Wie steht Ihr zu dem Thema "catch and release"?

  • Ich bin dafür

    Stimmen: 721 41,1%
  • Ich bin dagegen

    Stimmen: 154 8,8%
  • Es kommt auf die Situation drauf an

    Stimmen: 872 49,7%
  • Keine Ahnung

    Stimmen: 6 0,3%

  • Umfrageteilnehmer
    1.753
Ne, brauchst du nicht, genügt wenn es auf der Tageskarte, Wochenkarte oder sonstiger Fischereierlaubniskarte vermerkt ist.

und wenn es eben nicht vermerkt ist, gilt welche Entnahmerichtlinie? Wenn ich einen Fischbestand habe, welcher aus hegerischer Sicht nicht zu schützen ist?

hier mal die Richtlinie des LAVB.

Zitat: 4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische

Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.

Quelle: http://www.landesanglerverband-bdg.de/de/gewaesserordnung/

diese Formulierung halte ich für fortschrittlich. :)


Gruß Jörg
 
Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.

..hehe, als wenn ich' s gerochen haette.
Cool, dass das nochjemand auffaellt.
 
Betreff bayrisches Fischereigesetz:
und wenn es eben nicht vermerkt ist, gilt welche Entnahmerichtlinie? Wenn ich einen Fischbestand habe, welcher aus hegerischer Sicht nicht zu schützen ist?

Mir wird hier vorgeworfen, ich würde Gesetze nicht richtig lesen. Oder aber nur jenen Teil, der meiner Argumentation dienlich ist.
Antwortet doch einfach auf obige Frage. Dazu einfach das entsprechende Zitat aus der bayrischen Fischereiverordnung.
Hilft garantiert den bayrischen Sportfreunden. Diese haben ja eventuell ein Problem damit!

@Jack
ja, am letzten Satz der Brandenburger Richtlinie sollte man noch etwas feilen.

Aber ich sagte ja, fortschrittlich... und nicht perfekt. :) Ich möchte selbst die reinen Carphanta :) mit im Boot haben.
Das ich mit selbigen Zielfisch ein ,,Besatzproblem'' habe, möchte ich nicht verheimlichen.



..hehe, als wenn ich' s gerochen haette.
Cool, dass das nochjemand auffaellt.

soll doch noch jemand sagen, wir würden nur ins Offtopic abrutschen. Manchmal kommen wir auch auf die Ursprungsfrage zurück. :)


Gruß Jörg
 
Um es mal auf den Punkt zu bringen.C&R, wird in meinen Augen nur durch plumpe Ausreden gestützt.

Wenn es nur darum geht die Natur zu genießen, der kann sich wie hier schon vorgeschlagen, einfach in den Wald setzen.

Wer Fische schonen will, soll sie erst gar nicht beangeln.So schont man die Tiere effektiv.

Dazu kommt, das gerade viele Jungangler, überhaupt keinen Plan haben, was sie mit dem gefangenen Fisch anfangen sollen.Oder sich sogar davor ekeln, den gefangenen Fisch als Nahrung zu sehen..sieht ja nicht gleich aus wie nen Fischburger oder nen Fischstäbchen.

Ich möchte nicht wissen, wie viele Fische nach dem zurücksetzen sterben.Oder wenn man sich die Karpfen in den englischen *Pools* anschaut ...die Tiere haben keine Lippen mehr, da ist das Maul einfach nur noch nen Loch.

Jeder muss für sich entscheiden, ob er sein Handeln ethisch vertreten kann.

Ich persönlich entnehme selten einen Fisch, nicht weil ich es nicht möchte, sondern weil ich nur meinen Zielfisch entnehme, und auch den nur in einer Größe, wo ich nix einfrieren muss.Denn was einmal in der Kühltruhe liegt, bleibt auch meist in den eisigen Weiten verschwunden:)

Aber der Grundgedanke der Entnahme, ist immer mit am Wasser.

