Landesfischereigesetze -  Angelprüfung in der Uckermark

Alter Däne

In ewiger Erinnerung
Hallo Sportfreunde !
Folgende Information für die Uckermark ist mir heute in die Hände gefallen

Anträge für Anglerprüfung in der Uckermark stellen

Der Amtsleiter des uckermärkischen Landwirtschafts- und Umweltamtes hat gestern informiert, dass entsprechend dem Fischereigesetz des Landes Brandenburg die untere Fischereibehörde des Landkreises Uckermark am 27. Oktober 2007 die Anglerprüfung zur Erteilung des Fischereischeines durch- führt.

Die schriftliche Prüfung umfasst die Gebiete:

1. Fischkunde und - hege
2. Pflege der Gewässer
3. Fanggeräte und deren Gebrauch
4. Behandlung der gefangenen Fische
5. Einschlägige Rechtsvorschriften; insbesondere: fischereirechtliche-, wasser-, tierschutz, -tierseuchen -, und naturschutzrechtliche Vorschriften.

Zur Angelerprüfung wird zugelassen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und bis zum 15.10.2007 einen Antrag beim Landkreis Uckermark, Untere Fischereibehörde, Karl-Marx-Str. 1 in 17291 Prenzlau eingereicht und die Prüfungsgebühr entrichtet hat. Antragsformulare können aus den Internet unter www.uckermark.de entnommen werden.

Der Amtsleiter informierte weiterhin, dass in Vorbereitung auf die Anglerprüfung auch ein Lehrgang angeboten wird. Die Mitarbeiter der unteren Fischereibehörde sind für weiterführende Auskünfte telefonisch über 03984 / 70 20 68 erreichbar.


Allen Teilnehmern wünsche ich ich viel Erfolg !!!!

Gruß
der Alte Däne
 
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