Vereinsnachrichten -  Blinkern verboten!?

Fuxx

Profi-Petrijünger
Hallo liebe Sportsfreunde,

da ich häufig als Gastangler an diversen Gewässern unterwegs bin und auf einigen Erlaubnisscheinen steht "Blinkern verboten" würde mich mal interessieren was ihr darunter versteht. Ist damit auch das Spinnfischen mit Wobbler, Spinner, Gufis etc. gemeint oder nur der Einsatz von Blinkern? Wenn ja müsste dort doch drauf stehen "Kunstköder verboten", oder?

Ich hatte mir zwar schon oft vorgenommen mal bei den Ausgabestellen zu fragen, aber leider immer wieder vergessen, weil die Vorfreude aufs Angeln immer so riesig ist ;).
 
Man könnte ins rechtliche abdriften, die Aussage ist nicht eindeutig...

Tun wir aber nicht sondern akzeptieren das "Spinnangelverbot" da es einen tieferen Zweck bedient.


Grüße
 
Für mich heißt das ganz klar:
Spinnfischen

Blinkern wird in Bayern in der Regel das komplette Spinnfischen genannt.

Ist halt schlampig formuliert, aber Ärger kannst du dir da auf alle Fälle einhandeln wenn du auch mit anderen Ködern als Blinker zur Spinnangel greifst.
Ich würde es ohne Nachfragen nicht riskieren ;)
 
XY - Ungelöst

Also ist Definition gefragt . Nachfragen hilft allenthalben und auch weiterern Komplikationen entgegen zu wirken . Hacken und Köddern ( andere Verfehlungen im Forum ) machen keinen Sinn . Nicht böse sein denn ich habe noch für die alte Rechtschreibweise Hiebe von Lehren bekommen . Bitte um Nachsicht ! Gruß , Hansi
 
Hi Leute ,

ich kenne mehrere Gewässer , an denen auf den Karten steht "Blinkern bis zB 31.08 verboten" oder "Blinkern während der Schonzeit von XY nicht gestattet" , diese befinden sich in meiner Niederbayrischen Heimat , und dort wird sämtliches Angeln mit Kunstködern aller Art und Spinn-/Sbirolinofischen mit Naturködern als "Blinkern" bezeichnet , wie auch Helmut schon schrieb , selbst Drop-Shot-Angeln fällt in diese Kategorie .

Mit Köderfischen darf man den Räubern allerdings ohne Einschränkungen , ausgenommen Spinn-und Sbirolinofischen , nachstellen .
An diesen Gewässern mache ich es so , daß ich den Köderfisch mittels einer Posenmontage ausbringe und im Takt von 2-5Minuten ein wenig einziehe , klappt auch ohne Probleme .

An Gewässern , wo viel Badebetrieb ist , viele Ansitzangler sind oder kleinen Gewässern habe ich dafür allerdings vollstes Verständnis .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich angle auch an einem Gewässer an dem Blinkern bis Ende August verboten ist.

In dieser Zeit schleppe ich meistens Sardinen am System oder angle mit anderen Montagen auf die Räuber. Kunstköder lasse ich daheim.

Dabei komme ich mir schon manchmal ziemlich doof vor wenn ich meine Köfis durchs Wasser ziehe und viele Angler trotz Verbot mit Blinkern Gufis angeln, ich würde ja auch lieber mit Kunstködern angeln. (Es wird halt wenig oder gar nicht? kontrolliert)

Wird das Verbot bei euch eingehalten?
 
Hoi!!!

Bei uns ist das Blinkern auch verboten, wobei bei uns wirklich nur das angeln mit dem Blinker gemeint ist!

Das ist ein überbleibsel aus der Zeit in der man mit Anglern die die Fische mittels den Blinkern gerissen haben...
 
