Toller-Hecht14
Barben-Spezialist
Wer von euch kennt sie nicht? Die Vorurteile gegen die Angler.
Es ist echt traurig was die meisten nicht-angelnden von uns denken.
Hier sind einige Vorurteile aufgeschrieben und dazu die Gegenargumente die ihr als Angler zu Not sagen könnt wenn euch irgendwelche Naturschützer die gegen das Angeln sind mit diesen Vorurteilen konfrontieren.
(Vor-)Urteil Nr. 1:
ANGLER SIND TIERQUÄLER.
Freispruch: Millionen Tiere werden täglich
von Menschen zu Nahrungszwecken getötet.
Zugegeben: Auch Angler töten, wenn sie einen
Fisch verwerten wollen (und zwar ungleich
schneller und sauberer als die
Berufsfischerei). Alle Angler sind geschult,
Fische erst zu betäuben und anschließend
nach
den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der
Vorwurf, dass Angler Tierquäler sind, wird
vor diesem Hintergrund absurd, zumal
wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische
überhaupt Schmerzen in unserem Sinne
empfinden. Die Maulpartie eines Fisches, mit
der er stachlige Beute fängt oder sogar
Muscheln knackt, ist so hart, dass er einen
Haken kaum spüren dürfte. Dafür spricht
auch,
dass Fische, die vom Haken abkamen, sofort
erneut bissen.
(Vor-)Urteil Nr. 2:
ANGLER SIND EINE BEDEUTUNGSLOSE MINDERHEIT.
Freispruch: Wir können all jene Politiker,
die das glauben und danach handeln, nur
warnen! Angler mit ihren wahlberechtigten
Familienmitgliedern könnten bei uns mühelos
die 5-Prozent-Hürde überspringen, die zum
Einzug in den Bundestag genommen werden
muss.
In den EU-Staaten gibt es nach offiziellen
Erhebungen 23 Millionen Angler, was die
internationale Popularität des Angelns
beweist. Allerdings haben bei uns weitaus
kleinere Interessen-Gruppen eine stärkere
Lobby bei politischen Entscheidungsträgern.
(Vor-)Urteil Nr. 3:
ANGELN GEHÖRT VERBOTEN .
Freispruch: Geht nicht, denn Angeln ist vom
Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den
Landesfischereigesetzen und umfassenden
Verordnungen geregelt.
Fischereibehörden der Länder beaufsichtigen
und kontrollieren das Angeln, das schon aus
hegerischen Gründen legal ist.
Nahrungserwerb
ist sogar im Tierschutzgesetz als legaler,
vernünftiger Grund für den Fischfang
festgeschrieben.
(Vor-)Urteil Nr. 4:
ANGLER ZERTRAMPELN DIE UFERVEGETATION.
Freispruch: An ihren Gewässern genießen
Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht,
mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So
richten die Angler vielerorts Stege und
Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien
zu schonen.
(Vor-)Urteil Nr. 5:
ANGLER VERNICHTEN FISCHBESTÄNDE.
Freispruch: Völlig falsch. Gesetzlich sind
Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden
jährlich mehr als 50 Millionen Mark für
Besatz auf. Sie führen Fangbücher und machen
amtlich genehmigte
Bestands-Kontrollfischungen.
Angler sind an einem nach Menge und Arten
reichen Fischbestand interessiert und
pflegen
ihn (mit hohem finanziellen Aufwand).
(Vor-)Urteil Nr. 6:
ANGLER TUN NICHTS FÜR DIE NATUR.
Freispruch: Absoluter Schwachsinn! Als vor
über 100 Jahren Naturschutz noch ein
unbekanntes Wort war, warnten Angler schon
vor der Naturzerstörung an Bach und Fluss.
Denn Angler sind am unbedingten Erhalt
naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz
interessiert.
Bundesweit arbeiten sie an naturnahem
Rückbau
der Gewässer, betreiben die
Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten.
Dazu
leisten sie Millionen unbezahlte
Arbeitsstunden.
Vor-)Urteil Nr. 7:
ANGLER STÖREN BRUTVÖGEL.
