Anzahl Ruten an gepachtetem See in B-W

Tinka

Petrijünger
Hallo zusammen,

Ich bin Pächter eines kleinen Sees (4 ar) in Baden Württemberg.
Verpächter ist die Stadtverwaltung meines Wohnorts.

Mit wieviel Ruten darf ich gleichzeitig fischen? Im Pachtvertrag steht diesbezüglich leider nichts. In Baden-Würrtemberg gilt normalerweise ein Limit von zwei Ruten. Gilt dies auch für privat gepachtete Gewässer?

Gibt es da einen Gesetzestext dazu? Im FischG BW finde ich nichts dazu...?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Tinka
 
Servus,

das kommt auf den genauen Wortlaut deines Pachtvertrages an, wenn dort irgendwo verankert ist, daß du dich an das Fischereigesetz von BW halten mußt , dann darf man pro Angler, egal ob an einer privaten oder öffentlichen Pfütze, auch nur mit zwei Ruten angeln.
Meistens gibt es dann so Formulierungen in den Texten, wie "Der Pächter hat das Fischereigesetz des Landes Bw " einzuhalten.

Von dem abgesehen, mir würde es nicht einfallen an einem Miniteich von 400m² mit mehr als zwei Ruten pro Angler zu Fischen , auch nicht , wenn mehr erlaubt wären, selbst wenn ich dort alleine angeln sollte.
 
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