Ne, brauchst du nicht, genügt wenn es auf der Tageskarte, Wochenkarte oder sonstiger Fischereierlaubniskarte vermerkt ist.
und wenn es eben nicht vermerkt ist, gilt welche Entnahmerichtlinie? Wenn ich einen Fischbestand habe, welcher aus hegerischer Sicht nicht zu schützen ist?
hier mal die Richtlinie des LAVB.
Zitat: 4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Quelle: http://www.landesanglerverband-bdg.de/de/gewaesserordnung/
diese Formulierung halte ich für fortschrittlich.
Gruß Jörg