Bin Verwirrt - Angelschein/Fischereischein

Mondsikel

Petrijünger
Hallo,

ich angle zwar schon seit Kind jedoch nur mit einem Friedfisch angelschein den man für 40€ erwerben kann.

Nun möchte ich einen Angelschein A machen bin jedoch etwas verwirrt.

Ich komme bzw Wohne in Berlin möchte aber in Brandenburg Angeln.

Wenn ich nun meinen Angelschein in Berlin mache (also mit Prüfung) darf ich dann nur in Berlin damit angeln bzw kann ich nur eine Fischereiabgabe in Berlin damit erwerben??
 
Hi,

mit einem staatlichen Jahresfischereischein aus irgendeinem Bundesland darfst du in der gesamten Bundesrepublik angeln. (Natürlich zuzüglich den entsprechenden Erlaubnisscheinen für die einzelnen Gewässer)

Solltest du deinen Hauptwohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen, bist du verpflichtet deinen Schein ebenso "umzumelden".

Hoffe das hat deine Frage beantwortet.

Viele Grüße
 
Ähm noch ne andere kurze frage:
Seit 2000 ist der Angelschein unbefristet gültig oder? Was muss ich noch alles dazu besorgen nachdem bzw falls ich die Anglerprüfung bestehe?
 
Um noch mal alles ganz klar zu sagen:
Fischereischein muss da beantragt werden, wo du deinen Hauptwohnsitz hast, also in Berlin. Die jährliche Fischereiabgabe bezahlst du dann in Berlin. Er berechtigt dich zum Angeln in allen Bundesländern.

Der Berliner Schein ist nicht unbefristet gültig. Er ist 5 Jahre gültig und kann noch einmal um 5 Jahre verlängert werden, danach muss wieder ein neuer ausgestellt werden. Die Fischereiabgabe läuft extra, ohne die Jahresmarke ist er natürlich nicht gültig, auch wenn er noch nicht abgelaufen ist.

Wenn du in Berlin Lehrgang und Prüfung machst, kannst du dir den Fischereischein direkt nach der bestandenen Prüfung ausstellen lassen.
Ansonsten oder falls du die Prüfung in Brandenburg ablegst musst du mit dem Prüfungsnachweis, Geld und nem Lichtbild zum Fischereiamt, die stellen ihn dir dann aus.

Wenn du ihn hast noch die Angelkarte fürs Wunschgewässer und alles ist gut.
 
Also,noch mal:Der Fischereischein ist die Grundvoraussetzung um überhaupt angeln zu dürfen (bis auf wenige Ausnahmen).Diesen erhält man nach einer Schulung samt Prüfung.Mit dem Fischereischein kannst du dir dann die jeweiligen Angelberechtigungen für die einzelnen Bundesländer oder auch für einzelne Gewässer erwerben.Aber erste Bürgerpflicht ist der Fischereischein,ohne dem geht in den meisten Fällen gar nichts.
 
Also wenn du eine Prüfung zum erwerb das fischereischens A machen möchtest ist der vdsf gut. Ich hab selbst im juni 2012 die Prüfung dort gemacht Kostenpunkt 101€ beim dav etwas mehr l.Dazu kommt danach das du den beim fischereiamt berlin noch holen musst nach bestandener Prüfung kostet auf 5 jahre 48€ glaube mit abgabe marke
Jedenfalls hoffe ich dir auch etwas geholfen zu haben

Sonst meld dich bei mir mit pm dann gebe ich dir genaue infos:klatsch:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn du eine Prüfung zum erwerb das fischereischens A machen möchtest ist der vdsf gut. Ich hab selbst im juni 2012 die Prüfung dort gemacht Kostenpunkt 101€ beim dav etwas mehr l.Dazu kommt danach das du den beim fischereiamt berlin noch holen musst nach bestandener Prüfung kostet auf 5 jahre 48€ glaube mit abgabe marke
Jedenfalls hoffe ich dir auch etwas geholfen zu haben

Sonst meld dich bei mir mit pm dann gebe ich dir genaue infos:klatsch:

Nach meinen Informationen kosten Lehrgang und Prüfung beim DAV 85,- Euro, wenn man sich bereits vor der Prüfung in einem Verein anmeldet sind es nur 75,- Euro.
Dann kommen noch 27,- Euro für die Ausstellung des Fischereischeins und 21,- Euro Fischereiabgabe für das laufende Jahr hinzu.
Dann noch die Kosten für den Fischereierlaubnisvertrag und man ist auf der sicheren Seite.
 