In diesem Sinne ...
 
Jeder muss für sich entscheiden, ob er sein Handeln ethisch vertreten kann.

Absolut meine Meinung! Über dieses ,,ethisch'' können, oder sollten wir auch diskutieren.

Dem mündigen Angler aber die Meinung vorschreiben...
Wer Fische nicht verwerten kann, sollte sie lieber zurücksetzen. Aber: Wer nur angeln geht um Fische zu schonen, der sollte mal über ein anderes Hobby nachdenken!
entspricht aber eben nicht der Selbstbestimmung.


Gruß Jörg
 
Wenn es nur darum geht die Natur zu genießen, der kann sich wie hier schon vorgeschlagen, einfach in den Wald setzen.

Was will ich mit meinen Ruten mitten im Wald? Manche Angler bleiben doch dort bestimmt in die Bäume hängen:hahaha:
Also man sieht, selbst Naturfreaks wird die Freude an der Natur zum Vorwurf gemacht.
Darf man als Naturliebhaber die Flora und Fauna nicht in den Vordergrund stellen und auf Platz 2 folgt erst der Fang?

Darum geht es hier aber gar nicht. Meine Meinung zum C&R schrieb ich schon zu oft, somit erspare ich mir dieses.
Wer den Fischen nachstellt nur um Rekorde melden zu können, und 40cm Karpfen schon als lästigen Beifang betrachtet, der sollte Kürbisse züchten.
 
und wenn es eben nicht vermerkt ist, gilt welche Entnahmerichtlinie?

Hatte ich bisher nicht, bzw wenn es nicht vermerkt war, gabs mündliche Absprachen.


Wenn ich einen Fischbestand habe, welcher aus hegerischer Sicht nicht zu schützen ist?

Forellen- oder Karpfenpuff?

Solche Gewässer existieren in meiner Gegend nicht, zum Glück!

An den Gewässern, an denen ich mich aufhalte ist der Bestand hege- und pflegewert, dies in mehrfacher Hinsicht.
 
Darf man als Naturliebhaber die Flora und Fauna nicht in den Vordergrund stellen und auf Platz 2 folgt erst der Fang?

Na klar. :daumenhoc Auch kann man den Fang an erster Stelle sehen... und Flore&Fauna an zweiter!
Dein geliebtes bayrisches Fischereigesetz sieht es aber anders! Schonmaß erreicht und nicht geschont... heißt Entnahme!

Jack wird dir sicherlich ,,Schlupflöcher'' aufzeigen können. :)

Wenn du dich mal mit dem bayrischen Fischereigesetz auseinandergesetzt hast... findest du dieses immer noch so fortschrittlich?


Gruß Jörg
 
Nein! ich meine Fische wie: Rotaugen, Lauben etc. Wenn diese Fische nicht aus hegerischen Gründen zurückgesetzt werden müssen... ist eine Entnahme Pflicht?
Nach Bayrischem Recht?

Klar müßte man diese entnehmen, wenn sie nicht zurückgesetzt werden dürfen, schmecken aber auch lecker!

Allerdings wer fischt gezielt auf diese Fische?

Habe ich die benötigte Anzahl an Köderfischen erreicht, stelle ich die Fischerei darauf ein.

Angle ich weiterhin auf diese Fische, ist es bei mir reine Verwertungsabsicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern.

@Jörg das würde ich sogar unterschreiben, denn somit wäre ein richtiger Grundsatz geschaffen

Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren.

Und gerade die nassen Hände kann man ja kaum überprüfen, denn eigentlich wäre das eine Selbstverständlichkeit und da gibt es keine Ausrede wenn jemand seine Hände nicht nass macht.
Und wenn man dazu noch sieht wenn Fische am trockenen Ufer in den Dreck gelegt werden könnte ich :hauen

Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.

