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  1. J

    Spree und Kupfergraben

    So kurz mal Klärung zu Mehrlingshaken im DAV Gewässer: Nutzung von Wobblern etc mit zwei Mehrlingshaken kein ding. Bei Stippangeln ist es klar verboten. Bei toten Köderfischen jedoch nur ein Mehrlingshaken.
  2. J

    PLZ10 Spree und Kupfergraben

    Ja manchmal echt schwer mit den Gesetzen =) Ich werde mal bei der DAV sonst direkt anfragen. Kann ja auch sein, dass die Gewässerverordnung über dem der DAV steht.. nach dem Motto Bundesrecht, bricht Landesrecht. *schulterzuck*
  3. J

    PLZ10 Spree und Kupfergraben

    Scannen geht erst zum Montag, jedoch gibt es einmal den Mitgliedsausweis, da steht bei mir nur die Anschrift drin. Habe nur die Angelkarte vom DAV geholt (ungefähr 30€) und dort im Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) steht direkt drin: "... wird hiermit die Erlaubnis erteilt, den Fischfang...
  4. J

    PLZ10 Spree und Kupfergraben

    Gewässerverordnung ist richtig, aber DAV gibt dir ein Erlaubnisvertrag, indem er selbst Einschränkungen treffen kann. Wenn du die Angelkarte von der DAV zur Hand hast, lies sie dir nochmal vor. Und kein Wobbler oder Popper etc hat nur ein Mehrlingshaken soweit ich weiß.
  5. J

    PLZ10 Spree und Kupfergraben

    Danke für die Tipps, schau ich mal wie es wird. Aber nach meiner Info, darf man in DAV Gewässern in Berlin, nur mit einer Raubrute wo ein Mehrlingshaken = Drilling erlaubt. Wo gibs denn Popper oder gleichem mit nur einem Drilling? Habe ich noch nie gesehen. Schau mal sonst auf deiner DAV Karte...
  6. J

    PLZ10 Spree und Kupfergraben

    Werde ebenfalls in den nächsten Tagen am Kupfergraben mein Glück mit nem Kollegen, wobei ich einfach den Unterfangkescher präperiere mit Seilen um ihn so runter zu lassen. Ein Spundwandkescher ist meistens ja eh nichts anderes als ein Kescher mit einem Seilsystem. Hat jemand sonst noch Tipps...
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