Ruf oder geh mal zu Angeljoe,, die klären Dich da sehr gut auf...

... und bieten auch selber Prüfungen an...:angler:
 
Um noch mal alles ganz klar zu sagen:
Fischereischein muss da beantragt werden, wo du deinen Hauptwohnsitz hast, also in Berlin.

Das ist nicht richtig!!

Du kannst dich in Brandenburg anmelden zur Prüfung, ABER dann darfst du auch nur in Brandenburg damit angeln..Brandenburg hat da eine Sonderstellung.

Wenn du in ganz Deutschland damit angeln willst musst du die Prüfung in deinem Bundesland machen.

Und die Prüfung ist soooo einfach in Brandenburg da kannste als Angler nur drüber lachen.

Kosten:
Prüfung 25€
Fischereischein unbegrenzt: 25€
Fischereiabgabe: 12€/Jahr oder für 5 Jahre glaub ich 50€
Angelkarte: z.B. DAV 66€ + Aufnahmegebühr ca.18€
 
Zuletzt bearbeitet:
Um noch mal alles ganz klar zu sagen:
Fischereischein muss da beantragt werden, wo du deinen Hauptwohnsitz hast, also in Berlin.

Diese Aussage ist korrekt!

Das ist nicht richtig!!

Du kannst dich in Brandenburg anmelden zur Prüfung, ABER dann darfst du auch nur in Brandenburg damit angeln..Brandenburg hat da eine Sonderstellung.

Wenn du in ganz Deutschland damit angeln willst musst du die Prüfung in deinem Bundesland machen.

Da bist Du leider völlig auf dem Holzweg. Die Prüfungsbescheinigung von Brandenburg wird natürlich auch in anderen Bundesländern anerkannt, auch zur Erstellung eines neuen Fischereischeins. Deine Aussage, daß man nach der Püfung in Brandenburg dann nur in Brandenburg angeln darf, ist ganz klar falsch!
 
Da bist Du leider völlig auf dem Holzweg. Die Prüfungsbescheinigung von Brandenburg wird natürlich auch in anderen Bundesländern anerkannt, auch zur Erstellung eines neuen Fischereischeins. Deine Aussage, daß man nach der Püfung in Brandenburg dann nur in Brandenburg angeln darf, ist ganz klar falsch!

Hier wird mal wieder was verwechselt.Als Brandenburger mit in Brandenburg abgelegter Prüfung ist alles Ok. Diese Prüfung wird auch in anderen BL anerkannt.
Als zb.Sachse/Berliner etc. mit in BB abgelegter Prüfung sieht das schon ganz anders aus.

Wäre dem nichtso...käme es in Brandenburg sicher zum Fischereischeintourismus. :)
Da die gegenseitige Anerkennung(Ja oder Nein)ein ganz schöner Kuddel Muddel ist, http://maerkischer-anglerhof.de/modules/download_gallery/dlc.php?file=359 mein Ratschlag:
Ruft bei solchen Fragen einfach eure Untere Fischereibehörde an.Dann habt ihr wirklich Klarheit.


Gruß Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
In Berlin wird aber eigentlich die Brandenburger Prüfung anerkannt. Jedenfalls hab ich noch nie was anderes gehört.
In anderen BL kann es anders sein, aber darum gehts hier ja nicht.

Die Brandenburger Prüfung ist von den Fragen übrigens auch nicht einfacher als die in Berlin. Sprich die Berliner ist auch leicht zu bestehen.
(sind die eigentlich alle, da es immer nur um stumpfes Auswendig lernen geht)
 
jungs dann macht euch mal kundig

ich habe in Bestensee meine Prüfung gemacht und da waren min 5 Sachsen sogar aus Chemnitz und Oschatz glaub ich habe auch doof geguckt auf jedenfall meinte einer dann nur das man den Brandenburgenfischereischein machen darf als nicht Brandenburger aber eben nur dann in Brandenburg angeln darf damit..

Wer jetz was dagegen sagt hat keine Ahnung davon,war live dabei und es hat einer von der Prüfungskommision gesagt der wird es wissen!
 
In Berlin wird aber eigentlich die Brandenburger Prüfung anerkannt.