Freispruch: Wer das behauptet, kennt nichts
vom Angeln und von Anglern. Wo Vögel
wassernah nisten, richten Angler Schutzzonen
ein und verzichten während der Brutzeit
freiwillig aufs Angeln - so wie sie es auch
während der Laichzeit der Fische halten.
Angler stören nicht, weil sie sich schon aus
Eigeninteresse still verhalten und nicht wie
andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.
(Vor-)Urteil Nr. 8:
ANGLER VERMÜLLEN DIE UFER UND GEWÄSSER.
Freispruch: Es darf bezweifelt werden, dass
Angler zur Vermüllung unseres Landes so viel
beitragen wie die nicht angelnden Bürger.
Kein Zweifel herrscht aber darüber, dass
Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den
Gewässern groß angelegte Müllsammelaktionen
durchführen. Wer tonnenweise Müll mühsam
einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere
Landschaft (und sauberes Wasser) ist
geschärft!
(Vor-)Urteil Nr. 9:
ANGLER HABEN KEINE AHNUNG VOM UMGANG MIT DER
NATUR.
Freispruch: Falsch. Jeder Angler muss den
Fischereischein erwerben, dem eine
umfangreiche Prüfung unter Aufsicht der
Landesbehörden voraus geht. Allein im
Fachbereich Fischkunde müssen 230 Fragen
gelernt werden können, bei Naturschutz und
Gewässerkunde sind es 122 Fragen, in der
Gesetzeskunde immerhin noch 57. Welche
Prüfungen machen Naturschützer, um über
Angler urteilen zu können?
(Vor-)Urteil Nr. 10:
ANGELN IST EIN ARME-LEUTE-SPORT.
Freispruch: Von wegen arme Leute. Angeln ist
in allen Gesellschafts-Schichten zu Hause.
Dazu gehören Königliche Hoheiten genauso wie
Staatsmänner und ungezählte Prominente.
Global operierende Groß-Konzerne kaufen
weltweit Angelrechte an den besten Gewässern
für ihre prominenten Gäste. Wer eine Woche
Lachsangeln in Norwegen oder Island bucht,
gehört sicher nicht zu den
Unterprivilegierten.
(Vor-)Urteil Nr. 11:
ANGELN SCHADET DER ERZIEHUNG.
Freispruch: Nein, Angeln fördert sie!
Angelnde Kinder zeichnen kein Fischstäbchen,
wenn sie einen Fisch malen sollen; angelnde
Jugendliche erwerben wichtige Umwelt- und
Naturkenntnisse, was sich auch in stark
verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld
bemerkbar macht. Sie lungern nicht in
Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm
oder
in Drogen-Treffs herum, sondern bewegen sich
in freier Natur an der frischen Luft, lernen
das Beachten von Gesetzen und Verordnungen.
Fairness und Sozialverhalten in der
Gemeinschaft werden für sie
selbstverständlich.
(Vor-)Urteil Nr. 12:
ANGELN IST WIRTSCHAFTLICH BEDEUTUNGSLOS.
Freispruch: Blödsinn, Angeln ist ein
bedeutender Wirtschaftsfaktor in der BRD.
Ein
Forschungsbericht ergab 1997, dass allein
die
1,4 Millionen amtlich registrierten Angler
über 1 Milliarde Mark umsetzten.
Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus
Besatzfischzucht und -verkauf, Vereinsleben,
Immobilienkauf, Verwaltung und Presse.
(Vor-)Urteil Nr. 13:
ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE NUTZUNG.
Freispruch: Völlig falsch. Jedes Bundesland
kassiert eine jährliche Fischereiabgabe.
Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für
die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber
zahlen, also vor allem (über die Pacht) in
die Kassen der Kommunen.
(Vor-)Urteil Nr. 14:
ANGELN IST EINE DEGENERATION DER NEUZEIT.
Freispruch: Völlig falsch, denn Angeln hat
eine lange Tradition. Norwegische
Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln
weit vor der Zeitrechnung.
Seit der Erfindung des Buchdrucks gibt es
Angelbücher über die tief verwurzelte
Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen
von Jahren erworbenen evolutionären Wissen
über Jagd und Fischerei. Angeln ist eine
Naturbegabung. Sie zu unterdrücken, hieße
sich an der Natur des Menschen zu
versündigen!
