Stunde bekomm ich auch noch rum... Schade das es vor dem Wochenende jetzt nicht mehr geklappt hat mit dem Schein, wär zu gern am WE angeln gegangen... Aber Montag gehts gleich aufs Amt und Schein abholen *freeeeuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu*

Gruß Oli
 
War Heute auf dem Amt den Schein beantragen ich kann ihn dann ab Mittwoch abholen. :mad: Schade dann wird´s nix mit Angeln am WE.

Kosten 80,45 € für 10 Jahre Bundesland Baden Württemberg
 
Ich bezahl die fischerreiabgabe auch für 10 jahre,dann hab ich erst mal ruhe und muss nicht daran denken 2011 den schein wieder zu verlängern.
 
hab meine ergebnisse auch bekommen bestanden! =)
nur steht da ein falsches geburtsdatum drin =(
denkt ihr des gibt probleme beim beantragen des fischereischeins?
 
Sag der person auf dem amt das dein geburtsdatum falsch ist und zeig der des richtige auf deinem personalausweis.dann soll sie einfach des richtige drauf schreiben.
 
die am telefon meinte 2 wochen min....
"das wird mit den anderen rausgeschickt"
warscheinlich war ich nicht der einzige....


Boah ey das ist ja mal Mega dreckig....ich würd am Montag gleich nochmal anrufen das kanns ja nicht sein das die 14 Tage brauchen um ein neues Zeugnis mitm richtigen Geburtsdatum auszustellen.

Aber war der einzigste richtige Weg nachher ist mal was du hast dann erstmal fett Probleme.

Jo mein anderer Kumpel hat auch Heute sein Ergebnis bekommen denk jetzt haben alle Ihr Zeugnis oder?
 
Kann mir jemand noch schnell sagen was ich alles benötige um MORGEN meinen Angelschein abholen zu können.
Hab den Sachkundenachweiß, Zeugnis, Passbild, Ausweis.
Keine lust da hin zu fahren und dann hab ich was vergessen....
Danke
 
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