Hmm?
Die Pressemitteilung ist ja äußerst dünn, zumindest in Betracht, der nötigen Datenlage, der Fakten, die zu diesem Urteil führten.
Von daher, kann man sich zur Urteilsfindung, eigentlich überhaupt keine Meinung bilden oder jeder seine eigene.
Hier meine.
Schon allein der Titel
Zu spät frei gelassen, ist ja schon fragwürdig.
Was ist zu früh? Was ist zu spät?
Bezieht man die Aussage
„zu spät“ auf den Umstand, er machte ein Bild von sich und dem Fisch, dann müsste man generell diese Messlatte, bei jedem Bild vom Fisch, der anschließend zurückgesetzt wird, anlegen.
Da ja damit der Fakt, einer
„unnötigen“ Verweildauer an Land, gegeben ist.
Die dafür benötigte Zeit kann ja dann nicht der Maßstab sein, lediglich das Bild an sich, ist unnötig, weil der Vorgang des zurücksetzend, damit länger dauert.
Egal ob 5,10, 30s oder 1,2,3 Minuten.
Der Mann hatte Fische nach der „catch and release“-Methode geangelt.
War der,
eventuell, klar definierte
„Vorsatz“, nur fangen, ohne Verwertungsabsicht das Problem?
Wenn dem so ist, müsste der betreffende Angler,
klar definiert haben, dass er
überhaupt nicht die Absicht hatte, egal welche Größenordnung bezüglich seines Zielfisches, einen zu entnehmen.
Aber, das war anscheinend ja nicht, das Problem!
Allerdings muss er die Tiere sofort wieder freilassen, ansonsten gilt das in Deutschland als Tierquälerei, sagte uns ein Sprecher des Lemgoer Amtsgerichtes.
Ergo, doch nur der Umstand des Bildes!
Was anderes kann ich bezüglich der Aussage, des Lemgoer Amtsgerichtes, nicht deuten.
Denn hätte der Angler ohne ein Bild zu machen, den Fisch nach dem Fang zurückgesetzt, damit den Fakt „
sofort wieder freilassen“, erfüllt, hätte das Lemgoer Amtsgericht, kein Problem gehabt.
Damit sind wir wieder am Anfang, meiner Ableitung, mehr ist es ja nicht.
Jeder, der ein Bild von einem Fisch macht, diesen dann zurücksetzt, könnte mit der gleichen Strafe rechnen.
Egal ob Schonzeit, Untermaß, nicht verwertbar!
Wenn dem so wäre, dann müsste jeder User hier, der Fangbilder+ Aussagen, die in dieses Raster passten, anfangen zu schwitzen.
Denn eines ist sicher, es wird hier den ein oder anderen geben, der sich über eine Anhäufung solcher Falle freut.
Oder gibt es diese schon.
Nun noch kurz zu Markus.
sau geil, pro carper wurde zur einer strafe von 2.400 verurteilt
Deine Richtung ist ja klar.
Aber wenn man nur dieser schwachen Pressemitteilung und den Äußerungen dort, zur Urteilsbegründung vertraut, geht es nicht mehr ausschließlich um deine
„Sorgenkinder, pro carper“,
Sondern um jeden Fänger, der egal von welchem Fisch ein Bild macht und diesen zurücksetzt!
Ob das dann noch
„sau geil“ ist, bezweifle ich.