Hier habt ihr eure Quelle
http://www.angelsportverein-oberroden.de/41267/236801.html
Es ist echt traurig was die meisten nicht-angelnden von uns denken.
Hier sind einige Vorurteile aufgeschrieben und dazu die Gegenargumente die ihr als Angler zu Not sagen könnt wenn euch irgendwelche Naturschützer die gegen das Angeln sind mit diesen Vorurteilen konfrontieren.
(Vor-)Urteil Nr. 1:
ANGLER SIND TIERQUÄLER.
Freispruch: Millionen Tiere werden täglich
von Menschen zu Nahrungszwecken getötet.
Zugegeben: Auch Angler töten, wenn sie einen
Fisch verwerten wollen (und zwar ungleich
schneller und sauberer als die
Berufsfischerei). Alle Angler sind geschult,
Fische erst zu betäuben und anschließend
nach
den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der
Vorwurf, dass Angler Tierquäler sind, wird
vor diesem Hintergrund absurd, zumal
wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische
überhaupt Schmerzen in unserem Sinne
empfinden. Die Maulpartie eines Fisches, mit
der er stachlige Beute fängt oder sogar
Muscheln knackt, ist so hart, dass er einen
Haken kaum spüren dürfte. Dafür spricht
auch,
dass Fische, die vom Haken abkamen, sofort
erneut bissen.
(Vor-)Urteil Nr. 2:
ANGLER SIND EINE BEDEUTUNGSLOSE MINDERHEIT.
Freispruch: Wir können all jene Politiker,
die das glauben und danach handeln, nur
warnen! Angler mit ihren wahlberechtigten
Familienmitgliedern könnten bei uns mühelos
die 5-Prozent-Hürde überspringen, die zum
Einzug in den Bundestag genommen werden
muss.
In den EU-Staaten gibt es nach offiziellen
Erhebungen 23 Millionen Angler, was die
internationale Popularität des Angelns
beweist. Allerdings haben bei uns weitaus
kleinere Interessen-Gruppen eine stärkere
Lobby bei politischen Entscheidungsträgern.
(Vor-)Urteil Nr. 3:
ANGELN GEHÖRT VERBOTEN .
Freispruch: Geht nicht, denn Angeln ist vom
Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den
Landesfischereigesetzen und umfassenden
Verordnungen geregelt.
Fischereibehörden der Länder beaufsichtigen
und kontrollieren das Angeln, das schon aus
hegerischen Gründen legal ist.
Nahrungserwerb
ist sogar im Tierschutzgesetz als legaler,
vernünftiger Grund für den Fischfang
festgeschrieben.
(Vor-)Urteil Nr. 4:
ANGLER ZERTRAMPELN DIE UFERVEGETATION.
Freispruch: An ihren Gewässern genießen
Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht,
mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So
richten die Angler vielerorts Stege und
Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien
zu schonen.
(Vor-)Urteil Nr. 5:
ANGLER VERNICHTEN FISCHBESTÄNDE.
Freispruch: Völlig falsch. Gesetzlich sind
Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden
jährlich mehr als 50 Millionen Mark für
Besatz auf. Sie führen Fangbücher und machen
amtlich genehmigte
Bestands-Kontrollfischungen.
Angler sind an einem nach Menge und Arten
reichen Fischbestand interessiert und
pflegen
ihn (mit hohem finanziellen Aufwand).
(Vor-)Urteil Nr. 6:
ANGLER TUN NICHTS FÜR DIE NATUR.
Freispruch: Absoluter Schwachsinn! Als vor
über 100 Jahren Naturschutz noch ein
unbekanntes Wort war, warnten Angler schon
vor der Naturzerstörung an Bach und Fluss.
Denn Angler sind am unbedingten Erhalt
naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz
interessiert.
Bundesweit arbeiten sie an naturnahem
Rückbau
der Gewässer, betreiben die
Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten.
Dazu
leisten sie Millionen unbezahlte
Arbeitsstunden.
Vor-)Urteil Nr. 7:
ANGLER STÖREN BRUTVÖGEL.
Freispruch: Wer das behauptet, kennt nichts
vom Angeln und von Anglern. Wo Vögel
wassernah nisten, richten Angler Schutzzonen
ein und verzichten während der Brutzeit
freiwillig aufs Angeln - so wie sie es auch
während der Laichzeit der Fische halten.