Da hast Du absolut recht !
Sportfreunde mit Hauptwohnsitz in Berlin, die ihre Prüfung in BB abgelegt haben, bekommen ohne Probleme den Berliner Fischereischein ausgestellt, wenn sie mit dem Prüfungsnachweis (BB) zum Fischereiamt in der Havelchaussee kommen.

jungs dann macht euch mal kundig

Würde ich Dir auch empfehlen !

ich habe in Bestensee meine Prüfung gemacht und da waren min 5 Sachsen sogar aus Chemnitz und Oschatz glaub ich habe auch doof geguckt auf jedenfall meinte einer dann nur das man den Brandenburgenfischereischein machen darf als nicht Brandenburger aber eben nur dann in Brandenburg angeln darf damit..
Na logisch, Du schreibst es doch - Brandenburger Fischereischein machen.
Wenn ich mir nach der Prüfung den Fischereischein aus BB ausstellen lasse, darf ich nur in BB damit angeln, wenn mein Hauptwohnsitz in einem anderen BL ist. Lasse ich mir nur die erfolgreiche Prüfung bestätigen dann kann ich mir in meinem Heimat-BL einen Fischereischein ausstellen lassen.

Wer jetz was dagegen sagt hat keine Ahnung davon,war live dabei und es hat einer von der Prüfungskommision gesagt der wird es wissen!
Na dann versuchen wir doch mal zu erkunden, wer keine Ahnung hat, okay?
Fakt ist, dass die Prüfung aus BB in anderen BL anerkannt wird - z.B. in Berlin.
Wenn sich der "Prüfling" aus z. B. aus Berlin (Hauptwohnsitz) in BB direkt nach der Prüfung einen Brandenburger Fischereischein ausstellen lässt, dann darf er nur in BB angeln. Warum das so ist, hatten wir aber bereits reichlich in anderen Themen erörtert.
Geht der "Prüfling" mit dem Prüfungsnachweis aus BB zu seiner UFB im Heimat-BL ist alles im grünen Bereich. Dann kann er mit der entsprechenden Angelkarte auch ohne Probleme in anderen BL angeln.
 
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@ Alter Däne

So schauts aus du hast vollkommen recht!!!

Die Gültigkeit besteht beim BB Schein auch für Sachsen und Sachsen Anhalt denn ich kann für jeweils 5 Euro Gebühr die beiden Bundesländer "dazukaufen" und dort jedes DAV Gewässer beangeln. Da gibts irgend soein Abkommen. Ich weiß das auch weil ich ne Sachsenmarke dazu Kaufen will und es auch machen werde, weil ich nur 40 km bis zur Elbe hab die aber auf Sächsischen Gebiet fließt.
 
Er verwechselt wahrscheinlich den durch Prüfung erworbenen Fischereischein mit dem käuflichen, mit dem man nur auf Friedfisch angeln darf. Der käuflich wird ausserhalb Brandenburgs nirgends anerkannt.
 
oh man ihr besserwisser

es zeigt mir wieder einmal mehr einen grund sich hier abzumelden,nur super schlaue leute und nix dahinter,
probiere mal in bayern und sachsen oder thüringen den brandenburgerschein anerkennen zu lassen die lachen dich aus.. (wenn die prüfung kurz her ist, anders vllt wenn du 30jahre hier gewohnt hast wird es wohl anders sein)



achso und ich kenne den unterschied zwischen "friedfischschein" und fischereischein
 
probiere mal in bayern und sachsen oder thüringen den brandenburgerschein anerkennen zu lassen die lachen dich aus.. (wenn die prüfung kurz her ist, anders vllt wenn du 30jahre hier gewohnt hast wird es wohl anders sein)

Ruhig Blut. :)
Berliner können die Prüfung auch in BB machen.
Zitat: Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung.

aus: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/fischerei/angelfischen/de/fischereischein.shtml

Aus zb.Sachsen hört man immer wieder mal von Problemen.Selbst beim anerkennen anderer Fischereischeine.Liegt sicherlich auch an deren Prüfung selbst.So haben die erstmal 30Stunden die Schulbank zu drücken...um sich dann für die Prüfung anmelden zu können.
Hier mal eben(als Sachse) mit bestandener BB-Prüfung den Sächsischen Fischereischein beantragen...ist glaube ich nicht.
Lasse mich aber wie zu Berlin...gerne eines besseren belehren. :)


Ich empfehle trotzdem vorher einfach mal bei seiner zuständigen UFB nachzufragen.



Gruß Jörg
 
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