Andree68
Der mit dem Barsch tanzt
o man
So wird man gleich wieder missverstanden!
Beim kontolieren ging es um den Angler und nicht um Spaziergänger, ich habe gegen niemanden etwas wenn er sich ordentlich benimt am Gewässer.
Und zum zeigen lassen, wenn ich frage ob ich seine tasche oder sonstwas sehen darf und er zeigt sie ist es gut, wenn nicht wird ein Amtshilfeersuchen bei der Polizei weiter helfen.
So hoffendlich jetzt verständlich.
Aber zereist euch ruig weiter das M....!
Ihr dürft euch ruig selber als FA bewerben, mal sehen was dann wird.
Aber es ist schön einfach rum zujammern und zu mekern.
Ach Andreas, ist ebend ein Forum, und das dort verschiedene Meinungen auftauchen ist normal und so gewollt, sonst würde man keine Threads haben sondern nur jeweils einen Infothread mit einem Eröffnungsposting welches zugleich das Schlussposting ist..
Gerade in solchen Dingen wie den einzelnen Fischereigesetzen auf Landesebene kommt es sehr oft zu Verwirrungen.
Ist in Sachen Fischfang leider nicht so einfach wie die StVo.
Jedes mal wenn etwas Licht ins Dunkel der Landesgesetze kommt bin ich immer recht froh.
Ich habe z.B. eine genaue Aussage zum Gesetz in Sachsen gefunden, jedoch für mein BL NRW nur eine schwammige Formulierung.
Also nicht immer alles gleich krumm nehmen hier