Hallo Markus
Wie gesagt, war mit Absicht überspitzt und auch etwas schräg, argumentiert.
Letztendlich wird es immer eine subjektive Meinung, ob vertretbar oder nicht, bleiben.
Auch unterschiedlichste Studien, Untersuchungen, würden unterschiedliche Fragestellungen und Sichtweisen, dazu bringen.
In den meisten Fällen.
Auch aus der Einstellung des Einzelnen und dem jeweiligen Blickwinkel heraus.
der fisch ist in seinem element und bekommt eine sauerstoffversorgung, wird nicht an seiner schleimschicht verletzt, deswegen denke ich mir, wird kein staatsanwalt eine anklage einreichen,
Auch das hängt wieder von vielen Umständen ab, ist mit Sicherheit nicht allgemeingültig.
währendessen das wiegen, messen und das heben des fisches aus seinem element, wirklich eine andere grössenordnung darstellt
Auch das muss pauschal nicht der Fall sein.
Aber wie gesagt, wenn das dein Maßstab ist, respektiere ich das.
So einfach stufe ich jedes Bild nicht ein.
Aber genau an diesen Blickwinkeln, sieht man, wie schwierig eine einheitliche, klare Definition ist.
Die dann auch noch rechtssicher sein soll.
Was ist, wann unter welchen Umständen vertretbar oder nicht!
Es sei man ist der Meinung, nur ein toter Fisch, darf abgelichtet werden.
Dann stellt sich höchstens noch die Frage, mit Blutstropfen oder nicht.
P.S. Kurzer Nachtrag
Schaue ich mal die Beiträge in den Anglererlebnissen an, müsste jeder, der einen Fisch aus dem Wasser gehoben,abgelichtet hat, nebst Bekanntgabe von Längenangaben,geahndet werden.
Das würde mir bei vielen zu weit gehen!
Stephan, so wie vielen anderen auch, würde ich den Fach und Sachgerechten Umgang mit Fischen, deshalb nie absprechen.
Bekunden ja auch viele in verschiedenen Berichten.
Warum sollte es dann einen Unterschied in der Wertung, Einstufung, bei anderen Anglern geben, die genauso versiert sind!