Wie will man das aber in der Realität verhindern?
Oder wie will ein normaler Angler beweisen das er eben nicht zu der Gruppe der Hardcore C&R gehört?
Klar ich könnte vor Gericht Beweise bringen das ich kein CR Fanatiker bin, denn meine Beiträge und Urlaubsberichte zeigen wie ich mein Hobby betreibe.
Was aber macht ein Angler der sein Traumfisch gemeldet hat, denn oft wird dadurch aus einem normalen Angler ein gezielter Catch und Releaser der durch Pe...a.. und Co deswegen angezeigt wird.
Dieser Angler mit seinem Fisch des Lebens, hat leider keine Beiträge in der FiHi oder auf anderen Seiten, kann sich somit auch nicht vor dem Gesetz verteidigen.
Mittlerweile sind wir doch schon fast so weit, wo sich viele Angler nicht mehr trauen Fangfotos zu veröffentlichen.
 
Klar fortschrittlich, ist ja auch Schrittlauch drauf.:hahaha:

Nein! ich meine Fische wie: Rotaugen, Lauben etc. Wenn diese Fische nicht aus hegerischen Gründen zurückgesetzt werden müssen... ist eine Entnahme Pflicht? Nach Bayrischem Recht?

Nein, denn dies legen die Vereine und Gewässerbetreiber fest, bzw können sie selber festlegen.
Nicht heimische Tierarten natürlich Pflichtentnahme.
Bei uns im Verein wäre das Intern die Brachse als Pflichtentnahme einer heimischen Fischart.
 
theduke schrieb:
Mittlerweile sind wir doch schon fast so weit, wo sich viele Angler nicht mehr trauen Fangfotos zu veröffentlichen.

Und dein hochgelobtes Bayrisches Fischereigesetz ist eines der Gründe! Fangen nur noch wegen der ,,Verwertung''.
Weshalb du dieses ,,rückständige'' Gesetz so in den Himmel lobst... ist mir ein Rätsel.

Bei uns im Verein wäre das Intern die Brachse als Pflichtentnahme einer heimischen Fischart.

Diese heimische Fischart muß entnommen werden weil...?


Gruß Jörg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Diese heimische Fischart muß entnommen werden weil...?
Brachsen lecker sind und der Verein wollte das du ein CR Thema hast um dich daran aufzuhängen.
Koala hätte ich geschrieben das man bei uns die Blei zurücksetzen muß, hättest du wieder deine Frage umgeändert und gefragt warum Release als Pflicht ist. Sorry dir kann man es nicht Recht machen. :schmatz
 
Brachsen lecker sind und der Verein wollte das du ein CR Thema hast um dich daran aufzuhängen.
Koala hätte ich geschrieben das man bei uns die Blei zurücksetzen muß, hättest du wieder deine Frage umgeändert und gefragt warum Release als Pflicht ist. Sorry dir kann man es nicht Recht machen. :schmatz

Hast du folgendes verstanden: Zitat:


(8) 1 Fische der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten
Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne
Fangbeschränkung dürfen nur zur Erfüllung des Hegeziels (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung
des Tierschutzrechts und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten (§ 19
Abs. 1 Satz 3) wieder ausgesetzt werden. 2 Gefangene Fische anderer als der in Abs. 3 Satz 1 genannten
Arten dürfen nicht wieder ausgesetzt werden.


hier wurde es schon mal diskutiert: https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=69815&page=2
unten bei Mattes geht's los. Auch ein schöner link zum Interview mit Braun.


Gruß Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
...weil sie den Karpfenanglern (der Karpfen ist übrigens nicht heimisch) nicht ins Konzept passt ..

Falsch weil Karpfen und Brassen in den typischen heimischen Hecht Schleien Gewässer nichts zu suchen haben.
Leider fühlen die sich dort sehr wohl und verdrängen den Leitfisch Schleie und weitere typische Weißfischarten.

Aber das ist ein Thema mit dem ich gern in einem anderen passenden Tread weiter unbeliebt mache. :spass :)
 
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