Angler stören nicht, weil sie sich schon aus
Eigeninteresse still verhalten und nicht wie
andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.
(Vor-)Urteil Nr. 8:
ANGLER VERMÜLLEN DIE UFER UND GEWÄSSER.
Freispruch: Es darf bezweifelt werden, dass
Angler zur Vermüllung unseres Landes so viel
beitragen wie die nicht angelnden Bürger.
Kein Zweifel herrscht aber darüber, dass
Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den
Gewässern groß angelegte Müllsammelaktionen
durchführen. Wer tonnenweise Müll mühsam
einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere
Landschaft (und sauberes Wasser) ist
geschärft!
(Vor-)Urteil Nr. 9:
ANGLER HABEN KEINE AHNUNG VOM UMGANG MIT DER
NATUR.
Freispruch: Falsch. Jeder Angler muss den
Fischereischein erwerben, dem eine
umfangreiche Prüfung unter Aufsicht der
Landesbehörden voraus geht. Allein im
Fachbereich Fischkunde müssen 230 Fragen
gelernt werden können, bei Naturschutz und
Gewässerkunde sind es 122 Fragen, in der
Gesetzeskunde immerhin noch 57. Welche
Prüfungen machen Naturschützer, um über
Angler urteilen zu können?
(Vor-)Urteil Nr. 10:
ANGELN IST EIN ARME-LEUTE-SPORT.
Freispruch: Von wegen arme Leute. Angeln ist
in allen Gesellschafts-Schichten zu Hause.
Dazu gehören Königliche Hoheiten genauso wie
Staatsmänner und ungezählte Prominente.
Global operierende Groß-Konzerne kaufen
weltweit Angelrechte an den besten Gewässern
für ihre prominenten Gäste. Wer eine Woche
Lachsangeln in Norwegen oder Island bucht,
gehört sicher nicht zu den
Unterprivilegierten.
(Vor-)Urteil Nr. 11:
ANGELN SCHADET DER ERZIEHUNG.
Freispruch: Nein, Angeln fördert sie!
Angelnde Kinder zeichnen kein Fischstäbchen,
wenn sie einen Fisch malen sollen; angelnde
Jugendliche erwerben wichtige Umwelt- und
Naturkenntnisse, was sich auch in stark
verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld
bemerkbar macht. Sie lungern nicht in
Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm
oder
in Drogen-Treffs herum, sondern bewegen sich
in freier Natur an der frischen Luft, lernen
das Beachten von Gesetzen und Verordnungen.
Fairness und Sozialverhalten in der
Gemeinschaft werden für sie
selbstverständlich.
(Vor-)Urteil Nr. 12:
ANGELN IST WIRTSCHAFTLICH BEDEUTUNGSLOS.
Freispruch: Blödsinn, Angeln ist ein
bedeutender Wirtschaftsfaktor in der BRD.
Ein
Forschungsbericht ergab 1997, dass allein
die
1,4 Millionen amtlich registrierten Angler
über 1 Milliarde Mark umsetzten.
Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus
Besatzfischzucht und -verkauf, Vereinsleben,
Immobilienkauf, Verwaltung und Presse.
(Vor-)Urteil Nr. 13:
ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE NUTZUNG.
Freispruch: Völlig falsch. Jedes Bundesland
kassiert eine jährliche Fischereiabgabe.
Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für
die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber
zahlen, also vor allem (über die Pacht) in
die Kassen der Kommunen.
(Vor-)Urteil Nr. 14:
ANGELN IST EINE DEGENERATION DER NEUZEIT.
Freispruch: Völlig falsch, denn Angeln hat
eine lange Tradition. Norwegische
Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln
weit vor der Zeitrechnung.
Seit der Erfindung des Buchdrucks gibt es
Angelbücher über die tief verwurzelte
Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen
von Jahren erworbenen evolutionären Wissen
über Jagd und Fischerei. Angeln ist eine
Naturbegabung. Sie zu unterdrücken, hieße
sich an der Natur des Menschen zu
versündigen!
Hier habt ihr eure Quelle
http://www.angelsportverein-oberroden.de/41267/236801.html
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