Harzer schrieb:
Wiederspruch Thomas
Ob ich einen Wiegesack bei mir führe oder eine Abhakmatte, daß
geht, mit verlaub lieber Thomas einen Fischereiaufseher einen feuchten
Kehricht an.
Tach,
sehe ich genauso, hätte das aber anders formuliert.
Ist aber doch interessant, welche Randaspekte in diesem Thema plötzlich diskutiert werden. Nun ist das Thema c&r auch im Zusammenhang mit der Akzeptanz des Angelns schlechthin verbunden. Um nicht in Konflikt mit "konkurrierenden" Gesetzen wie dem Tierschutzgesetz zu kommen, muß hinter der Tätigkeit ein "sinnvolles" Ziel stecken. Oder gibt es dazu auch Klärungsbedarf, dann sind die Verfassungsrechtler im Board angesprochen...
Also gehen wir alle an's Wasser, verhalten uns Normenkonform und gehen einem Ziel nach.
Ich habe in einem anderen Tröt (Schwarzangler an den Galgen
) schon den unpopulären Standpunkt vertreten, dass man unter bestimmten Umständen die sog. Schwarzangelei tolerieren kann. Was hat das jetzt mit c&r zu tun? Ganz einfach, kurz gesagt geht es um etwas so selbstverständliches wie einer persönlichen Grenze der Interpretation von Recht. Nix anderes passiert Tag für Tag in deutschen Gerichten. Wenn ich also mit dem Ziel an's Wasser gehe meiner Sippe in der Höhle Nahrung zu verschaffen, fange aber einen maßigen Fisch, der meiner Tochter ständig Durchfall verursacht. Was soll ich jetzt mit dem Tier tun? Antwort kann nur sein, ich orientiere mich am Tierschutzgesetz, das mich verpflichtet dem Lebewesen keine "überflüssigen" Leiden zuzufügen. Prima, verhalte ich mich also danach und ab geht's zurück in's Wasser - ob mit oder ohne Abhakmatte! Um den "Schwarzangler" abzuhaken: Ich habe als Junge mal was vom sog. "Jedermannsrecht" gehört - und wie nicht anders zu erwarten fehlinterpretiert
@Thomas: ich hoffe doch, das wir uns dann bei der Diskussion am Wasser auf diesen Standpunkt einigen können...
Ach so, @West: deine Signatur hätte ich mir fast kopiert (bis auf die Bilder natürlich
) und unter mein Spam gesetzt!
Gruß Thorsten