Hey, musste grad Schmunzeln.
Jetzt wird also schon darüber fachgesimpelt, ob "Blinkern" nun "Spinnfischen" oder "Kunstköderfischen" ist oder heißen sollte...
Als ich vor einiger Zeit diesen Thread gestartet habe (https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=52752) bekam ich noch halbwegs Schelte für diese Frage und irgendwie war es fast allen Antwortern klar, dass DropShot=Spinnfischen ist, ob nun mit Kukö oder Naturködern...
Jetzt lese ich, dass Naturköder geschleppt werden oder eingezupft werden und das ist dann kein Spinnfischen.
Also ich finde, dass die Sachlage beim "Blinkern" mehr als eindeutig ist. Blinkerverbot = Spinnfischenverbot. Was spricht aber nun dagegen, wenn man mit einer DS Montage und Köfi "ansitzt" und den alle paar Sekunden ein stück einzupft? Was ist mit Köfi am Fireball-System?
Tatsächlich alles etwas schwammig, wobei mein Rat ist: Verzicht auf Spinnfischen im Zweifelsfall.

Viele Grüße,
Mastermirk
 
@ mastermirk

Ja ich würde es auch so handhaben, aber ich habe mich beim Vorstand erkundigt und der hat mir das genau so erklärt... (in meinem Fall)

Wenn ich an einem "fremden" Gewässer angle erkundige ich mich wie es dort gehandhabt wird!

Ich erkundige mich prinzipelle wenn ich an ein neues Gewässer komme und div. Vorschriften schwammig formuliert sind, da kanns dann nicht zu Missverständnissen kommen!!!
 
Erstmal danke für eure Antworten.

Ich habe mir ja schon gedacht das Blinker verbot = Spinnangelverbot bedeuten soll. Dementsprechend habe ich mich daran auch immer gehalten um unnötigen Ärger aus dem Wege zu gehen.

An der Leine bei Neustadt Rbg. ist das Blinkern z.B. ganzjährig für Gastangler verboten. Der Zweck dahinter ist einleuchtend, auf Grund der Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle.

Angeln mit Köfi oder Kopfschnurrute hingegen ist erlaubt.
 
Moinsen!
Ein Verbot des Spinnfischens zu bestimmten Zeiten lasse ich ja gelten, aber ein generelles Verbot, so wie es Fuxx vorfand, ist für mich nicht nach zu vollziehen.
Wenn ich als Verein oder auch privater Pächter ein Raubfischgewässer bewirtschafte, dann liegt mir doch daran, daß untermaßige Fische unversehrt wieder zurückgesetzt werden können. Das Spinnfischen zu verbieten, aber demgegenüber das Fischen mit Köfi zu gestatten, ist für mich von daher unverständlich. Wir wissen alle, wie oft es vorkommt, daß beim Fischen mit Köfi ein untermaßiger Fisch getötet werden muß, weil er tief geschluckt hat. Das geschieht bekanntlich beim Fischen mit Kunstköder vergleichsweise selten. Wozu diese Regelung also gut sein u. welchen "tieferen Sinn" sie haben soll, ist mir persönlich schleierhaft.
Trotzdem muß man sich an eine solche Vorschrift natürlich halten, auch wenn man sie nicht begreifen kann. Alles andere könnte massiven Ärger einbringen.
Gruß
Eberhard
 
Hallo zusammen

Blinkerverbot? Das ist für mich das fischen mit allen Arten von Kunstködern. Auf jeden Fall ist diese Formulierung äußerst schwammig. Ich würde mich auf jeden Fall erst mal informieren was man darf oder nicht darf.
Zum anderen halte ich dieses Verbot für richtig dumm, denn wie Eberhard vor mir schrieb, ist das "blinkern" Fischschonender als das fischen mit Köfis.
 
Erstmal danke für eure Antworten.

An der Leine bei Neustadt Rbg. ist das Blinkern z.B. ganzjährig für Gastangler verboten. Der Zweck dahinter ist einleuchtend, auf Grund der Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle.

Angeln mit Köfi oder Kopfschnurrute hingegen ist erlaubt.

Welch ein Schwachsinn.....als ob Lachs und Forelle nicht auf KöFi beißen würden, bzw es einen Unterschied macht, ob vereinsmitglieder oder Gastangler sie fangen...zumal nach meinen Erfahrungen aufs Jahr gesehen etwa 80% der Angeltage auf Vereinsmitglieder entfallen und 20% auf Gastangler...noch dazu wo die Meerforelle eher im Winter laicht....wo sich der angeldruck dann eh in Grenzen hält....
 
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