Fischereibestimmungen in Italien

Florian Heimgartner

Petrijünger
Hallo,

Ich fahre in den Osterferien nach Italien zum Angeln, und wollte mich mal über die Fischereibestimmungen in Italien erkundigen. Ich wollte vor allem wissen ob in Italien das Angeln mit lebendigem Köder erlaubt ist?

Würde mich über Antwort freuen!!!

Schon mal Danke.
 
Florian Heimgartner schrieb:
Hallo,

Ich fahre in den Osterferien nach Italien zum Angeln, und wollte mich mal über die Fischereibestimmungen in Italien erkundigen. Ich wollte vor allem wissen ob in Italien das Angeln mit lebendigem Köder erlaubt ist?

Würde mich über Antwort freuen!!!

Schon mal Danke.

Hallöchen Flo,

lebender Köfi ist in den regionalen Bestimmungen Italiens erlaubt. Je nach Gewässer kann es aber zusätzliche Auflagen geben - wie auch in Deutschland. Ich nehme mal an, Du hast unser Gewässerverzeichnis Italien bereits gesehen. Wenn das Gewässer, das Du besuchst willst, dabei ist, schreibe bitte dort Deine Fragen oder nenne zumindestens die Region/Provinz. Ohne die kann Dir keiner weiterhelfen. ;)
 
Hallo
ich möchte auch in Italien angeln gehen, was für Papiere brauche ich? Reicht eine Gewässerkarte aus oder braucht man einen Fischereischein ??
Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen
dani
 
@Angelspezi
Danke schön,wo findet man das normalerweise ich habe extra gesucht um kein unnötigen Beitrag zuverfassen.
Leider habe ich das aber nicht gefunden :confused:
Sorry für den überflüssigen beitrag
dani
 
Wie verhält es sich mit den Bestimmungen für das Meeresangeln vom Ufer aus in Italien? Wieviele Ruten mit wievielen Haken sind erlaubt? Benötigt man irgendeinen Erlaubnisschein?
Schonmaße, Schonzeiten usw...
Wo findet man dazu etwas? Habe Google rauf und runter gequält, erfolglos...
Vielleicht kann mir hier einer helfen ! Wäre sehr dankbar, weil es Anfang Mai auf die Insel Elba geht...natürlich mit Familie aber nicht ohne Angelzeugs :-) !

Also, gebt mir INPUT !

Gruß gerd
 
Wie verhält es sich mit den Bestimmungen für das Meeresangeln vom Ufer aus in Italien? Wieviele Ruten mit wievielen Haken sind erlaubt? Benötigt man irgendeinen Erlaubnisschein?
Schonmaße, Schonzeiten usw...
Wo findet man dazu etwas? Habe Google rauf und runter gequält, erfolglos...
Vielleicht kann mir hier einer helfen ! Wäre sehr dankbar, weil es Anfang Mai auf die Insel Elba geht...natürlich mit Familie aber nicht ohne Angelzeugs :-) !

Also, gebt mir INPUT !

Gruß gerd

Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass hier niemand, noch nicht einmal der ADMIN etwas dazu sagen kann ??? Hat denn niemand überhaupt irgendeine Ahnung was das Meeresangeln in Italien angeht???:schrei

Petri Heil!
 
Wie verhält es sich mit den Bestimmungen für das Meeresangeln vom Ufer aus in Italien? Wieviele Ruten mit wievielen Haken sind erlaubt? Benötigt man irgendeinen Erlaubnisschein?
Schonmaße, Schonzeiten usw...
Wo findet man dazu etwas? Habe Google rauf und runter gequält, erfolglos...
Vielleicht kann mir hier einer helfen ! Wäre sehr dankbar, weil es Anfang Mai auf die Insel Elba geht...natürlich mit Familie aber nicht ohne Angelzeugs :-) !

Also, gebt mir INPUT !

Gruß gerd

hallo gerd

ich finde leider auch nichts über die bestimmungen :(

da ich im september zum segeln um elba bin, bin ich auch interessiert an den örtlichen bestimmungen

wäre schön wenn du nach deinem urlaub etwas dazu schreiben könntest

ansonsten ....

schönen urlaub und petri
 
Bestimmungen

Habe gerade infos vom Tourismusamt in Ligurien bekommen.
Bitteschön:

Angeln in Binnengewässern (Flüsse und Seen)

Für das Angeln in den Flüssen und Seen Liguriens sind jeweils die einzelnen Provinzen kompetent, in denen sich das jeweilige Gewässer befindet. Die Region Ligurien ist – von Westen (Ponente) nach Osten (Levante) – in vier Provinzen unterteilt: Provinz Imperia, Provinz Savona, Provinz Genova und Provinz La Spezia. Das Ligurische Regionalgesetz, Nummer 21/2004, sieht dabei für ausländische Staatsbürger, die nicht in Ligurien wohnhaft sind, die Ausstellung einer so genannten „D-Lizenz“ (licenza di tipo D) vor.
Eine D-Lizenz (gültig für 3 Monate) gestattet es Anglern, die ausländische Staatsbürger sind und sich nicht ständig auf dem italienischen Territorium aufhalten, den nichtgewerblichen Fischfang mittels einer Angelrute mit oder ohne Angelrolle, Angelschnur mit einem oder mehreren Haken oder künstlichen Ködern, sowie der regional zugelassenen notwendigen Gerätschaft auszuüben.

Anträge richten Sie bitte an:
[Die geläufigsten Kommunikationssprachen sind (außer Italienisch) Französisch und Englisch.]

Provinz Genua: Herr Dr. Andrea Seu, T. 0049 010 5499-770 /-801/-787, E-Mail: seu@provincia.genova.it,
Provinz Savona: Frau Cristina Ferro, T. 0049 019 8313553, E-Mail:c.ferro@provincia.sv.it
Provinz Imperia: Herr Geom. Gianfranco Torello, T. 0049 0183 704414, E-Mail: gianfranco.torello@provincia.imperia.it,
Provinz La Spezia: Herr Fernando Paciolla, T. 0049 0187 777336, E-Mail: provsp.paciolla@provincia.sp.it


Meeresangeln (Meer und Hafen)

Vor dem Angeln im Meer und in Häfen wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Hafenamt (Capitaneria di Porto) des jeweiligen Seeamtsbezirks. Die Angelerlaubnis unterliegt unterschiedlichen Regeln, die Sie unbedingt kennen sollten, um späteren Ärger mit den Behörden auszuschließen.
Für das Angeln im Meer ist normalerweise weder eine Lizenz noch eine Gebührenerhebung vorgesehen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den folgenden Hafenämtern:

Capitaneria di Porto di Genova: Herr Dr. Massimo Garbarino, T. 0049 010 2777329; E-Mail: genova@guardiacostiera.it
Capitaneria di Porto di Savona: Frau Manuela Elvo, T. 0049 019 856666231, E-Mail: savona@guardiacostiera.it
Capitaneria di Porto di Imperia : Herr Maresciallo Carlo Loggia, T. 0049 0183 66061, E-Mail: imperia@guardiacostiera.it,
Capitaneria di Porto di La Spezia: Herr Giuseppe Canoni, T. 0049 0187 258101, E-Mail: laspezia@guardiacostiera.it



Hoffe das hilft euch weiter.
Hab mir gestern auch schon die Zähne im google ausgebissen ;-)
 
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