Hallo zusammen,
Ich bin Pächter eines kleinen Sees (4 ar) in Baden Württemberg.
Verpächter ist die Stadtverwaltung meines Wohnorts.
Mit wieviel Ruten darf ich gleichzeitig fischen? Im Pachtvertrag steht diesbezüglich leider nichts. In Baden-Würrtemberg gilt normalerweise ein Limit von zwei Ruten. Gilt dies auch für privat gepachtete Gewässer?
Gibt es da einen Gesetzestext dazu? Im FischG BW finde ich nichts dazu...?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Tinka
Ich bin Pächter eines kleinen Sees (4 ar) in Baden Württemberg.
Verpächter ist die Stadtverwaltung meines Wohnorts.
Mit wieviel Ruten darf ich gleichzeitig fischen? Im Pachtvertrag steht diesbezüglich leider nichts. In Baden-Würrtemberg gilt normalerweise ein Limit von zwei Ruten. Gilt dies auch für privat gepachtete Gewässer?
Gibt es da einen Gesetzestext dazu? Im FischG BW finde ich nichts dazu...?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Tinka