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Allgemein - Angeln in MV als Kind/ Jugendlicher/ Ausländer

Dieses Thema im Forum "- Fischereischein / Jungangler und Neueinsteiger" wurde erstellt von Andreas_s, 25. August 2013.

  1. Andreas_s

    Andreas_s Kaulbarschangler

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    Liebe Angelfreunde,
    ab wann/ bis wann und womit/ wie darf man als Kind/ Jugendlicher/ Ausländer in MVP im Jahre 2013 angeln?
    Besten Dank!
    MfG Andreas
     
  2. ...andreas.b...

    ...andreas.b... in dubio pro lucio Gutachter-Kollegium

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    ab wann/ bis wann: 01.01. - 31.12.2013
    womit/ wie: Angel/angeln

    "Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können unter der Aufsicht eines Fischereischeininhabers und unter Einhaltung der Vorschriften mitangeln. Ab einem Alter von 10 Jahren können Kinder die Fischerprüfung ablegen und den regulären Fischereischein erwerben. Dann ist es ihnen gestattet ohne Auflagen zu angeln. Ebenfalls können Jugendliche zwischen 10- und 18 Jahren den auf 28 Tage befristeten Fischereischein erwerben. Die Kosten belaufen sich ebenfalls auf 20 Euro.
    Ausländische Touristen können in Mecklenburg-Vorpommern für 20 Euro, einmal im Kalenderjahr, einen auf max. 28 aufeinander folgende Tage befristeten Fischereischein erwerben. Man erhält diesen so genannten „Touristenfischereischein“ (den übrigens auch andere Besucher erwerben können) auf Antrag bei den Ordnungsämtern und vielen Kurverwaltungen. Der „Touristenfischereischein“ gilt nur in Zusammenhang mit einer Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer."

    guckst du hier!

    Übrigens einmal fragen reicht!
     
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  3. Andreas_s

    Andreas_s Kaulbarschangler

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    Besten Dank!

    Ich frag mal anders:
    Darf ein Kind bis 14 Jahren (ohne Angelkarte) mit einer weiteren Angel fischen, wenn ich als Fischereischeininhaber dabei bin? Darf das Kind z.B. Spinnfischen? z.B. an LAV-MV Gewässern oder Gewässern eines Binnenfischers

    MfG Andreas
     
  4. ...andreas.b...

    ...andreas.b... in dubio pro lucio Gutachter-Kollegium

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    Bis 14 Jahre darf es. Ab dem 14ten Lebensjahr braucht das Kind in MV entweder den Jugendfischereischein, einen regulären Fischereischein oder den Touristenfischereischein. Und natürlich den entsprechenden Gewässerschein.
    Fischereischeinpflicht besteht in MV erst ab dem 14ten Lebensjahr!
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2013
  5. screegyx

    screegyx Petrijünger

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    Moin, Moin und sorry, ich muß dir da widersprechen.....es gibt neue Regelungen seit diesem Jahr.....siehe auch hier : http://www.lav-mv.de/rechtliches.php.....bis zum 14.Lebensjahr braucht man keinen Fischereischein bei uns in Mecklenburg....lG
     
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  6. ...andreas.b...

    ...andreas.b... in dubio pro lucio Gutachter-Kollegium

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    Hast recht!
     

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